Metadata : Geschichte des Preußischen Verwaltungsrechts. 3. Band. (3)

Vorrede.

Mit  dem  hier  vorliegenden  dritten  Bande  der  Geschichte  des  preußischen
Verwaltungsrechts  ist  das  Werk,  welches  die  innere  Entwicklung  unseres
Staatswesens  während  eines  Zeitraums  von  ungefähr  750  Jahren  umfaßt,
in  dem  anfänglich  entworfenen  Plane  zu  Ende  geführt.  Der  erste  Teil
dieses  Bandes,  der  die  Zeit  vom  Frieden  zu  Tilsit  bis  zur  Einführung  der
konstitutionellen  Staatsform  zum  Gegenstande  hat,  konnte  sich  in  Systematik
wie  geschichtlicher  Behandlungsweise  an  die  beiden  ersten  Bände  ziemlich
unverändert  anschließen.  Wenn  auch  für  die  ersten  Jahre  dieser  Periode,
was  die  Organisation  der  inneren  Verwaltung  anbetrifft,  erst  vor  kurzem
eine  vortreffliche  Monographie,  Ernst  Meiers  „Reform  der  Verwaltungsorganisation
  unter  Stein  und  Hardenberg“,  erschienen  ist,  so  dürfte  doch
eine  neue  Bearbeitung  selbst  dieses  Teiles  unserer  Rechtsgeschichte  nicht  ohne
Gewinn  sein.  Denn  durch  den  geschichtlichen  Zusammenhang  und  durch  die
Behandlung  des  materiellen  Verwaltungsrechts  gleichzeitig  mit  dem  Behördenorganismus
  erhalten  manche  Punkte  ein  ganz  anderes  Licht,  als  dies  bei
einer  Monographie  möglich  ist,  die  nur  die  einzelnen  Reformgesetze  ins  Auge
faßt.  Namentlich  tritt  bei  einer  erschöpfenden  Darstellung  des  ganzen  Gegenstandes
  erst  das  Verhältnis  und  die  Wechselwirkung  der  beiden  nach  einander
erfolgenden  großen  Reformen,  der  Verwaltungsreform  Steins  und  der  Sozial
reform  Hardenbergs,  die  vereint  die  Wiedergeburt  Preußens  herbeigeführt
haben,  in  der  richtigen  Weise  hervor.  Die  folgende  Zeit,  von  1813  bis