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Wer ausscheidet erbaͤlt eine Abfin-
H .... Jabren dungssumme von
3 Jahren .. 120 Rthlr.
14 2 ... . . . ... 134 -
15 149
10 105 2
17... 162 =
183ü 200 =
19 219 „
220 239 =
2424 . . .. 200 =
22 282 :
232 . . .. 305
24 . .. 329 -
25 . . .. . . . .. 354 =
26 380 =
2727 . . .. 407 —
28 — . .. . . . . .. 435
22 4606
30 . . . . ... 500
&. 30.
Zum Reservefonds fließen folgende Einnahmen:
a) die Beiträge der Gesellschaftsmitglieder;
b) alle außerordentlichen der Gesellschaft zufließenden Einnahmen, namenk-
lich alle Geschenke, falls die Geschenkgeber nicht eine andere Verwen-
dungsart ausdrücklich vorschreiben;
P) die erworbenen und verfallenen Antheile an das Eigenthum der Mietbs=
genossenschaften;
d) die JZinsen der dem Reservefonds eigenthämlich gehörigen Kapicalien 2c.
K. 37.
Sofern es die Mittel des Reservefonds gestatken, soll auch ein ent-
sprechender Theil zu anderen für die Miethsgenossenschaften ersprießlichen
Zwecken verwendet werden, z. B. zu Anlage von Bödern, namentlich für KRin-
der, zur Einrichtung von Waschhausern und Trockenplätzen; zur Beschaffung
von Koralen für Kleinkinderbewahr-Anstalten und Spielplätzen u. s. w.
. 38.
Sobald alle #m Laufe der Zeit ausgegebenen Aktien amortisirt und mit-
hin alle Gesellschaftshäuser Eigenrhum der Miethsgenossenschafr geworden lind,
wird die Gesellschaft nur aus beitragenden Milgliedern und das Gesellschafts-
vermögen nur aus dem Reservefonds beslehen, über dessen weitere Verwen-
dung zu gemeinnützigen baulichen Zwecken eine General-Versammlung be-
chließen soll.
Jadrgang 1818. (Nr. 3003.) 64 Titel