Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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Einlieferungsscheine, für deklarirte Geld-, Papier- 
und Werthsendungen mit der Post, der Betrag für solche 
soll in der Assekuranzgebühr einbegriffen sein. (I. K. O. 
v. B. April 48. Nr. I.) 100. 
Einnabme-Etat, s. Staatshaushalts-Etat. 
Erisenbahnen (Eisenbahn - Anlagen, Eisenbahn - Unter- 
nehmungen durch Aktiengesellschaften.) 
I. Allgemeine Bestimmungen und Anordnungen für 
bieselben. 
— Auwendung des Zollgewichts zur Erleichterung und 
Beförderuug des Verkehrs auf deuselben. (A. E. v. 29. 
April 48.) 134. — für die ausschließliche Besörderung 
von Packeten auf denselben durch die Postanstalten soll. 
nur die Hälfte des Porto nach der bisherigen Taxe ge- 
zahlt werden. (A. K. O. v. 8. April 48. Nr. II.) 100.— 
Vergütung der Reisekosten bei Dienstreisen der Staatsbeam- 
ten auf solchen. (A. E. v. 10. Juni 48. s. 1.) 151. 152. 
II. Anlegung und Fortführung einzelner Eisenbahnen. 
1) Berlin = Anhaltische, Abänderung, resp. Ergän- 
zung des unterm 15. Mai 1839 allerhöchst bestälig- 
bten Gesellschaftsstatuts für dieselbe, unter der Be- 
zeichnung: „Nachtragsbestimmungen“". (Allerh. Be- 
stät.-Urkunde v. 26. Juli 48. nebst Anl.) 205—210. 
2) zwischen Berlin und Dresden, welche sich einer- 
seits bei Jüterbogk an die Berlin-Anhaltische Ei- 
senbahn und andererseits oberhalb Riesa bei Röde- 
rau in der Richtung auf Dresden an die Leipzig- 
Dresdener Eisenbahn anschließt, Vertrag mit dem 
Königreiche Sachsen über deren Ausführung (v. 6. 
Mätz 48.) 139—143. — Handhabung der Bahn--, 
Paß- und Fremden-Polizei auf ders. (ebend. Art. 8. 
u. 9.) 141.— Benutzung der Bahn zu Zwecken der 
beiderseitigen Militairverwaltung. (ebend. Art. 10.) 
1441. 142. — desgl. für die gegenseitigen Postver- 
hältnisse. (ebend. Art. 11) 142. 143. 
Berlin-Hamburger, Aufnahme eines Darlehns 
von 1,000,000 Thlr. gegen Ausstellung auf den In- 
haber lautender Prioritätsobligationen zweiter Emis- 
sion zum Behufe der, nach Erschöpfung des bisberi- 
gen Anlagekapitals von 13 Millionen Thalern, für 
die gänzliche Vollendung der Bahn, für die Herstel- 
lung der damit zusammenhängenden Bauwerke, für 
die Vervollständigung der Betriebsmittel, sowie end- 
lich für die Beschaffung eines Betriebsfonds noch er- 
forderlichen Geldmittel. (Priv. v. 11. August 1648. 
nebst zweitem Nachlrag zum Statut der Gesellschaft.) 
215 —222. — fährliche Verzinsung ders. mit 4# 
Prozent auf die den Obligationen beigegebenen Zins- 
Kupons, v. 1. Juli 48. ab. (ebend. §. 3. des Nach- 
trags) 216. f. 221. — Amortisation derselben durch 
Sachregister. 
1848. 
Eisenbahnen, (Forts.) 
SE# 
S 
den dazu bestimmten Tügungssonds im Wege der 
Verloosung. (ebend. 99. 4. 8—10. des Nachtrags) 
217. 218. 219. — waun eher den Inhabern der 
Ooligationen das Recht zusteht, den Neunwerth der 
letztern von der Gesellschaft zurückzusordern. (ebend. 
S. 5. des Nachtrags.) 217. — Verpfändung des ge- 
sammten Bahnkörpers nebst Zubehör zur Sicherheit 
der in den Obligationen verschriebenen Kapitalbeträge, 
mit dem Vorzugsrechte vor den Stammaktien, jedoch 
mit Vorbehalt der den früher, Inhalts des ersten 
Nachtrags zum Statut kontrahiren fünf Millionen 
Thaler Prioritätsobligationen eingrräumten und va- 
her vorgehenden Hypothek. (ebend. §. 3. des Nach- 
trags.) 216. 217. 
Berlin-Stettiner, Ausnahme eines Darlehns 
von 800,000 Rthlr., in Stelle der nach dem Pri- 
vilegium vom 13. Febr. 1843. zu emittirenden, noch 
nicht verausgabten vierprozentigen Prioritätsobliga- 
tionen, sowie zur Deckung der für den Bau und den 
Betyieb der Eisenbahn von Berlin nach Stettin und 
Stargard außer dem Aktienfapitale von 4,824,000 
Thalern nöthig werdenden Kosten, gegen Ausstellung 
auf den Inhaber lautender Obligationen. (Allerh. 
Privil. v. 25. Juni 48.) 194 — 198. — jährliche 
Verzinsung derselben mit fünf Prozent auf die mit- 
ausgegebenen Zinskupons. (ebend. S. 2.) 194. 198. 
— ollmälige Tilgung der Schuld aus dem dafür ge- 
bildeten Fonds durch Ausloosung. (ebend. S. 5.) 195. 
— in welchen Fällen die Inhaber der Obligstionen 
berechtigt ssind, deren Nennwerth von der Gesellschaft 
in Stettin zurückzufordern. (ebend. s. 8.) 196. 
zwischen Berlin und der Provinz Preußen, von 
dem Anschlußpunkte an der Stargardt= Posener Ei- 
senbahn unweit Dricsen anfangend, in der Richtung 
auf Bromberg und nordwestlich disser Stadt vorüber 
nach Dirschau, deren unverweilter Ausbau, soweit 
als solcher zur Beschäftigung erwerbloser Arbeiter 
nothwendig wird. (A. E. v. 14. Juni 48.) 154. — 
Bewilligung des Expropriationsrechts für dieselbe, so 
wie des Rechts zur vorübergehenden Benutzung frem- 
der Grundslücke nach den Bestimmungen des Gesetzes 
über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. Novbr. 
1838. (ebend.) 154. 
) Niederschlesische Zweigbahngesellschaft, zweiter 
Nachtrag zum Statute derselben. (Genehm.- und 
Bestät.-Urkunde v. 5. Novbr. 47.) 3—9. — darnach 
werden die §§. 20. 30. 31. 32. 35 — 40. 42. 46. 
46. 51. 54. 56. 57. u. 67. des gedachten Statuts 
aufgehoben, resp. abgeändert. (ebend.) 3 — 9. 
Umwandlung der noch in dem Besitze der Gesellschaft 
besindlichen
	        
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