Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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Einnahme des Rechnungsjahres. 
  
  
Zu den umstehenden Einnahmen treten an anderweiten und außerordentlichen 
Huͤlfsmitteln: 
der aus der Restverwaltung bis Ende 1847. beim Schlusse des Rechnungsjahres 
1848. zu erwartende Ueberschuß ..... ...... . .. . .... ... .. . . . . . . . . 
aus den Besiänden, welche von der freiwilligen Anleihe am Schlusse des Rech- 
nungsjahres 1848. verbleiben werden, und durch zulässige Verminderung 
der Betriebsfonds bei einigen Kassenverwaltunien . . ... 
Summe der außerordentlichen Hülfsmittel. 
Die Einnahmen des Rechnungsjahres betragen . . 
Hauptsumme der Einnahme .
	        
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