Vorrede.
Mit dem hier vorliegenden dritten Bande der Geschichte des preußischen
Verwaltungsrechts ist das Werk, welches die innere Entwicklung unseres
Staatswesens während eines Zeitraums von ungefähr 750 Jahren umfaßt,
in dem anfänglich entworfenen Plane zu Ende geführt. Der erste Teil
dieses Bandes, der die Zeit vom Frieden zu Tilsit bis zur Einführung der
konstitutionellen Staatsform zum Gegenstande hat, konnte sich in Systematik
wie geschichtlicher Behandlungsweise an die beiden ersten Bände ziemlich
unverändert anschließen. Wenn auch für die ersten Jahre dieser Periode,
was die Organisation der inneren Verwaltung anbetrifft, erst vor kurzem
eine vortreffliche Monographie, Ernst Meiers „Reform der Verwaltungsorganisation
unter Stein und Hardenberg“, erschienen ist, so dürfte doch
eine neue Bearbeitung selbst dieses Teiles unserer Rechtsgeschichte nicht ohne
Gewinn sein. Denn durch den geschichtlichen Zusammenhang und durch die
Behandlung des materiellen Verwaltungsrechts gleichzeitig mit dem Behördenorganismus
erhalten manche Punkte ein ganz anderes Licht, als dies bei
einer Monographie möglich ist, die nur die einzelnen Reformgesetze ins Auge
faßt. Namentlich tritt bei einer erschöpfenden Darstellung des ganzen Gegenstandes
erst das Verhältnis und die Wechselwirkung der beiden nach einander
erfolgenden großen Reformen, der Verwaltungsreform Steins und der Sozial
reform Hardenbergs, die vereint die Wiedergeburt Preußens herbeigeführt
haben, in der richtigen Weise hervor. Die folgende Zeit, von 1813 bis