Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

Sachregister. 1848. 7 
Bewaffnete Macht, (Forts.) 
zeit. (ebend. Art. 33.) 379. — dieselbe kann zur Unter- 
drückung innerer Umuhen und zur Ausführung der Ge- 
setze nur auf Requisition der Civilbehörden und in den 
vom Gesetze bestimmten Fällen und Formen verwendet 
werden. (ebend. Art. 34.) 379. — (. auch Heer, Land- 
wehr und Bürgerwehr. 
Bezirke des preußischen Staatsgebiets, über 
bie inneren und besonderen Angelegenheiten derselben be- 
schließen aus gewählten Vertretern bestehende Versamm- 
lungen, deren Beschlüsse durch die Vorsteher der Bezirke 
ausgeführt werden. (Verf. Urk. v. 5. Dezbt. 48. Art. 
104. Nr. 1.) 389. — Ernennung der letzteren von der 
Staatsregierung. (ebend. Art. 104. Nr. 2.) 389. — 
das Gesetz wird die ZFälle bestimmen, in welchen die 
Beschlüsse der Bezirksvertretung der Genehmigung einer 
höheren Vertretung oder der Staatsregierung unterworfen 
sind. (ebend. Art. 104. Nr. 1.) 389. — Öffentlichkeit 
der Berathungen der Bezirks-Vertretung. (Art. 101. 
Nr. 4.) 390. — über die Einnahmen und Ausgaben in 
solchen muß jährlich wenigstens ein Bericht versffenelscht 
werden. (ebend.) 390. 
Bezirks-(Kreis= und Provinzial-) Ordaung, eine 
solche soll der nächsten Volksvertretung zur Berathung 
vorgelegt werden. (Patent v. ö. Dezbr. 48. Nr. 8.) 
393. 
Blelefeld, Kreis und Stadt, siehe Handelskeam- 
mern. 
Bildliche Darstellungen, (Bildwerke), burch solche 
seine Gedanken frei zu äußern, hat jeder Preuße das 
Recht. (V. U. v. 5. Dezbr. 48. Art. 24.) 378. — Be- 
strafung der Vergehen durch dieselben. (ebend. Art. 25. 
u. 26.) 378. — mechanisch vervielfältigte, Angabe des 
Namens und Wohnorts des Vervielfälligers, resp. der 
Verlagshandlung derselben. (Preßges. v. 17. März 48. 
5. 3.) 69. —. — Strase für Vergehungen dagegen. 
(ebend. §s. 6.) 71. — verbrecherische, deren Beschlag- 
nahme, Bestrafung und Vernichtung. (ebend. Ss. 2. 6. 
u. 7.) 69. 71. 
Billerbeck, Ort, siehe Chausseebau Nr. 21. 
Bittschriften, solche darf Niemand den Kammern oder 
einer derselben in Person überreichen. (Verf. Urk. v. 5. 
Dezbr. 48. Ark. 80.) 380. — lberweisung derselben an 
die Minister. (ebend. Art. 80.) 386. 
Blätter, öffentliche. — s. Amtsblätter, Zeitungen, Zeit- 
schriften. 
Böhmershüttenplatz, slehe Chausseebau Nr. 26. 
Boisbeim, Gemeinde, m Kreise Kenpen, slehe Han- 
delsgerichte. 
Boun, Universltät, rücksschtlich der Bestrafung der von 
Studirenden auf derselben begangenen Verbrechen, Ver- 
gehen oder Ubertretungen treten das rheinische Strasge- 
setzuuch und die zu dessen Ergänzung oder Abänderung 
vor dem 6. März 1821. erlassenen Grsetze wieder in 
Kroft. (V. v. 15. Apr. 48. §s. 1.) 101. — dagegen 
tritt die A. K. O. v. 31. Dezbr. 1836. außer Kraft, 
in soweit sle nicht schon durch die A. K. O. v. 4. Oktbr. 
1847. aufgehoben ist. (ebend. §. 15.) 104. — Verhält- 
niß der auf der höhern landwirthschaftlichen Lehranstalt 
zu Poppelsdorf studirenden Akademiker zu jener durch 
Erlangung des akademischen Bürgerrechts auf derselben. 
(A. K. O. v. 4. Febr. 48.) 97. 
Bonn-Cölner Eisenbahn, s. Eisenbahnen Nr. 12. 
Borussia, Feuerversicherungs = Gesellschaft, s. diese. 
Bourscheid, Ort, s. Chausseebau Nr. 27. 
Boypyenburg, Ort, s. Chausseebau Nr. 4. 
Brakel, Ort, s. Chausseebau Nr. 24 
Brandenburg, (Kur- und Neumark und Markgrasthum 
Niederlaussh), Provinz, Aufhebung der für dies. erlasse- 
nen Berordnung v. 25. März 1841. und deren Ergän- 
zung v. 7. März 1845. über das Recht der Kreisstände, 
Ausgaben zu beschließen und die Kreiseingesessenen da- 
durch zu verpflichten, jedoch unbeschadet der auf den 
Grund obiger Verordnung bereits gefaßten kreisständi- 
schen Beschlüsse. (G. v. 24. Juli 48.) 192. — alle auf 
Grund der Verord. v. 7. März 43. wegen Theilung ge- 
meinschaftlicher Jagddistrikte in den zum Kändischen Ver- 
bande ders. gehörigen Landestheilen, eingeleiteten, noch 
nicht beendeten Regulirungen werden fistirt. (G. v. 3. 
Aug. 48.) 200. — Unterstützungs -= Anstalt für die eme- 
ritirten, evangelischen Geistlichen derselben. (A. K. O. 
v. 29. Novbr. 47. mit Regl.) 22. — (. auch Kur- 
mark. 
Braunschweig, Herzogthum, Ausdehnung der mit dem- 
selben geschlossenen Konventionen v. 1827. und 
16-%56%9 1839., wegen Verhütung der ’“ve auch 
auf die Jagd frevel. (Minist. Erkl. v. * Febr. 48. u. 
Minist. Bekanntm. v. 17. März 48.) 75. 
Breslau, Stadt, behufs der weiteren Regulirung des 
dortigen städtischen Schuldenwesens wird derselben ge- 
stattet, in Stelle der schon ausgefertigten kurstrenden- 
3# Prozent Zinsen kragenden kündbaren Stadtobli- 
gationen zum Betrage von 980,000 Rehlr. und der 
nach dem ertheilten Privilegium v. 30. Apr. 1842. für 
die abzulösenden alten Renten und wiederkäuflichen Zin- 
sen noch auszufertigenden gleichen Obligationen, zum 
Betrage von 94,500 Rthlr., unter Erhöhung des Zins- 
fußes auf vier Prozent, seitens der Inhaber ue: 
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