Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

Sachregister. 
Minister, s. Staatsminister. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, — 
der Chef besselben, Staatsminister Freiherr von Schlei- 
nißtz ist auf seinen Antrag aus dieser Stellung entlassen, 
dagegen der Prästdent des Staateministeriums v. Auers- 
wald (früher Oberpräsident), zugleich interimistisch zum 
Minister der auswärtigen Angelegenheiten ernannt wor- 
den. (A. E. v. 25. Juni 48.) 159. — nach dem Aus- 
scheiden des Letztern wird die Leitung des Ministeriums 
der auswärt. Angel. dem Wirklichen Geheimen Rathr, 
Grasen von Dönhoff, sedoch auf seinen Wunsch nur 
interimistisch, Übertragen. (A. E. v. 21. Septbr. 48.) 
255. — nach dessen Austritt ist die interimistische Leitung des 
gedachten Ministeriumsdem General-Lieutenant Grafen von 
Brandenburg übertragen. (A. E. v. S. Novbr. 48.) 347. 
Miinisterium der Flnanzen, (. Finanzministe- 
rium. 
Ministerium der geistlichen, Unterrichts und 
Medizinal-Angelegenbeiten, demselben wer- 
den, nach Auflösung des Kuratoriums für die Kranken- 
baus- und Thierarzeneischul - Angelegenheiten, die Di- 
rektionen des Charitékrankenhauses und der Thierarzenei- 
schule unmittelhar untergeordnet. (A. K. O. v. 17. Apr. 
4. u. 10. Dezbr. 47.) 19. — der Chef desselben, Staats- 
minister Graf von Schwerin, ist auf seinen Antrag 
aus dieser Stellung entlassen und dagegen der General- 
Laudschaftsrath, Abgeordneter Rodbertus zum Mini- 
ster und Chef des vorgedachten Ministeriums ernannt 
worden. (A. C. v. 25. Juni 48.) 159. — Ernennung 
des bisherigen Ministerverwesers von Landenberg zum 
Minister des obigen Ministeriums. (A. E. v. B. Novbr. 48. 
Nr. 2.) 347. 
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten, dessen Bildung. (A. E. v. 17. Apr. 48.) 109. 
I. Ressortverhältnisse desselben. 
— dasselbe soll vorzugsweise auch den arbeitenden und 
gewerbetreibenden Klassen der städtischen, wie der ländli- 
chen Bevölkerung, seine Fürsorge widmen. (A. E. v. 17. 
Apr. 48. Nr. I.) 109. — von dem Ressort des Finanz- 
Ministeriums gehen auf dasselbe über: sämmtliche Ge- 
schäfte der Abtheilung für Handel, Gewerbe und Bau- 
wesen und der Abtheilung für Berg-, Hütten= und Sa- 
linenwesen. (ebend. Nr. I. 1.) 109. — von dem Ressort 
des Ministeriums des Innern: die Gewerbe- und Bau- 
polizei, so weit dieselbe diesem Ministerium gegenwärkig 
zusteht und die gesammte landwirthschaftliche Polizei, die 
Vorfluths= und Fischerei-Polizeisachen, alle Anstalten zur 
Beförderung der Landwirthschaft, einschliehlich der Kon- 
kurrenz bei dem Gestütwesen und die landwirthschaftlich- 
technischen Lehranstalten. (ebend. Nr. J. 2.) 109.— dem- 
selben wird das Handelsamt einverleibt. (ebend. I. 4.) 
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Ministerimm für Handel, Gewerbe und öffent- 
liche Arbeiten, (Forts.) 
109. — die obere Leitung des Postdepartements. (ebend. 
I. 3.) 109. — von vorgedachtem Ministerium wird die 
Verwaltung der landwirthschaftlichen Angelegenheiten wie- 
der getrennt und ein eigenes Ministerium für diese letz- 
tern Angelegenheiten gebildet. (A. E. v. 25. Juni 48. 
Nr. 5.) 159. 
II. Verwaltungs-Chefs desselben. 
— die Leitung dieses neu gebilbeten Ministeriums wird 
einstweilen dem Wirklichen Geheimen Legationsrathe Dr. 
von Patow anvertraut. (A. E. v. 17. Apr. 48. Nr. 
I. 4.) 109. — der Chef desselben, Freiherr von Pa- 
tow ist auf seinen Antrag aus dieser Stellung entlassen 
und in dessen Stelle der Präsfdent der Natsonal = Ver- 
sammlung, Abgeordneter Milde, zum Minister für Han- 
del, Gewerbe und öffentl. Arbeiten ernannt worden. (#. 
E. v. 25. Juni 48.) 159. — nach dem Ausscheiden des Letz- 
tern wird das vorgedachte Ministerium vorläufig von dem Fi- 
nanzminister mit verwaltet. (A. E. v. 21. Septbr. 48.) 
255. — mit der Wahrnehmung des mehrgedachten Mi- 
nisteriums ist vorläufig der Wirkliche Geheime Ober-Fi- 
nanzrath von Pommer Esche beauftragt. (A. E. v. 
B. Novbr. 48.) 347. 
Ministerium des Innern, 
I. Ressortver hältnisse desselben. 
— von dem Ressort desselben gehen auf das neu gebildete 
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei- 
ten über: die Gewerbe- und Baupolzzei, so weit dieselbe 
jenem Ministerium gegenwärtig zusteht, die gesammte land- 
wirthschaftliche Polizei, die Vorfluths= und Fischerei-Po- 
lizeisachen, alle Anstalten zur Beförderung der Landwirth- 
schaft, einschliehlich der Konkurrenz bei dem unter der Lei- 
tung des Ober-Stallmeisters stehenden Gestütwesen und 
der landwirthschaftlich-technischen Lehranstalten. (A. E. v. 
17. April 46. Nr. I. 2.) 109. — (s. serner Ministerium 
für die landwirthschaftl. Angel.). — dem Ministerium 
des Innern wird das statistische Büreau untergeordnet. 
(A. E. v. 10. Juli 48.) 337. — demselben wird mit dem 
Justizministerium gemeinschaftlich die seither bei dem Mi- 
nisterium des Königl. Hauses erfolgte Bearbeitung der 
Thronlehns- u. Standessachen übertragen. (A. E. 
v. Z. Oktbr. 48.) 269. — dasselbe ertheilt mit dem Finanz- 
ministerio die Genehmigung zur Einführung einer direkten 
Steuer, in Stelle der Mahlsteuer, in einzelnen Städten. 
(Provis. V. v. 4. April 48. S. 2.)77. — zum Ressortdesselben 
gehört die Bürgerwehr. (Ges. v. 17. Oktbr. 48. §. 5.) 
290. — dasselbe entscheidet in der höheren Justanz auf 
Beschwerden in Angelegenheiten des Landarmen= u. Korri- 
gendenwesens der Kurmark. (Regl. v. 14. Jan. 48. S. 14.) 
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II. Ver-
	        
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