Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

14 Sachregister. 
Dampfkessel, (Gorts.) 
Chaufsee-Po i t ti „Gorts.) 
das Awwdon bei beininoptre und Bestrafung derselben, 
auf einzelne von Korporationen und Aktiengesellschaften 
erbauten Chausseenz siehe Chausseebau. 
Cirkularlen, gedruckte, Anwendung der ermähigten 
Vortotaxe auch auf solche Kreuzbandsendungen mit den- 
selben, denen außer der Adresse auch das Datum und die 
Namensunterschrift handschriftlich beigefügt sind. (A. E. 
v. 29. Mai 48.) 155. 
Cilvilbehörden, nur auf deren Regquisition kann die 
bewaffnete Macht zur Unterdrückung innerer Unruhen 
und zur Auesührung der Gesetze in den vom Gesetze be- 
stimmten Fällen und Formen verwendet werden. (V. U. 
v. 5. Dezbr. 48. Art. 34.) 379. 
Civil-Gesetzbuch, Nheinisches, slehe letzt. 
Eivilstands-Beamte, Abschließung von Ehen ver den- 
selben, wodurch die bürgerliche Gültigkeit der letztern be- 
dingt wird. (V. U. v. 5. Dezbr. 48. Art. 16.) 377. 
Civilverwaltung, Abschaffung der geheimen Kondui- 
tenlisten in ders. (A. E. v. 31. Juli 48.) 200. 
Cöln-Bonner Eisenbahn, siehe Eisenbahnen Nr. 12. 
Cölner Stadtobligationen, auf den Juhaber lautenv, 
zum Betrage von 200,000 dithlr., deren Ausslellung und 
Emisslon als Anleihe behufs verschicdener für Rechnung 
der Stadt auszuführenden öffentlichen Arbeiten. (Allerh. 
Privil. v. 31. Mai 48.) 203. 204. — jährliche Verzin- 
sung derselben mit fünf Prozent auf die bei den Obli- 
gationen befindlichen Zinsscheine. (ebend.) 203. — Kän- 
digung und Tilgung derselben. (ebend.) 204. — Cölner 
Stadtobligationen, auf den Inhaber lautend, zum 
Betrage von Einer Million Thalern, deren Aussertigung 
und Emisston zu verschiedenen, für Rechnung der Stadt 
auszuführenden öffentlichen Arbeiten und andern außer- 
ordentlichen Ausgaben, insbesondere zur Abbürdung der 
auf Grund des Privilegiumo vom 31. Mai 48. ausge- 
nommenen städtischen Anseihe von 200,000 Rthlr. (Pri- 
v#l. v. 4. Dezbr. 48.) 445.f. — jährl. Verzinsung derf. 
mit vier Prozent auf die bei den Obligationen befind- 
lichen Zinskupons. (ebend.) 445. f. — allmälige Tilgung 
ders. aus einem dazu gebildeten Fonde durch Verloosung. 
(ebend.) 46. 
Cottbus, Stadt und Kreiskorporation, siehe Chaus- 
seebau Nr. 9. 
Cremmen, Stadt, slehe Chausseebau Nr. 2 
Cästrin, Stadt, siehe Chausseebau Nr. 6. u. 7. 
D. 
Dämme, sehe Deichwesen. 
Dampfkessel, es mögen solche zum Maschinenbetrieb 
ober zu anderen Zwecken dienen, Regulativ über deren 
Anlage, mit Bezug auf die Allerhöchtten Kabinetsorder 
  
1848. 
v. 1. Janr. 1831. u. v. 27. Septbr. 1837., u. auf die 
SS. 27. u. 37. der Allg. Gewerbe - Ord. v. 17. Janr. 
1845. (v. 6. Septbr. 1848.) 321—335. — die In- 
struktion v. 21. Mai 1835. u. das Regulativ v. ö. Mai 
1838. werden aufgehoben. (ebend.) 321. — Benuhung 
älterer, srüher geprüfter Dempfkessel on einem andern Orte 
ohne Abänderung ihrer Konstruftion. (ebend. §. 16.) 327. 
Dampfschisse, Vergütong der Reisekosten bei Dienst- 
reisen der Staatsbeemten auf solchen. 
„Juni- 48. 8 1.) 131. 
St##e##e#lr## 41 
(A. E. v. 10. 
, auf den Inhaber lau- 
tend zum Betroge von 100,000 R#hrr. k„ deren Ausstellung 
und Emisston ale Dorlehn zur Fortsetzung der eingelei- 
teten öffentlichen Arbriten und zur Erichtung eines ftäd- 
tischen Leidamts. (Priv. v. 20. Aug. 48.) 224—2720. 
— jährl. Verzinsung ders. mit 5 Prozent auf die bei den 
Obligationen befindlichen Zinsfupons. (ebend.) 224. — 
Kündigung und allmälige Tilgung ders. durch das Loos 
(ebend.) 225. 
Danziger Werder, s. Strom- u. Deichbauten 
an der Weichsel und Nogat. 
Darfeld, Ort, s. Chausseebau Nr. 21. 
Darlehne, deren Gewährang aus den öffentlichen Dar- 
lehnskassen, zur Beförderung des Hondels= und Ge- 
werbebetriebs, in Darlehns--Kassenscheinen. (G. v. 15. April 
48. 8§. 1. u. 2.) 103. — nur im Betrage von wenig- 
stens Einhundert Thalern, und in der Regel nicht auf 
längere Zeit, als drei und nur ausnahmeweise dis zu 
sechs Monaten. (ebend. §. 3.) 105. — welche Gegen- 
stände zum Unterpfande und zur Sicherheit dienen kön- 
nen. (ebend. s5. 4—0. 8.) 105. 100. — Zinefuß nicht 
unter dem für den Lombordverkehr der Preußischen Bank 
bestehenden höchsten Sat; an den gesetzlichen Zinssuß 
sind die Darlehnskassen nicht gebunden. (ebend. §. 7.) 
106. — das Unterpfand hastet für Kapital, Zinsen und 
Kosten und es können die letzteren von der Darlehns- 
summe sogleich gekürzt werden. (ebend. §. 8.) 106. — 
Verfahren, wenn zur Verfallzei: nicht Zahlung geleistet 
wird. (ebend. 9§. 9. u. 10.) 106. — deren Gewährung 
aus der Darlehnskasse der Schlesischen Landschaft. 
(A. E. v. 13. Novbr. 48. nebst Regulativ.) 410—414.— 
desgl. aus der städtischen Bank zu Breslau. (Statut v. 
0. Juni 48. 88. 5. 6. u. Ss. 7. u. 17.) 146. 147. 148. f. 
Darlehnskassen, öffentliche, deren Gründung und 
Veravsgabung von Darlehns-Kassenscheinen. (G. v. 15. 
Apr. 48.) 105—108. — Errichtung ders. unter Gewähr- 
leistung des Staats, mit der Bestimmung, zur Beförde- 
rung des Handels- und Gewerbebetriehs gegen Sicher- 
beit Darlehne zu geben. (ebend. S. 1.) 105. — Berwal- 
tung ders. durch die Preußische Bank für Rechnung des 
Staate,
	        
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