Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

Sachregister. 1848. 27 
Greiffenberger Kreisobligationen, (Forts.) 
(Allerhöchstes Privileglum v. 14. Jan. 48.) 61—63.— 
allmälige Tilgung ders. aus einem zu diesem Behuf ge- 
bildeten Fonds von jäßhrl. zwei Prozent des Kapitale. 
(ebend.) 61. 
Groß-Glogau, s. Glogauer Stattobligationen. 
Grundeigenthum (freies, volles Eigenthum, Grund- 
besltz), das Recht der freien Verfügung über dasselbe 
unterliegt keinen andern Beschränkungen, als denen der 
allgemeinen Geseygebung. (Verf. Unk. v. 5. Dezbr. 48. 
Art. 40.) 380. — Abtretung oder Veschränkung dessel- 
ben aus Gründen des öffentl. Wohls gegen Entschädi- 
gung. (cbend. Art. 8.) 370. — die Theilbarkeit desselben 
und die Ablösbarkeit der Grundlasten wird gewährkeistet. 
(ebend. Ark. 40.) 380. — in solchee sollen die bestehen- 
den Lehen und Familien = Fideikommisse durch geseyiche 
Anordnung umgestaltet werden. (ebend. Art. 38.) 380. 
— bei erblicher Uberlassung eines Grunostlcks ist nur 
die Ubertragung des vollen Eigenthums zulässtg, jedoch 
kann ein fester ablösbarer Zins vorbehalten werden. (ebend. 
Art. 40.) 380. — dessen Abtretung zu öffentlichen Deich- 
bauten gegen Vergütung. (G. v. 28. Janr. 48. S§. 20. 
und 21.) 58. 
Grundlasten , deren Ablösbarkeit wirb gewährleistet. 
(Verf. Urk. v. S. Dezbr. 48. Art. 40.) 380 
Grundstener, lzewein, über deren Einführung, sowie 
über die Aufhebung der Grundsteuer - Befreiungen, wird 
der nächsten Volksvertretung ein Gesetz zur Berathung 
vorgelegt werden. (Patent v. 5. Dezbr. 48. Nr. 4.) 
Grundstiücke, Aufhobung der gewissen von solchen 
Iustehenden Hoheltsrechte und Privilegien ohne Entschä- 
bigung, gegen Wegsoll der Lasten und Leistungen, welche 
den bisher Berechtigten oblagen. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 
48. Art. 40.) 380. 
Günterode, Ort, s. Chausseebau Nr. 16. 
Gäste#iefe, Ort. s. Chausseebau Nr. 6. 
Güter-Taxen #um Großherzogkhum Posen, . letz. 
Gutsherrlich-bäuerliche Verbältnisse, die obere 
Leitung deren Regulirungen geht von dem Ministerium 
des Innern auf das neu gebildete Ministerium für Han- 
del, Gewerbe und öffentliche Arbeiten über. (A. E. v. 
17. Apr. 48. Nr. I. 2.) 100. — von dem letztern auf 
das eigends errichtete Ministerium für die landwirth- 
schastlichen Angelegenheiten. (A. E. v. 25. Juni 48. 
Nr. 5.) 159. — Sistlrung der Verhandlungen über solche, 
in denen der Rezeß noch nicht bestätigk ist, auf den An- 
trag ouch nur eines Theilnehmers. (G. v. 9. Oktbr. 48. 
5§. 1.) 276. — desgl. von Amtswegen der bei denselben 
entstandenen und noch nicht rechtekrästig entschiedenen 
Prozesse, jedoch mit Vorbehalt interimistischer Festsehhung 
Gutsberrlich= bäuerliche Verbältnisse, (Forts.) 
über die laufenden Leistungen. (ebend. S. 2.) 276. — 
deren interimistische Regulirung in der Provinz Schle- 
sien durch Vermittelung von Schiebsgerichten unter Lei- 
tung der General-Kommission zu Breslau. (V. v. 20. 
Dezbr. 48.) 427—441. 
Gutsherrliche Polizel, s. Polizeiverwaltung. 
H. 
“ Tarif für deren Erhebung in Stettin. 
. E. v. 25. Aug. 48. nebst Tarif.) 247—251. 
Sut s. Verhaftungen. 
Halberstadt-Magdeburger Eiseobahn, s. Eisen- 
bahnen Nr. 8. 
Halle, Kreis, im Mindenschen Regierungsbezirke, s. Han- 
delskammern. 
Hallesche Stadtobligationen, auf den Inhaber lau- 
tend, zum Betrage von 60,000 Thlr. behufs Anlegung neuer 
Straßen, um die innere Kommunikakion der Stadt Halle 
an der Saale zu verbessern. (Privil. v. 25. Juni 
48.) 180. 190. — fährl. Verzinsung derselben mit vier 
Prozent auf die bei den Obligationen befindlichen Zins- 
scheine. (ebend.) 189. — Amortisation ders. burch den 
dazu bestimmten Tügungssonds mittelst jährl. Verloosung 
innerhalb 57 Jahren. (ebend.) 189. 
Halltsche Zuckersiederel-Kompagnie, wegen erfolgter Be- 
stätigung des Statuts der unter diesem Namen in Halle 
gebildeten Aktiengesellschaft mittelst Allerhöchster Urkunde 
vom 21. Septbr. 48. (Minist. Bekanntmach, v. 1. Okt. 
48.) 275. 
Hamburger Eisenbahn (Berlin = Hamburg) s. Eisen- 
bahnen Nr. 3 
Handarbeiter, s. Arbeiter. 
Handel (Gewerbe und Bauwesen), die im Finanzminise- 
nio dafür bestehende Abtheilung geht auf das neu gebil- 
dete Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten über. (A. C. v. 17. Apr. 48. Nr. I. 1.) 109. 
— s. auch Ministerium für Handel 2c. — Beaufsich- 
tigung der für solchen bestehenden öffentlichen Anstalten 
durch die Handelskammern. (V. v. 11. Febr. 48. Ss. 4. 
u. ö.) 64. — Berichkserstattungen und ösfentliche Mit- 
theilungen seitens der Handelslommern über die Lage und 
den Gang desselben. (ebend. §§. 23. u. 24.) 67. 
Handelsamt, dasselbe wird dem Minislerium für Han- 
del, Gewerbe und öffentliche Arbeiten einverleibt und die 
Geschäfte desselben gehen auf das letztere über. (N. E. 
v. 17. Apr. 48. Nr. I. 4.) 109. — dem Prässdenten 
besselben sollen die Handelskammern Abschrift ihrer an 
den Finanzminister erstatteten jährl. Hauplberichte einrei- 
chen. (V. v. 11. Febr. 48. S. 24.) 67. 
d- Han#
	        
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