Sachregister. 1848. 27
Greiffenberger Kreisobligationen, (Forts.)
(Allerhöchstes Privileglum v. 14. Jan. 48.) 61—63.—
allmälige Tilgung ders. aus einem zu diesem Behuf ge-
bildeten Fonds von jäßhrl. zwei Prozent des Kapitale.
(ebend.) 61.
Groß-Glogau, s. Glogauer Stattobligationen.
Grundeigenthum (freies, volles Eigenthum, Grund-
besltz), das Recht der freien Verfügung über dasselbe
unterliegt keinen andern Beschränkungen, als denen der
allgemeinen Geseygebung. (Verf. Unk. v. 5. Dezbr. 48.
Art. 40.) 380. — Abtretung oder Veschränkung dessel-
ben aus Gründen des öffentl. Wohls gegen Entschädi-
gung. (cbend. Art. 8.) 370. — die Theilbarkeit desselben
und die Ablösbarkeit der Grundlasten wird gewährkeistet.
(ebend. Ark. 40.) 380. — in solchee sollen die bestehen-
den Lehen und Familien = Fideikommisse durch geseyiche
Anordnung umgestaltet werden. (ebend. Art. 38.) 380.
— bei erblicher Uberlassung eines Grunostlcks ist nur
die Ubertragung des vollen Eigenthums zulässtg, jedoch
kann ein fester ablösbarer Zins vorbehalten werden. (ebend.
Art. 40.) 380. — dessen Abtretung zu öffentlichen Deich-
bauten gegen Vergütung. (G. v. 28. Janr. 48. S§. 20.
und 21.) 58.
Grundlasten , deren Ablösbarkeit wirb gewährleistet.
(Verf. Urk. v. S. Dezbr. 48. Art. 40.) 380
Grundstener, lzewein, über deren Einführung, sowie
über die Aufhebung der Grundsteuer - Befreiungen, wird
der nächsten Volksvertretung ein Gesetz zur Berathung
vorgelegt werden. (Patent v. 5. Dezbr. 48. Nr. 4.)
Grundstiücke, Aufhobung der gewissen von solchen
Iustehenden Hoheltsrechte und Privilegien ohne Entschä-
bigung, gegen Wegsoll der Lasten und Leistungen, welche
den bisher Berechtigten oblagen. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr.
48. Art. 40.) 380.
Günterode, Ort, s. Chausseebau Nr. 16.
Gäste#iefe, Ort. s. Chausseebau Nr. 6.
Güter-Taxen #um Großherzogkhum Posen, . letz.
Gutsherrlich-bäuerliche Verbältnisse, die obere
Leitung deren Regulirungen geht von dem Ministerium
des Innern auf das neu gebildete Ministerium für Han-
del, Gewerbe und öffentliche Arbeiten über. (A. E. v.
17. Apr. 48. Nr. I. 2.) 100. — von dem letztern auf
das eigends errichtete Ministerium für die landwirth-
schastlichen Angelegenheiten. (A. E. v. 25. Juni 48.
Nr. 5.) 159. — Sistlrung der Verhandlungen über solche,
in denen der Rezeß noch nicht bestätigk ist, auf den An-
trag ouch nur eines Theilnehmers. (G. v. 9. Oktbr. 48.
5§. 1.) 276. — desgl. von Amtswegen der bei denselben
entstandenen und noch nicht rechtekrästig entschiedenen
Prozesse, jedoch mit Vorbehalt interimistischer Festsehhung
Gutsberrlich= bäuerliche Verbältnisse, (Forts.)
über die laufenden Leistungen. (ebend. S. 2.) 276. —
deren interimistische Regulirung in der Provinz Schle-
sien durch Vermittelung von Schiebsgerichten unter Lei-
tung der General-Kommission zu Breslau. (V. v. 20.
Dezbr. 48.) 427—441.
Gutsherrliche Polizel, s. Polizeiverwaltung.
H.
“ Tarif für deren Erhebung in Stettin.
. E. v. 25. Aug. 48. nebst Tarif.) 247—251.
Sut s. Verhaftungen.
Halberstadt-Magdeburger Eiseobahn, s. Eisen-
bahnen Nr. 8.
Halle, Kreis, im Mindenschen Regierungsbezirke, s. Han-
delskammern.
Hallesche Stadtobligationen, auf den Inhaber lau-
tend, zum Betrage von 60,000 Thlr. behufs Anlegung neuer
Straßen, um die innere Kommunikakion der Stadt Halle
an der Saale zu verbessern. (Privil. v. 25. Juni
48.) 180. 190. — fährl. Verzinsung derselben mit vier
Prozent auf die bei den Obligationen befindlichen Zins-
scheine. (ebend.) 189. — Amortisation ders. burch den
dazu bestimmten Tügungssonds mittelst jährl. Verloosung
innerhalb 57 Jahren. (ebend.) 189.
Halltsche Zuckersiederel-Kompagnie, wegen erfolgter Be-
stätigung des Statuts der unter diesem Namen in Halle
gebildeten Aktiengesellschaft mittelst Allerhöchster Urkunde
vom 21. Septbr. 48. (Minist. Bekanntmach, v. 1. Okt.
48.) 275.
Hamburger Eisenbahn (Berlin = Hamburg) s. Eisen-
bahnen Nr. 3
Handarbeiter, s. Arbeiter.
Handel (Gewerbe und Bauwesen), die im Finanzminise-
nio dafür bestehende Abtheilung geht auf das neu gebil-
dete Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten über. (A. C. v. 17. Apr. 48. Nr. I. 1.) 109.
— s. auch Ministerium für Handel 2c. — Beaufsich-
tigung der für solchen bestehenden öffentlichen Anstalten
durch die Handelskammern. (V. v. 11. Febr. 48. Ss. 4.
u. ö.) 64. — Berichkserstattungen und ösfentliche Mit-
theilungen seitens der Handelslommern über die Lage und
den Gang desselben. (ebend. §§. 23. u. 24.) 67.
Handelsamt, dasselbe wird dem Minislerium für Han-
del, Gewerbe und öffentliche Arbeiten einverleibt und die
Geschäfte desselben gehen auf das letztere über. (N. E.
v. 17. Apr. 48. Nr. I. 4.) 109. — dem Prässdenten
besselben sollen die Handelskammern Abschrift ihrer an
den Finanzminister erstatteten jährl. Hauplberichte einrei-
chen. (V. v. 11. Febr. 48. S. 24.) 67.
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