(Nr. 3141.) Ullerhoͤchster Erlaß vom 25. Mai 1849., betreffend die Errichtung eines Ge-
werbegerichts für die Städte Magdeburg, Neustadt-Magdeburg und Su-
denburg und für die Ortschaft Buckau.
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A## Ihren Bericht vom 12. Mai d. J. genehmige Ich hierdurch die von
den Gewerbeklreibenden in Magdeburg und Umgegend beantragte Errichtung
eines Gewerbegerichtes für die Städte Magdeburg, Neustadt-Magdeburg und
Sudenburg und die Ortschaft Buckau. Oas Gericht soll seinen Sitz in der
Stadt Magdeburg haben und aus dreizehn Mitgliedern bestehen, von welchen
in der Klasse der Arbeitgeber drei Handwerker aus Magdeburg, ein Hand-
werker aus einem der drei anderen Orte, ein Fabrikant aus Magdeburg, ein
solcher aus Neustadt und ein dritter aus Sudenburg oder Buckau, in der Klasse
der Arbeitnehmer aber zwei Handwerksgesellen aus Magdeburg und ein solcher
aus einem der drei anderen Orte, so wie ein Fabrikarbeiter aus Magdeburg,
ein solcher aus Neustadt und ein dritter aus Sudenburg oder Buckau, zu wäh-
len sind. Sie haben hiernach das Wenere zu veranlassen.
Sanssouci, den 25. Mai 1849.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons.
An die Staats-Minister v. d. Heydt und Simons.
(Nr. 3142.)