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g. 46.
Der Abschluß erfolgt jährlich mit dem 31. Dezember.
« K. 47.
Der Abschluß und die Feststellung der Antheile, des Zinssatzes, der
Amortisations-Summe u. s. w. muß, wenn nicht besondere Hindernisse dazwischen
treten, zum 1. April vollendet und die Decharge bis spatestens den 15. Mai
rbeeit tt ein, so daß bis zum 1. Juni die Amortisation ver Aktien erfolgt sein
ann.
K. 48.
Die spezielleren Bestimmungen über das Rechnungswesen, sowie elwa
sich als nothwendig ergebende Modifsskationen der G. J9— 47. bleiben der
Beschlußnahme des Vorstandes überlassen.
K. 49.
Alljährlich, und zwar, wenn nicht besondere Hindernisse eintreten, im
August, veröffentlicht der Vorsiand einen Rechenschafts-Bericht, in bub
über den Stand des Unternehmens das Erforderliche mitzutheilen, namentlich
das Resultat des Abschlusses im Allgemeinen anzugeben ist.
Titel VIII.
Vertretung der Gesellschaft.
*
Die Gesellschaft wird vertreten:
a) durch die Gesammtheit der Mitglieder in der General-Versammkung,
b) durch den Vorstand,
P) durch eine Rechnungs-Revisions-Kommission.
General-Versammlung.
K. 51.
General -Versammlungen werden vom Vorstande einberufen und in
Berlin gehalten. Die ordenklichen General-Bersammlungen finden alljährlich
im Monat August statt, außerordentliche nur dann, wenn der Vorsiand die-
selben für norhwendig erachtet. Der Vorsigende des Vorslandes und bei dessen
Berhinderung sein Stellvertreterhat in derselben den Vorsitz.
K. 52.
Die Einladung zur General-Versammlung erfolgt durch Amalige Inser
tion in die G. 18. genannten Blätter.
K. 53.
Jedes Gesellschafts- Mitglied ist berechtige, den General= Verfemmlungen
mit beschließender Stimme beizuwohnen.
(Nr. 5063.) 64 S. 54.