Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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sten zehn Jahre auch in spaͤteren Terminen zur Einloͤsung praͤsentirt werden; 
sie traͤgt aber von der Verfallzeit ab keine zuusen mehr. Diejenigen Obliga- 
tionen, welche ausgeloost und gekündigt sind und der Bekanntmachung durch 
die öffentlichen Blatter ungeachtet nicht am Zahlungstermine eingehen, werden 
während der nächsten zehn Jahre nach dem Zahlungstermine von der Chaussee- 
baukommission jährlich einmal öffentlich aufgerufen, gehen sie dessenungeachtet 
nicht spatestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Rea- 
lisation ein, so erlischt ein jeder Anspruch aus denselben, was unter Angabe 
der werthlos gewordenen Nummern öffenrlich bekannt zu machen ist 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem gesammten Vermoͤgen. 
Arnswalde, den ten 18 
Die Chausseebau-Kommission Arnswalder Kreises. 
Mit 20 Kupons. 
   
Erster Kuon zur Arnswalder Kreis-Obligation Littr. — 
— 3 Thaler. — Inhaber empfängt am * Jannar 
an an halllsbberchom ZInsen DTDeahadaler. 
Arnswalde, den ten 18 
Die Chausseebau-Kommission Arnswalder Kreises. 
Dieser Kupon wird ungültig, wenn 
sein Geldbetrag nicht innerhalb einer 
vierjährigen Frist nach der Fälligkeit er- 
hoben worden ist. 
  
(Nr. 3126—3127. (Nr. 3127.)
	        
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