Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

(Nr. 3141.) Ullerhoͤchster Erlaß vom 25. Mai 1849., betreffend die Errichtung eines Ge- 
werbegerichts für die Städte Magdeburg, Neustadt-Magdeburg und Su- 
denburg und für die Ortschaft Buckau. 
9 
A## Ihren Bericht vom 12. Mai d. J. genehmige Ich hierdurch die von 
den Gewerbeklreibenden in Magdeburg und Umgegend beantragte Errichtung 
eines Gewerbegerichtes für die Städte Magdeburg, Neustadt-Magdeburg und 
Sudenburg und die Ortschaft Buckau. Oas Gericht soll seinen Sitz in der 
Stadt Magdeburg haben und aus dreizehn Mitgliedern bestehen, von welchen 
in der Klasse der Arbeitgeber drei Handwerker aus Magdeburg, ein Hand- 
werker aus einem der drei anderen Orte, ein Fabrikant aus Magdeburg, ein 
solcher aus Neustadt und ein dritter aus Sudenburg oder Buckau, in der Klasse 
der Arbeitnehmer aber zwei Handwerksgesellen aus Magdeburg und ein solcher 
aus einem der drei anderen Orte, so wie ein Fabrikarbeiter aus Magdeburg, 
ein solcher aus Neustadt und ein dritter aus Sudenburg oder Buckau, zu wäh- 
len sind. Sie haben hiernach das Wenere zu veranlassen. 
Sanssouci, den 25. Mai 1849. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. 
An die Staats-Minister v. d. Heydt und Simons. 
  
(Nr. 3142.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.