Sachregister.
Angeklagte, über die Schuld derselben bei schweren
Verbrechen, bei allen politischen Verbrechen und bei Preß-
vergehen erfolgt die Entscheidung duch Geschworene.
(Verf.-Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 93.) 387.
Auhaltsche Eisenbahn (Verleunhal)) slehe Eisenbah-
nen Nr. 1
Anklagen gegen Mioister, durch Beschluß einer Kammer,
wegen Verfassungsverletzung, Bestechung oder Verrathe,
Verfabren rückschtlich ders. (Verf.-Urk. v. 5. Dezbr. 48.
Ant. 59.) 383. — Beschränkung des Königl. Begnadi-
gunge= und Strafmilderungsrechts bei Verurtheilungen
in Folge derselben. (ebend. Art. 47.) 381.
Anlagen, s. gewerbliche Anlagen.
Anleihen, s. Staatsanleihen. — freiwillige, s. Staals-
anleihen.
Anstalten, öffentliche, für Handel und Gewerbe, deren
Beaussichtigung durch die Handelskammern. (V. v. 11
Febr. 48. §§. 4. u. 5.) 64.
Appellation, Rechtemittel, Zulässsgkeit ders. gegen Er-
kennenisse im Civilprozeß wegen Beleidigung. (V. v. 18.
Dezbr. 48. §. 3.) 424.
Appellations = Gerichtsbof, Rheinischer zu Cöln,
die Ferien der Civil = Kammern desselben und der Land-
gerichte seines Bezirks sollen künftig vom 1. Aug. bis
zum 1. Okt. statthaben. (A. E. v. 24. Juni 48.) 1064.
— hiernach werden der Art. 31. des Dekrets v. 6. Juli
1810 und des Art. 37. des Dekrets v. 18. Aug.
1810. abgeändert. (ebend.) 164. — in dem Bezirke des-
selben tritt auch bei politischen und Preßverbrechen, so
wie bei politischen und Preßvergehen, die Zuständigkeit
der Geschworenengerichte ein. (V. v. ö. April 48. s.
2.) 87. — Verfahren bei Ausführung dieser Bestimmung,
sowie bei Bestrafung von Amtsverbrechen. (V. v. 15.
April 48.) 101—104. — als politische Vergehen werden
bhierbei dicjenigen Vergehen betrachtet, welche in
dem Rheinischen Strafgesetzbuche und zwar im Buche
III. Tit. 1. Kapitel 1. u. 2. und Kapitel 3. Abschn.
3. §#. 2. und im Abschn. 7. desselben Kapitels
vorgesehen sind. (ebend. §. 2.) 101. f. — als Preßver-
geben werden nicht betrachtet die Verleumdungen oder
Beleidigungen, welche gegen Privatpersonen begangen
sind, und die in den ö§. Z. bie 6. des Gesetzes vom
17. März d. J. vorgesehenen Vergeden gegen die Po-
lizei der Presse. (ebend. §. 3.) 102. — s. auch Berg,
ehemal. Großherzogthum.
Approbation, zum selbstständigen Betriebe gewisser
Gewerbe (F. 177. der Allg. Gew.-Ord. v. 17. Janr.
1845.), Kompetenz der Regierungen in Untersuchung und
Bestrafung in erster Instanz, wegen deren Beginnens
oder Fortsetzens ohne jene. (A. K. O. v. 24. Janr.
48.) 73.
1848. 3
Arbeiten, öffentliche, beren Förderung zur Verbesserung
der Lage der arbeitenden Klassen durch Verwendung ei-
nes den Kommunalbehörden überwiesenen Driktheils der
von einzelnen Städten beibehaltenen Mahlsteuer. (Pro-
vis. V. v. 4. April 48. §. 6.) 78. — f. auch Mini-
sterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Arbeiter (Handarbeiter, Tagelöhner und ähnliche Per-
sonen) — Befreiung ders. von der in einzelnen Städten,
statt der Mahlsteuer, eingeführten direlten Steuer. (Pro-
vis. V. v. 4. April 48. S. 2.) 78. — eventuelle Ver-
besserung deren Lage ourch Verwendung eines Drittheils
der von einzelnen Städten beibehaltenen Mahlsteuer zur
Ausführung öffentlicher Arbeiten. (ebend. S. 6.) 78.
Arbeitsschene, Behandlung ders. in der Kurmark.
(Regl. v. 14. Janr. 48.) 37—53. — Bestrafung und
Korrektion ders. (ebend. "5. 35—51.) 48—53. — in
die Korrektionsanstalten eingeliefert, Disposltion über das
von dens. mitgebrachte baare Vermögen, desgl. über
deren Arbeits- und Uberverdienst in dens. (ebend. 88.
4. 5. 6.) 39. — in letztern verstorben, Disposliion über
deren freien Nachlaß. (ebend. s. 6.) 39.
Arbeitsverdienst der Landarmen und Korrigenden in
den Landarmen= und Korrektions-Anstalten der Kurmark,
Disposltion über dens. (Regl. v. 14. Janr. 48. s#. 4.
u. 6.) 39 4
Armenkassen, städtische, Uberweisung der in einzelnen
Städten eingeführten Wildprettsteuer an dies., s. Wil-
prettsteuer.
Armenpflege (Land- und Ortsarmenpflege) deren Ver-
waltung und Beausichtigung in der Kurmark. (Regl. v.
14. Janr. 48. #5S 206—34.) 46—48.
Arnswalde, Stadt, und Arnswalder Kreisstände, s.
Chausseebau Nr. 8
Arrestschlag, mit solchem können die der stäbtischen
Bank zu Breslau anvertrauten Gelder niemals belegt
werden. (Statut v. 10. Juni 48. . 18.) 149. — auch
nicht die Zahlungen auf die Stettiner Eisenbahn-Obli-
gationen und deren Zinskupons. (Privil. v. 25. Juni
48. s. 11I.) 197. — Besreiung der aus der Schullehrer-
Wittwen- und Waisenkasse im Stifte Naumburg-Zeitz zu
gewährenden Unterstützungen von dems. (A. K. O. v
29. Febr. 48.) 93. f. — s. auch Beschlagnahme.
Arretirungen, s. Verhaftungen.
Assekuranzgebühr, deren Berechnung bei deklarirten
Geld-, Papier- und Werthsendungen mit der Post, ein-
schließlich des Betrages für den Einlieferungsschein. (A.
K. O. v. 8. April 48. Nr. I.) 100. — vorläufig auf
drei Monate bewilligte Ermäßigung ders. für Gelosen-
dungen in Beträgen über 1000 Rthlr. auf die Hälste des
gesetzlichen Betrages. (A. K. O. v. 8. April 48. Nr.
II.) 100. — soll auch ferner und so lange fortbestehen,
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