Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Artikel 15. 
Die Auswechselung der Ratificationsurkunden soll binnen zwei Monaten 
spaͤtestens erfolgen. 
Zur Urkunde dessen ist gegenwärtiger Vertrag von den Bevollmächtigten 
in zwei Exemplaren eigenhändig unterzeichnet und unterstegelt worden. 
Geschehen im Haag den neunten Februar Eintausend Achthundert Neun 
und Vierzig. 
(L. S.) v. Königsmark. (L. S.) Paquet. 
Die Auswechselung der Natiskationsurkunden hat am 12. März 1849. 
im Haag Statt gefunden. 
  
(Nr. 3108.) Allerhschste Bestatigungsurkunde des vierten Nachtrages zum Statut der Nie- 
derschlesisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft, nebst diesem Nachtrage. 
Vom 23. Februar 1819. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ꝛc. ꝛ. 
Nachdem von der Niederschlesisch= Maͤrkishen Eisenbahn Geselsschaft die 
Abaͤnderung der I#. 11. 28. 36. (Nr. 1.) 37. 4. 47. 51. 
und 71. des von Uns unterm 27. November 10#. 4WW n 116 v466. 
Seite 371. f.) bestatigten Gesellschafts-Statuts beschlossen worden ist, erthei- 
len Wir den in dem anliegenden, unterm 19. Dezember 1848. von den ge- 
dachten Vorständen im Auftrage der Gesellschaft gerichtlich vollzogenen vierten 
Statut-Nachtrage zusammengestellten abändernden Bestimmungen hiermit Unsere 
landesherrliche Bestäligung. 
Die gegenwärtige W.#unde ist nebst der Anlage durch die Gesetzsamm- 
lung bekannt zu machen. 
Gegeben Berlin, den 23. Februar 1849. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Rintelen. v. d. Heydt. 
(r. 3107.——108.) Vier-
	        
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