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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NNr. 18.—
(Nr. 3128.) Allerhöchster Erlaß vom 9. März 1849., betreffend die den Gemeinden Breiten-
worbis, Hapnrode und Neustadt in Bezug auf den chausseemäßigen Aus-
bau der ersten Meile der Straße zwischen Breitenworbis und Mackerode
von Breitenworbis aus bewilligten fiskalischen Vorrechte.
N Ich durch Meinen Erlaß vom 22. Dezember v. J. zu dem von
den Gemeinden Breitenworbis, Hapnrode und Neusiadt unternommenen chaussee-
maßigen Ausbau der ersten Meile der Straße zwischen Breitenworbis und
Mackerode, von Breitenworbis aus, Meine Genehmigung ertheilt habe, bestimme
Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für die Chaussee erforder-
lichen Grundstücke, sowie das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungsmaterialien nach Maaßgabe der für die Staatschaussee'n geltenden Be-
stimmungen auf die obengedachte Chaussee Anwendung finden soll. Zugleich
will Ich den Unternehmern das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach
dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840. bewilligen; auch sollen die diesem
Tarif angehangten Vorschriften wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
Eingangs bezeichnete Straße Anwendung sinden. Der gegenwärtige Erlaß ist
durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 9. März 1849.
Friedrich Wilhelm.
v. Manteuffel. v. d. Heydt. v. Rabe.
An die Staatsminister v. d. Heydt und v. Rabe.
(Nr. 3129.)
Jahrgang 1849. (Nr. 3128—3130.) 29
Ausgegeben zu Berlin den 3. Juni 1849.