Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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Ew. Majestät Hoffnungen sind indessen leider! durch die Ereignisse der 
letzten Woche getä4uscht worden. Nachdem die ihrer Pflicht gegen Ew. Königl. 
Majestät und das Vaterland getreuen Abgeordneten vier Tage hinter einander, 
vom 27sten bis zum 30sten v. M., zu Mäandenkurg in nicht beschlußfähiger 
Zahl versammelt gewesen waren, wurde die Versammlung endlich am tsten d. 
M. durch den Hinzwirit eines großen Theils derjenigen Abgeordneten beschluf- 
fahig, welche sich bis dahin der durch die Botschaft vom Sten v. M. angeord- 
neten Verlegung der Versammlung widersetzt hatten. Anstatt aber diesen Wi- 
derstand aufzugeben, erklärte der Wortführer der hinzugetretenen Mitglieder, 
daß dieselben, um die beabsichtigte Einberufung ihrer Stellvertreter abzuwen- 
den und nicht in Befolgung der Anordnungen Ew. Majestät, sondern lediglich 
deshalb erschienen seien, weil das während der Vertagungsfrist von den in 
Berlin zurückgebliebenen Mitgliedern gewählte Präsidium die Versammlung 
nach Brandenburg berufen habe. Zugleich wurde von diesem Theile der Ver- 
sammlung ein auf Veragung bis zum 4ten d. M. gestellter Antrag in der 
von ihrem Worrführer ausgesprochenen Absicht unterstützt, um für diejenigen 
Ausgebliebenen, denen die Ta des Präsidiums noch nicht zugegangen sei, 
Zeit zu gewinnen. Als hierauf der Vertagungsantrag verworfen war, verlie- 
ßen jene neu hinzugetretenen Abgeordneten beinahe sämmtlich die Versammlung, 
welche dadurch wieder beschlußunfähig und außer Stand gesetzt wurde, sich neu- 
zu konstituiren. 
Dieser Vorgang, welcher auf den pflichtgetreuen Theil der Versamm- 
lung, wie auf jeden dabei anwesenden Freund des Vaterlandes einen tief ver- 
letzenden Eindruck machte, giebt den deutlichen Beweis, daß von derjenigen 
Fraktion der Abgeordneten, die nach dem 9ten v. M. in Berlin fortgetagt hat, 
ein großer, noch immer die Mehrzahl der ganzen Versammlung bildender Theil 
in offener Auflehnung gegen die von Ew. Königlichen Majestat in der Botschaft 
vom Sten v. M. getroffenen Anordnungen, mihhin auf einem Standpunkte ver- 
harrt, welcher, nach unserer pflichtmäßigen Ueberzeugung, die Moglichkeit einer 
Vereinbarung mit der Krone ausschließt. Bei der numerischen Stärke dieser 
Partei würde es jederzeit von ihrem Belieben abhangen, die Versammlung 
— wie esg am #sten d. M. geschehen ist — beschlußunfähig zu machen, ohne 
daß gegen ein solches Beginnen die früher beabsichtigte Einberufung der Stell- 
vertreter, die ohnehin während der Anwesenheit der Wgeoroneren gesetzlich nicht 
zu begründen wäre, genügenden Schutz gewähren könnte. 
Die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung befindet 
sich hiernach in einem Zustande so tiefer innerer Zerrüttung, daß mit ihr die 
Verfassungsberathung ohne Verletzung der Würde der Krone nach unserer 
Ansicht nicht länger fortgesetzt werden kann. Wir beklagen dies um so schmerz- 
licher, je zuversichtlicher wir von der Fortführung der Vereinbarungsverhand- 
lungen mit denjenigen Abgeordneten, welche der von Ew. Majesiat ergangenen 
Berufung nach Brandenburg, zum Theil selbst unter Aufopferung früher ver- 
fochtener Ansichten, schuldige Folge geleister hatten, ein für das Vakerland ge- 
deihliches Resultat erwarten durffen. Gleichwohl glauben wir eine nochmalige 
Wiederholung des in der vorigen Woche fünfmal mißglungenen Versuchs einer 
neuen Konstituirung der Versammlung pflichtmäßig widerrathen zu müssen, 
(Nr. 3004.) 6.) weil
	        
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