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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NNr. 60.—
(Nr. 3081.) Mllerhöchster Erlaß vom 28. November 1848., betreffend die in Bezug auf den
chausseemäßigen Ausbau der Zweigstraße von Böhmershüttenplatz über
Hoheley, Langewiese bis zur Kreisgrenze bei Neu-Astenberg bewilligten
fiskalischen Vomechte.
N% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Kreisständen
des Kreises Wittgenstein den chausseemägigen Ausbau der Zweigstraße von
Böhmershüttenplatz über Hoheley, Langewiese bis zur Kreisgrenze bei Neu-
Astenberg gestattet und den desfallsigen Kreistagsbeschlußt vom 26. Januar
d. J. bestätligt habe, bestimme Ich hierdurch, daß die Vorschriften der Ver-
ordnung vom 11. Juni 1825. (Gesetzsammlung für 1825. Seite 152.) in Be-
treff der Entnahme von Chausseeneubau= und Unterhaltungsmaterialien von
benachbarten Grundstücken, sowie das Expropriationsrecht für die zur Chaussee
erforderlichen Grundstücke auf die oben gedachte Straße Anwendung finden
sollen. Zugleich will Ich den gedachten Kreisständen das Recht zur Erhebung
des Chausseegeldes nach dem für die Staatschausseen geltenden Chausseegeld-
tarif vom 29. Februar 1840. verleihen. Auch sollen die zusätzlichen Bestim-
mungen dieses Tarifs, sowie alle für die Staakschausseen bestehende polizeiliche
Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften der Verordnung vom 7. Juni
1844. über das Verfahren bei Untersuchung und Bestrafung von Chausseegeld-
und Chausseepolizei-Kont ti auf die gedachte Straße Anwendung finden.
Der gegenwaͤrtige Befehl ist durch die Gesetzsammlung zur oͤffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Potsdam, den 28. November 1848.
Friedrich Wilhelm.
v. Manteuffel. Für den Finanzminister: Für den Minister für Handel,
Kühne. Gewerbe und Sffentliche Arbeiten:
v. Pommer-Ecche.
An die Ministerien des Innern, der Finanzen und für Handel, Gewerbe und
öffentliche Arbeiten.
*r-
O
Jabrgang 1846. (Nr. 3081—3083.) (Nr. 3082.)
Ausgegeben zu Berlin den 29. Dezember 1848.