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(Nr. 3059.) Allerhöchster Erlaß vom 8. Nobember 1848., betreffend die Bildung eines
neuen Staatsministeriums und die Ernennung des Gencrallieutenants
Grafen v. Brandenburg zum Prüsidenten desselben.
N der bisherige Ministerpradsident und Kriegsminister, General der In-
fanterie v. Pfuel, sowie die Staatsminister Eichmann und v. Bonin und
der Wirkliche Geheime Rarch, Graf v. Dönhoff, von Mir auf ihr Ansu-
chen von der Leitung der ihnen anvertrauten Ministerien entbunden worden
sind, habe Ich
1) den Generallieutenant Grafen v. Brandenburg zum Ministerprä-
sidenten,
2) den bisherigen Ministerverweser v. Ladenberg zum Minister der geist-
lichen, Unterrichts= und Medizinalangelegenheiten,
3) den bisherigen Direktor im Ministerium des Innern, v. Manteuffel,
um Minister des Innern, und
4) den Kommandanten von Saarlouis, Generalmajor v. Strorha, zum
Kriegsminister ernannt.
5) Die Verwaltung des Jusiüzminisieriums wird einstweilen der bisherige
Jusiizminister Kisker beibehalten.
Zugleich habe Ich dem Generallieutenant Grafen v. Brandenburg
die interimistische Leitung des Minisieriums der auswärtigen Angelegenheiten
und dem neu ernannten Minister des Innern die interimislische Leitung des
Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten übertragen.
Mit der Wahrnehmung des Finanzministeriums habe Ich vorläufig den
General-Steuer-Direktor Kühne und mit der Wahrnehmung des Ministeriums
für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vorläufig den Wirklichen Gehei-
men Ober-Finanzrath v. Pommer-Esche beauftragt.
Mein gegenwärtiger Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 8. November 1848.
Friedrich Wilhelm.
Graf v. Brandenburg.
An das Sgtaatsministerium.
(Nr. 3059.)