14 Sachregister.
Dampfkessel, (Gorts.)
Chaufsee-Po i t ti „Gorts.)
das Awwdon bei beininoptre und Bestrafung derselben,
auf einzelne von Korporationen und Aktiengesellschaften
erbauten Chausseenz siehe Chausseebau.
Cirkularlen, gedruckte, Anwendung der ermähigten
Vortotaxe auch auf solche Kreuzbandsendungen mit den-
selben, denen außer der Adresse auch das Datum und die
Namensunterschrift handschriftlich beigefügt sind. (A. E.
v. 29. Mai 48.) 155.
Cilvilbehörden, nur auf deren Regquisition kann die
bewaffnete Macht zur Unterdrückung innerer Unruhen
und zur Auesührung der Gesetze in den vom Gesetze be-
stimmten Fällen und Formen verwendet werden. (V. U.
v. 5. Dezbr. 48. Art. 34.) 379.
Civil-Gesetzbuch, Nheinisches, slehe letzt.
Eivilstands-Beamte, Abschließung von Ehen ver den-
selben, wodurch die bürgerliche Gültigkeit der letztern be-
dingt wird. (V. U. v. 5. Dezbr. 48. Art. 16.) 377.
Civilverwaltung, Abschaffung der geheimen Kondui-
tenlisten in ders. (A. E. v. 31. Juli 48.) 200.
Cöln-Bonner Eisenbahn, siehe Eisenbahnen Nr. 12.
Cölner Stadtobligationen, auf den Juhaber lautenv,
zum Betrage von 200,000 dithlr., deren Ausslellung und
Emisslon als Anleihe behufs verschicdener für Rechnung
der Stadt auszuführenden öffentlichen Arbeiten. (Allerh.
Privil. v. 31. Mai 48.) 203. 204. — jährliche Verzin-
sung derselben mit fünf Prozent auf die bei den Obli-
gationen befindlichen Zinsscheine. (ebend.) 203. — Kän-
digung und Tilgung derselben. (ebend.) 204. — Cölner
Stadtobligationen, auf den Inhaber lautend, zum
Betrage von Einer Million Thalern, deren Aussertigung
und Emisston zu verschiedenen, für Rechnung der Stadt
auszuführenden öffentlichen Arbeiten und andern außer-
ordentlichen Ausgaben, insbesondere zur Abbürdung der
auf Grund des Privilegiumo vom 31. Mai 48. ausge-
nommenen städtischen Anseihe von 200,000 Rthlr. (Pri-
v#l. v. 4. Dezbr. 48.) 445.f. — jährl. Verzinsung derf.
mit vier Prozent auf die bei den Obligationen befind-
lichen Zinskupons. (ebend.) 445. f. — allmälige Tilgung
ders. aus einem dazu gebildeten Fonde durch Verloosung.
(ebend.) 46.
Cottbus, Stadt und Kreiskorporation, siehe Chaus-
seebau Nr. 9.
Cremmen, Stadt, slehe Chausseebau Nr. 2
Cästrin, Stadt, siehe Chausseebau Nr. 6. u. 7.
D.
Dämme, sehe Deichwesen.
Dampfkessel, es mögen solche zum Maschinenbetrieb
ober zu anderen Zwecken dienen, Regulativ über deren
Anlage, mit Bezug auf die Allerhöchtten Kabinetsorder
1848.
v. 1. Janr. 1831. u. v. 27. Septbr. 1837., u. auf die
SS. 27. u. 37. der Allg. Gewerbe - Ord. v. 17. Janr.
1845. (v. 6. Septbr. 1848.) 321—335. — die In-
struktion v. 21. Mai 1835. u. das Regulativ v. ö. Mai
1838. werden aufgehoben. (ebend.) 321. — Benuhung
älterer, srüher geprüfter Dempfkessel on einem andern Orte
ohne Abänderung ihrer Konstruftion. (ebend. §. 16.) 327.
Dampfschisse, Vergütong der Reisekosten bei Dienst-
reisen der Staatsbeemten auf solchen.
„Juni- 48. 8 1.) 131.
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(A. E. v. 10.
, auf den Inhaber lau-
tend zum Betroge von 100,000 R#hrr. k„ deren Ausstellung
und Emisston ale Dorlehn zur Fortsetzung der eingelei-
teten öffentlichen Arbriten und zur Erichtung eines ftäd-
tischen Leidamts. (Priv. v. 20. Aug. 48.) 224—2720.
— jährl. Verzinsung ders. mit 5 Prozent auf die bei den
Obligationen befindlichen Zinsfupons. (ebend.) 224. —
Kündigung und allmälige Tilgung ders. durch das Loos
(ebend.) 225.
Danziger Werder, s. Strom- u. Deichbauten
an der Weichsel und Nogat.
Darfeld, Ort, s. Chausseebau Nr. 21.
Darlehne, deren Gewährang aus den öffentlichen Dar-
lehnskassen, zur Beförderung des Hondels= und Ge-
werbebetriebs, in Darlehns--Kassenscheinen. (G. v. 15. April
48. 8§. 1. u. 2.) 103. — nur im Betrage von wenig-
stens Einhundert Thalern, und in der Regel nicht auf
längere Zeit, als drei und nur ausnahmeweise dis zu
sechs Monaten. (ebend. §. 3.) 105. — welche Gegen-
stände zum Unterpfande und zur Sicherheit dienen kön-
nen. (ebend. s5. 4—0. 8.) 105. 100. — Zinefuß nicht
unter dem für den Lombordverkehr der Preußischen Bank
bestehenden höchsten Sat; an den gesetzlichen Zinssuß
sind die Darlehnskassen nicht gebunden. (ebend. §. 7.)
106. — das Unterpfand hastet für Kapital, Zinsen und
Kosten und es können die letzteren von der Darlehns-
summe sogleich gekürzt werden. (ebend. §. 8.) 106. —
Verfahren, wenn zur Verfallzei: nicht Zahlung geleistet
wird. (ebend. 9§. 9. u. 10.) 106. — deren Gewährung
aus der Darlehnskasse der Schlesischen Landschaft.
(A. E. v. 13. Novbr. 48. nebst Regulativ.) 410—414.—
desgl. aus der städtischen Bank zu Breslau. (Statut v.
0. Juni 48. 88. 5. 6. u. Ss. 7. u. 17.) 146. 147. 148. f.
Darlehnskassen, öffentliche, deren Gründung und
Veravsgabung von Darlehns-Kassenscheinen. (G. v. 15.
Apr. 48.) 105—108. — Errichtung ders. unter Gewähr-
leistung des Staats, mit der Bestimmung, zur Beförde-
rung des Handels- und Gewerbebetriehs gegen Sicher-
beit Darlehne zu geben. (ebend. S. 1.) 105. — Berwal-
tung ders. durch die Preußische Bank für Rechnung des
Staate,