Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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(Nr. 3073) Allerhöchster Erlaß vom 4. Dezember 1848., betreffend die Errichtung einer 
Handelskammer fuͤr die Kreise Minden und Luͤbbecke und fuͤr die Stadt 
Vlotho im Regierungsbezirke Minden. 
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A. den Bericht vom 26. November d. J. genehmige Ich die Errichtung 
einer Handelskammer für die Kreise Minden und Lübbecke und für die Stadt 
Vlotho im Regierungsbezirke Minden. Die Handelskammer nimmt ihren Sitz 
in der Stadt Mindeg. Sie soll aus acht Mitgliedern bestehen, für welche acht 
Stellvertreter gewählt werden. Jeder der genannten Kreise und die Stadt 
Vlotho bilden engere Wahlbezirke. Bier Mitglieder und vier Stellvertreter 
sind aus dem Kreise Minden, zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter aus dem 
Kreise Lübbecke und zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter aus der Stadt 
Blotho zu wählen. Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder und Stell- 
vertreter sind sämmtliche Handel= und Gewerbetreibende der Kreise Minden 
und Lübbecke und der Stadt Vlotho berechtigt, welche in der Steuerklasse der 
Kaufleute mit# kaufmännischen Rechten Gewerbesteuer entrichten. Im Uebrigen 
finden die Vorschriften der Verordnung vom 11. Februar 1848. über die —8 
richtung von Handelskammern Anwendung. 
b Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur oͤffentlichen Kenntniß zu 
ringen. 
8 Potsdam, den 4. Dezember 1848. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Pommer Esche. 
An das Ministerium fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten. 
  
ar#. W##—307. (Nr. 30774.)
	        
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