Sachregister. 1848. 41
Pensionen, gesetzliche, für Lehrer und Beamte an hö-
heren Unterrichtsanstalten, mit Ausnahme der Universltä-
ten, deren Gewährung aus städtischen Kassen, wo Stadt-
gemeinden von der Bildung eines besonderen Pensions-
sonds für jene entbunden worden sind. (. E. v. 13.
März 48.) 113.
Pensionirungen, die Verordnung v. 29. März 1844.
wegen des bei solchen zu beobachtenden Verfahrens tritt
in Beziehung auf den Richterstand außer Kraft. (V.
v. 6. April 48. S. 3.) 87. — bieselben können in letz-
term nur aus den Ursachen und unter den Formen,
welche im Gesetze angegeben sind, eintreten. (Verf. Urk.
v. ö. Dezbr. 48. Art. 86.) 387.
Pensionsbeiträge, der Lehrer und Beamten an hö-
heren Unterrichtsanstalten, mit Ausschluß der Universltä-
ten, deren Einziehung zu städtischen Kassen, wo Stadt-
gemeinden von der Bildung eines besonderen Penstons-
sonds für jene entbunden worden sind. (A. E. v. 13.
März 48.) 113.
Pensionsfonds, besonderer, für die Lehrer und Beam-
ten der mit zureichendem eigenen Vermögen nicht ausge-
statteten höhern Unterrichtsanstalten, ausschließlich der
Universltäten, Entbindung größerer Stadtgemeinden, denen
die alleinige Unterhaltung jener Anstalten obliegt, von
der im §. 16. der Verord. vom 28. Mai 1840. vorge-
schriebenen Bildung desselben. (A. E. v. 13. März 48.) 113.
Persönliche Freiheit, dieselbe ist gewährleislet. (Verf.
Urk. v. S. Dezbr. 48. Art. 5.) 375. — Gesetz zum
Schutze derselben (v. 24. Septbr. 48.). 257—259. —
Anordnungen für den Eintritt und die Ausfübrung von
Verhaftungen. (ebend. ö§s. 1—3.) 257. — (Verf. Urk.
vom 5. Dezbr. 48. Art. 5. u. 110.) 375. — Verneh-
mung der Verhafteten. (G. v. 24. Sept. 468. §. 4.)
258. — Ausnahmsgerichte und außerordentliche Kom-
missionen sind unstatthaft. (s. ö.) 258. — Androhung
oder Verhängung von Strafen nur in Gemäßheit des
Gesetzes. (§. 5.) 258. — die Wohnung ist unverletzlsch.
(§. 6.) 2538. — (Verf. Urk. v. . Dezbr. 48. Ark. 6.) 376.
— in wie fern darin amtlich eingedrungen und Hausfu-
chungen darin vorgenommen werden können. (G. v. 24.
Sept. 48. S5§. 6. u. 7.) 258. — (Verf. Urk. v. 5. Dezbr.
48. Art. 6.) 370. — zeit= und distriftsweise Suspendi-
rung des §. 1. u. §. 6. durch das Staatsministerium im
Fall eines Krieges oder Aufruhrs. (G. v. 24. Sept.
48. §. 8.) 259. — (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 46. S. 110.)
390. f. — gerichtliche Belangung öffentlicher Civil-
und Militairbramten, obne vorgängige Genehmigung.
ihrer Behörden, wegen liberschreitung ihrer Amtsbefug-
nisse in Ausübung obigen Gesetzes. (G. v. 24. Sept.
48. s. 9.) 259. — (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. §. 95.)
388.
Jahrgang 1848.
Petitionsrecht, dasselbe steht allen Preußen zu, sedoch
sind Petitionen unter einem Gesammtnamen nur Behör-
den und Korporationen gestattct. (V. U. v. 5. Dezbr. 48.
Art. 30.) 379.
Pfandbriefe, Pommersche, Aufhebung des von den
Schuldnern ders. an die Landschaft bisher mit ## Prozent
gezahlten Quittungsgroschens, so daß die seither mit 4#
Prozent entrichteten Jahreszahlungen auf 4 Prozent er-
mäßigt werden. (NA. E. v. 11. Mai 48.) 137. — Aus-
setzung deren Amortisation bis zur Verstärkung der eigen-
thümlichen Fonds der Landschaft um 700,000 Thlr. durch
die Zinsersparnisse. (A. E. v. 11. Moi 48.) 137. —
Posener, vierprozentige, Verfahren bei deren Kündi-
tung. (A. K. O. v. 10. Novbr. 47.) 18.
Pfand-Leihanstalten, städtische, in Magdeburg und
Stettin, allerhöchste Bestätigung deren Statuten. (A. K.
O. v. 11. Oklbr. 47.) 1. — Prüfung der Legitimation
der Vorzeiger von Pfandscheinen bei dens. (ebend.) 1.
Pferde, Verbot deren Ausfuhr über die Grenzen gegen
die nicht zum deutschen Bundesgebiete gehörigen Länder.
(A. K. O. v. 16. März 48.) 74. — Rheinisch-Westphä-
lische Versicherungs = Gesellschaft für solche, Allerhöchste
Genehmigung der unter jever Benennung in der Rhein-
provinz gebildeten Aktiengesellschaft und Bestätigung deren
Statuts. (Minist. Bekanntmachung vom 27. März 48.)
99.
Pflegebefohlene , deren Vormünder nd verpflichtet,
solchen den zur allgemeinen Volkebildung erforderlichen
Unterricht ertheilen zu lassen. (V. U. v. 5. Dezbr. 48.
Art. 18.) 377.
Platbe, Ort, s. Chausseebau Nr. 10.
Politische Verbrechen,
Politische Bergehen,
die Entscheidung über die Schuld des Angeklagten
durch Geschworene. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art.
93.) 387. — auch bei solchen tritt im Bezirke des
Appellatkonsgerichtshofeo zu Cöln die Zuständigkeit
der Geschwornengerichte ein. (V. vom 6. Apr. 48.
5. 2.) 87. — Verfahren bei Ausführung dieser Be-
stimmung. (V. v. 15. Apr. 48.) 101— 104. — als
politische Vergehen werden hiebei diejenigen Vergehen
betrachtet, welche in dem Rheinischen Strasgesetzbuche, in
dem Buche III. Tit. I. Kapit. 1. u. 2. u. Kapit. 3. Ab-
schnitt 3. 8. 2. u. im Abschnikt 7. desselben Kapitels vor-
gesehen find. C(ebend. s. 2.) 101. 102.
Polizelaufsicht, besondere, die Wohnungen der durch
ein Straferkenntnih unter solche gestellten Personen kön-
nen auch zur Nachtzeit amtlich durchsucht werden. (G.
v. 24. Septbr. 48. §. 7.) 258.
f Vo-
bei allen denselben erfolgt