Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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(Nr. 2923.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 10. Dezember 1847., betreffend die Auflösung 
des Kuratoriums für die Krankenhaus= und Thierarzneischul-Angelegen- 
heiten und die unmittelbare Unterordnung der Thierarzneischule unter das 
Ministerium der Medizinalangelegenheiten. 
A#% Ihren Bericht vom 12. v. M. bestimme Ich, daß mit dem 1. Jannar 
1848. das Kuratorium für die Krankenhaus= und Thierarzneischul-Angelegen- 
beiten aufgelöst und die Direktion der Thierarzneischule, wie dies hinsschtlich 
des Charikekrankenhauses und seiner Nebeninstikute bereits durch Meinen Be- 
fehl vom 17. April v. J. angeordnet worden ist, unmittelbar dem Ministerium 
der Medizinalangelegenheiten uncergeordnet werde. 
Indem Ich von eben jenem Zeitpunkt ab die entgegenstehenden Bestim- 
mungen des Regulatios vom 24. Juni 1836. (Gesetzsammlung Seite 249. ff.) 
hierdurch außer Kraft setze, will Ich die in dessen F. 6. dem genannten Kura- 
torium auferlegte Verpflichtung zur Begutachtung veterinairärztlicher Angele- 
genheiten in gleicher Weise und mit derselben Wirkung auf die Oirektion der 
Thierarzneischule übertragen. 
Desser Mein Befehl ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 10. Dezember 1847. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staatsminister Eichhorn, v. Bodelschwingh und v. Rohr. 
 
	        
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