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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Stagten.
Nr. 7—
(Nr. 2934.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Greiffenberger Kreis-
obligationen im Betrage von 128,000 Rthlrn. Vom 14. Januar 1848.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem von den Greiffenberger Kreisständen auf den Kreistagen vom
20. November 1846. und vom 20. August 1847. beschlossen worden, die zur
Ausführung des Baues einer Chaussee von Plathe durch den Greiffenberger
Kreis über Greiffenberg und Treptor a. R. erforderlichen Geldmitrel im Wege
einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreis-
stände, zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskoupons ver-
sehene Kreisobligationen zu dem Betrage von einmalhundertachtund zigt
send Thalern ausstellen zu duͤrfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Glaͤu-
biger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des
§. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Aussiellung von Greiffenberger
Kreigobligationen zum Betrage von einmalhundertachtundz igtausend Thalern,
welche in folgenden Apoints
10,000 Rehlr. 5 50 Rehlr.
38,000 = à 100 =
80,000 à 500
128,000 Rthlr.
nach dem anliegenden Schema auszufertigen und mit Hülfe einer Kreissteuer
mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen, und nach der durch das Loos zu bestim-
menden Folgeordnung vom 1. Januar 1848. ab, mit jährlich 2 Prozent des
Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche
Genehmigung mil der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber
dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung
des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Das
vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Drikter ertheilen,
und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewähr=
Fahrgang 1848. (Nr. 2934.) 10 leistung
0o50
und
Ausgegeben zu Berlin den 14. Maͤrz 1848.