Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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(Nr. 3052.) Privilegium wegen Emission von 800,000 Rthlr. Prioritdtsobligationen der 
Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft. Vom 2. Oktober 1848. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem die unterm 12. Juli 1844. von Uns bestätigte Bergisch-Markische 
Eisenbahngesellschaft in den am 30. Juni und 11. August 1848. abgehaltenen 
Generalversammlungen den Beschluß gefaßt hat, ihr ursprüngliches, 4 Millio- 
nen Thaler betragendes Anlagekapital Behufs vollständiger Ausführung des 
Unternehmens um die Summe von 800,000 Rehlr. zu erhöhen und zu dem 
Zweck ein Darlehn von 800,000 Rthlr. gegen Ausstellung auf den Inhaber 
lautender und mit Zinskupons versehener Priorikätsobligationen, aufzunehmen, 
so wollen Wir in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit des Unternehmens in 
Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. und der W. 20. und 
71. des Gesellschaftsstatuts vom 12. Juli 1844. durch gegenwärtige Urkunde 
Unsere Genehmigung zu der beantragten Erhöhung des Anlagekapitals, so wie 
zur Emission der gedachten Prioritätsobligationen unter nachstehenden Bedin- 
Jungen hierdurch ertheilen: 
g. 1. 
Das Gesellschaftskapital der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft 
von 4,000, 000 Rthir. soll zum Zweck der voͤlligen Fertigstellung der Bahn und 
der Beschaffung hinlaͤnglicher Betriebsmittel durch Ausgabe von 8000 Stuͤck 
Prioritaͤtsobligationen, jede zu 100 Rthlr., im Ganzen um 800,000 Rthlr. 
vermehrt werden. 
g. 2. 
Die zu emittirenden Obligationen werden nach dem sub Littera A. bei- 
gLefügten Schema mit fortlaufenden Nummern stempelfrei ausgefertigt. Die 
erste Serie der Zinskupons wird nach dem sub Littera B. angeschlossenen 
* Schema für zehn Jahre den bezüglichen Obligationen beigegeben, und nach 
jedesmaligem Ablauf einer Frist von zehn Jahren durch eine neue Serie ersetzt. 
Jeder Serie von Zinskupons wird eine Anweisung zum Empfang der folgen- 
den Serie beigegeben. Auf der Rückseite der Prioritätsobligarionen wird das 
gegemwärtige Privilegium abgedruckt. 
K. 3. 
Die Prioricäksobligationen werden mit fünf Prozent jährlich verzinset, 
und die Zinsen in halbjährigen Raten postnumerando am 1. Juli und 
2. Januar von der Gesellschaftskasse in Elberfeld, so wie von den von der 
Direktion in öffentlichen Blättern namhaft z machenden Banquiers ausbezahlt. 
Zinsen von Prioritaͤtsobligationen, beren Erhebung innerhalb vier Jah- 
ren von dem, in den betreffenden Kupons bestimmten Zahlungstermine ange- 
rechnet, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft. 
(Dr. 3052.) 56 
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