Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

— 349 — 
(Nr. 3163.) Allerhöchster Erlaß vom 30. Juli 1849., betreffend die Erichtung einer Han- 
delskammer für den Kreis kandeshut im Regzierungsbezirke Liegnitz. 
A. den Bericht vom 25. Juli d. J. genehmige Ich die Errichtung einer 
Handelskammer für den Kreis Landeshut im Regierungsbezirke Liegnitz. Die 
Handelskammer nimmt ihren Sitz in der Stadt Grdeethr. Sie solhl aus fünf 
Mitgliedern bestehen, für welche fünf Stellvertreter gewählt werden. Zur 
Theilnahme an der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter sind sämmlliche 
Handel= und Gewerbtreibende des Kreises Landeshut berechtigt, welche in der 
Steuerklasse der Kaufleute mit kaufmännischen Rechten Gewerbesteuer entrich- 
ken. Im Uebrigen finden die Vorschriften der Verordnung vom 11. Februar 
v. J. über die Errichtung von Handelskammern Anwendung. 
bri Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur oͤffentlichen Kenntniß zu 
ringen. 
8 Belleoue, den 30. Juli 1849. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
(Nr. 31063—3464.) (Nr. 3164.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.