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(Nr. 3072.) Allerhächstes Privileglum für die Ausstellung auf den Inhaber lautender Obli-
gationen der Stadt Berlin zum Betrage von Einer Million Thalern
und städtischer Kämmerelscheine zum Betrage von 600,000 Rehlrn. Vom
4. Dezember 1848.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen rc. ꝛc.
Nachdem der Magistrat Unserer Haupt= und Residenzstadt Berlin dar-
auf angetragen, zur Regulirung des städtischen Haushalts ein Anlehn von
Einer Million Thalern aufzunehmen und zu diesem Zwecke auf den Inhaber
lautende Obligationen, sowie zur vorläusigen Deckung des Bedarfs verzinsliche
nach drei Monaten einzulösende Kämmereischeine zum Betrage von 000,000
Rthlr. ausgeben zu dürfen, so wollen Wir, in Gemäßheit des F. 2. des Ge-
setzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zah-
lungsverbindlichkeit an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privi-
legium
1) zur Ausstellung von Einer Million Thalern Berliner Stadt-Obligatio-
nen, welche in folgenden Appoints:
200 Stück zu 1000 Rrhlr. unter Uitt. A. Nr. 1241 — 1410.
2,000 = zu 200 Rrthlr. -D. Nr. 4540 — 6545.
2,000 = zu 100 Rthlr. E. Nr. 8001 — 10,000.
10,000 = zu 20 Rrhir. II. Nr. 1—10,000.
nach dem unter I. anliegenden Schema auszufertigen, mit 5 pCt. jähr-
lich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, vorbehalt-
lich einer früheren Einlösung, nach dem festgestellten Tilgungsplane mit
1 pCt. des Kapitalberrages und den durch die Tilgung ersparten Zinsen
durch jährliche Ausloosung in den Jahren 1852 bis 1888. einschließlich
zu amortisiren sind, — und
2) zur einmaligen Ausgabe von verzinslichen, nach 3 Monaten einzulbsen-
den und nach dem unter II. anliegenden Schema in Appoints nicht un-
— ter 50 Rthlr. auszustellenden Berliner Kämmereischeinen,
Unsere landesherrliche Genehmigung mit Vorbehalt der Rechte Dritter erthei-
len, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligarionen und Kämmereischeine
in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleisiung Seitens des Staaks zu
bewilligen.
Zugleich gestatten Wir nach dem Antrage des Magistrats, daß die frü-
her ausgestellten zu 34 pCt. jährlich verzinslichen Berliner Stadt-Obligarionen
gegen einem von den dermaligen Inhabern zu leistenden, mit Rücksicht auf die
Kursdifferenz von den städtischen Behörden zu bestimmenden Zuschuß in Obli-
ga-