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Eisenbahnen, (Fortf.)
brücker Revier. (A. K. O. v. 26. Novbr. 47.) 13.
— Gewährung des Expropriationsrechts für dies.,
sowie des Rechts zur vorübergehenden Benutzung
fremder Grundstücke. (ebend.) 13. — Errichtung
einer besonderen Kommisston für dies. unter dem Na-
men: „Königliche Kommission für den Bau der Saar-
brücker Eisenbahn.“ (ebend.) 13.
Elbinger Niederung, s. Strom- und Deichbau-
ten an der Weichsel und Nogat.
Ellrich, Stadt, s. Chausseebau Nr. 15.
Eltern, sind verpflichtet, ihren Kindern den zur allge-
meinen Volksbildung ersordeerlichen Unterricht ertheilen
zu lassen. (V. U. v. ö. Dezbr. 48. Art. 18.) 377. —
über das Recht vrseiten zur Bestimmung der Rellgion
ihrer Kinder wird der nächsten Volksvertretung ein Ge-
setz zur Berathung vorgelegt werden. (Patent vom 5.
Dezbr. 48. Nr. 1.) 393.
Empfehlungsschreiben, gedruckte, Anwendung der
ermäßigten Portotaxe auch auf solche Kreuzbandsendun-
gen mit denselben, denen außer der Adresse auch das
Datum und die Namensunterschrift handschriftlich beige-
sügt und. (A. E. v. 29. Mai 48.) 155.
Enger, Ort, s. Chausseebau Nr. 23.
Englisch-Belgische Gesellschaft der Rheinischen Berg-
werke, Bestätigung des Statuts des unter diesem
Namen zusammengetretenen Aktienvereins, mittelst Aller-
göchsten Erlasses v. 21. September 48. (Minist.
Bekanntmach. v. 30. Septbr. 48.) 275. — Statut nebst
Bestätigungsurkunde wird durch das Amteblatt der Re-
gierung zu Düsseldorf zur öflentlichen Kenntniß gelan-
gen. (ebend.) 275.
Entschädlgung, s. Schadener saß.
Erbfolge, bäuerliche, in der Prvinz Wesiphalen, Ver-
ordnung über solche, mit Aufhebung des frührren Ge-
setzes darüber v. 13. Juli 1830. und einiger andern
Bestimmungen und Beschränkungen. (v. 18. Dezbr. 48.)
425. f.
Erbrecht, der Landarmen= Anstalten in der Kurmark,
auf den sreien Nachlaß der in denselben verstorbenen
Landarmen, in Anwendung der Ss. 50. seq. Tit. 19.
Thl. II. des A. L. R. (Regl. vom 14. Janr. 48. §. 6.)
39. — dasselbe steht dem Landarmen-Verbande auf den
freien Nachlaß der in den Korrektionsanstalten verstorbe-
nen Landstreicher, Bettler und Arbeitsscheuen nicht ferner
zu. (ebend. §. 6.) 39.
Erbtheilungstaxen bäuerlicher Nahrungen in West-
preußen, die darüber erlassene Verordnung v. 22. März
44. soll als rechtsgültig fortbestehen, da sie durh die
Bestimmung des §. 3. des Patents wegen Publikation
des Westpreuß. Provinzialrechts v. 19. Apr. 44. nicht
Sachregister.
1848.
Erbtheilungstagxen, (Forts.)
hat aufgehoben werden sollen.
48.) 86.
Erbunterthänigkeit, frühere, die aus berselben her-
stammenden Verpflichtungen sind ohne Entschädigung
aufgehoben. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 40.)
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(A. K. O. v. 23. Febr.
Ergreifung auf frischer That, Zulässigkeit der Verhaf-
tung bei solcher. (G. v. 24. Septbr. 48. "s. 1. u. 2.)
257. — in Beziehung auf Abgeordnete der Preuß. Na-
tional-Versammlung. (G. v. 23. Juni 48. S. 2.) 157.
— desgl. rückslchtlich der Mitglieder der Kammern.
(Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 83.) 386.
Erkenntnisse (Urtheile), gerichtliche, dies. werden im
Namen des Königs ausgefertigt und vollstreckt. (Berf.
Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 85.) 386. — wegen Belei-
digung im Civilprozeß ergangen, Rechtsmittel gegen
selche. (V. v. 18 Dezbr. 48. §. 3.) 424.
Ersastz, s. Schabenersag.
Eschweiler Gesellschaft für Bergbau und Hütten, Al-
lerhöchste Bestätigung des Statuts der unter diesem
Namen zusammengetretenen Aktiengesellschaft. (Minist.
Bekanntmach, v. 9. Septbr. 48.) 2360
Etat des Staatshaushalte für das Jahr 1849. (v. 27.
Toezbr. 48. nebst Allerhöchst. Publik.- Erlaß von dems.
Tage.) 447 — 473.
Etats, deren Aufstellung für die Handelskammern von 3
zu 3 Jahren. (V. v. 11. Febr. 48. Ss. 16. u. 17.) 66.
Evangelische Kirche, selbstständiges Ordnen und
Verwalten ihrer Angelegenheiten. (V. U. v. 5. Dezbr.
48. Art. 12. u. 13.) 376.
Exekution, durch solche kann die Erfüllung der Deich-
pflicht von der Deichverwaltungsbehörde in eben der
Art, wie dies bei den öffentlichen Lasten zulässig 9 er-
zwungen werden. (G. v. 28. Jan. 48. §S. 19.) 58
desgl. von der Polizeibehörde bei drohender — ti-
ner überschwemmung. (ebend. §. 25.) 39. — auch
können im Wege derselben die Regierungen diejenigen,
welche Deiche zu erhalten oder wiederherzustellen verpflich-
tet sind, dayu anhalten. (G. v. 28. Janr. 46. Ss. 5 —
.) 55.
Expropriationsrecht, dasselbe kann nur aus Grün-
den des öffentlichen Wohls gegen vorgängige, in drin-
genden Fällen wenigstens vorläufig festzustellende Ent-
schädigung nach Maßgabe des Gesetzes zur Ansführung
kommen. (V. U. v. 5. Dezbr. 48. Art. 8.) 376. — des-
sen Verleihung bei Chausseebauten. — s. Chaus
seebau. s. auch Strom= u. Deichbauten, de#gl.
Eisenbahnen.
F.