Sachregister.
Schaasshansen, Abraham, (Bankverein) — Gorts.)
behalte späterer Berichtigung, auf 7,522,062 Rthlr. 411
Ce. feltgesetzt ist und welches der Aktiengesellschoft förm-
lich zum Eigenthum übertragen wird. (ebend. F. 5. des
Statuts.) 234. 235. — seder Gläubiger erhält für die
Hälste seiner Forderung Altien, bezeichnet mit L.i# A.,
Uad für die andere Hälfte Aktien, bezeichnet mit L.it. B.;
die Theilhaber des obengedachten Handlungshauses er-
halten für den Betrag ihrer vorläufig festgesetzten Be-
theiligung Aktien, bez. mit Lit. C. (ebend. . 6.) 236
— spätere Verwaudlung der letztern in Altien Lt. B.
(ebend. §. 18.) 237. — Dioidendenzahlung, welche auf
die Aktien Lit. A. eine feste von 43 Nrozent sein soll.
(ebend. Ss. 7. 10—14.) 235. 230. — Verhältniß des
Staate zur Gesellschaft. (S. 73.) 245. — die im 8. 10.
dee Statuts ausgesprochene Garantie des Staate für
die Verzinsung und Tilgung der Aktien Lit. A. wird
Allerhöchst genehmigt. (Bestät.-Urkunde.) 233. 35. —
Bildung eines Reserve = Amorlisationsonds. (§§. 9. 61
bie 57. des Statuts.) 235. 242.243. — Verfahren bei
Auflösung der Gesellschast. Ss. 56 —60.) 243.
Schadenersatz (Schadloshaltung, Entschädigung), deisen
Gewährung für Entziehung oder Beschränkung des Eigen-
thums aus Gründen des öffentlichen Wohls. (V. U. v.
5. Dezbr. 48. Art. 8.) 376. — s. auch Chausseebau,
desgl. Strom= und Deichbauten. — ein solcher
wird bei nicht deklarirten Geld-, Papier= und Werth-
sendungen mit der YPost im Falle deren Verlustes oder
Beschädigung nicht gewährt. (A. K. O. v. 8. April 48.
Nr. 1.) 100. — über die Verpflichtung der Gemeinden
zum Schadenersatz bei Tumulten wird der nächsten Volks-
vermetung ein Gesetz zur Berathung vorgelegt werden.
(Patent v. 5. Dezbr. 48. Nr. 3.) 393.
Schiedsgerichte, interimistische Regulirung der guts-
herrlichen und bäuerlichen Verhältnisse in der Provinz
Schlesien durch deren Vermittelung und unter Leitung
der General-Kommission zu Breslau. (V. v. 20. Dezbr.
48.) 427—441
Schifffabrts-Abgaben, s. Lippe - und Ruhr-
schifffahrts-Abgabe.
Schlachtsteuer, ein Apspruch auf Befreiung von der-
selben steht dem Landarmen= Institute der Kurmark nicht
ferner zu. (Regl. v. 14. Janr. 48. S. 11.) 41.
Schläpfersche Buchhandlung, vormaliges literarisches In-
stitut zu Herisan, Verbot des Dedits deren Verlage#u.
Kommisslonsartikel. (A. K. O. v. 21. Oktbr. 47.) 21
Schlesien, Provinz (Herzogthum, nebst der nasschaft
Glatz und dem Markgrasthum Oberlausttz), Aufhebung
der für dieselbe erlassenen Gerornung v. 7. Janr. 1842.
über das Recht der Kreisstände, Ausgaben zu beschliehen
und die Kreiseingesessrnen dadurch zu verpflichten, sedoch
Jahrgang 1848.
1848. 49
Schlesien, Provinz, (Borts.)
unbeschadet der auf den Grund obiger Verordnung be-
reits gesaßten kreissländischen Beschlüsse. (G. v. 24. Jull
48.) 192. — interimistische Regulirung der gutsherrlichen
und bäuerlichen Verhältmisse in derselben durch Vermitte-
lung von Schiedsgerichten und unter Leitung der Gene-
ralkommission zu Breslau. (V. v. 20. Dezbr. 48.) 427
bis 441. — Errichtung einer Darlehnskasse seitens der
Schleslschen Landschaft. (A. E. v. 13. Nophr. 48. nebt
Negulativ.) 410—414.
Schleflsche Feuerversicherungs= Gesellschaft zu Breslas,
s. Feuerversicherungs-Gesellschaft.
Schlupfwinkel des Hazardspiels und der Ausschwel-
sungen, als solche durch den gemeinen Ruf bezeichnet,
deren amtliche Dröushr auch zur Nachtzeit. (G. v.
24. Septbr. 48. §S. 7.) 2
Schnellposten, Panl der in den S§. 7. B. 9. u.
10. des Portoregulativs v. 18. Dezbr. 1824. für solche
vorgeschriebenen Taxbestimmungen v. 1. Oklbr. 48. an,
und Anwendung der im §. 11. desselben vorgeschriebenen
Gewichtsprogression auf sämmtliche Brief-= u. Schristen-
sendungen. (A. E. v. 21. Septbr. 48.) 313.
Schönstieß, Stadt, s. Chausseebau Nr. 6. u. 7.
Schonzeit des Wildes, s. Wilr.
Schrift, durch solche seine Gedanken frei zu ußern, hat
jeder Preuße das Recht. (V. U. v. 5. Dezbr. 48. Art.
24.) 378. — Bestrafung der Vergehen durch dies. (ebend.
Art. 25. u. 26.) 378. — Suspenslon dieser Artikel im
Fall eines Kriegs oder Aufruhrs. (ebend. Art. 110.) 390. f.
Schriften, auf sämmtliche Sendungen derselben soll v.
1. Olibr. 48. an die im §. 11. des Portoregulative v.
18. Dezbr. 1824. vorgesehene Gewichtsprogression An-
wendung finden. (A. E. v. 21. Septbr. 48.) 313. —
s. auch Drud= und Zeitschriften.
Schulen, (. Unterrichtsanstalten u. Volksschulen.
Schullehrer, s. Lehrer und Volksschullehrer.
Schullehrer-Wittwen-- und Waisen-Versor-
gungs-Anstalten im Stiste Naumburg-Zeitz, aller-
böchste Bestätigung deren Statuten. (A. K. O. v. 29.
Febr. 48.) 93.f. — Verpflichtung der Kantoren, Schul-
lehrer und deren Substituten, den genannten Anstalten
beizutreten. (ebend.) 93. f. — Befreiung der aus letz-
tein zu gewährenden Unterstützungen vom Arrestschlage.
(ebend.) 93. f.
Schützengilden, deren Mitglieder dürsen sich weder
dem Dienste in der Börgerwehr entziehen, noch inner-
balb derselben besondere Abtheilungen bilden; es i#t ih-
nen aber unverwehrt, zu ihren sonstigen, mit der Be-
stimmung der Bürgerwehr nicht zusammensallenden Zwek-
ken als bewaffnete Korporationen fortzubestehen. (G. v.
17. Oklbr. 48. S. 128.) 309.
a Schus-