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(Jr. 3142.) Privilegium wegen Emission von 1,000,000 Thalern Prioritäts-Obligationen
der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft. Bom 27. Jum
1849.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem von Seiten der unterm 17. August 1845. von Uns besiätigten
Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft, welche jetzt den Namen Berlin-
Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft führt, darauf angetragen worden
ist, ihr zur Beschaffung der zur Tilgung dringender Schulden, zur Ausführung
einiger noch rücksiändiger konzessionsmäßiger Bauten und zur möglichsten
Vollendung des zweiten Geleises nöthigen Geldmittel die Ausstellung auf den
Inhaber lautender und mit Zinskupons versehener Obligationen, jede zu Ein-
hundert Thalern, im Betrage von 1,000,000 Thalern zu gestakten, so ertheilen
Wir in Gemaäßbeit des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von
Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch
gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genchmigung zur Emission
der gedachten 10,000 Stück Obligationen zu Einhundert Thalern umter nach-
stehenden Bedingungen.
S. 1.
Die Obligationen, auf deren Rückseite ein Abdruck dieses Privilegiums
beigefügt wird, werden nach dem beiliegenden Schema mit der Bezeichnung
Litt. D. ausgeferligt und von dreien Oirektoren und dem Rendanten der Ge-
sellschaft untergeichnet.
Es wird den vermöge Unsers Privilegiums vom 17. Augusi 1815.
(Gesetz-Sammlung für das Jahr 1815., Seite 572. u. f.) ausgegebenen oder
auszugebenden, mit Lilt. A. und Litt. B. bezeichneten Obligationen der Potsdam-
Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft, im Gesammtbetrage von 2,307,200 Tha-
lern, und den vermöge Unserer Privilegien vom 10. Juli 18|16. (Gesetz-Sammlung
für das Jahr 1816., Seite 319. u. f.) und vom 21. Juni 1847. (Gesetz-
Sammlung für das Jahr 1847., Seife 247. u. f.) ausgegebenen, mit Lit## C.
bezeichneten Obligationen derselben Gesellschaft im Gesammtbetrage von
rW 3J2975 Thalern hierdurch die Priorität vor den Obligationen Lilt. D. vor-
ehalten.
K. 2.
Die Obligarionen tragen fünf Prozent Zinsen. Zu deren Erhebung
werden den Obligationen zunächst für 6 Jahre 12 halbjährige, am 2. Januar
und 1. Juli der betreffenden Jahre zahlbare Zinskupons Nr. 1. bis 12. nach
beiliegendem Schema beigegeben. ·
wk.3142.) Beim