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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagtern.
JNr. 33.—
(Nr. 3165.) Allerhöchster Erlaß vom 13. August 1849., betreffend die Verleihung der Be-
fugnip zur Erhebung des Chausseegeldes auf der für Rechnung der Stadt
Berlin erbauten Kunststraße vom Rosenthaler Thore bei Berlin über den
Gesundbrunnen und Reinickendorf zum Anschlusse an die Berlin-Strelitzer
Chaussee.
A.- den Bericht vom 8. August d. J. will Ich der Stadt Berlin die Be-
fugniß zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem jemaligen Tarife für die
Staatsstraßen, gegenwärtig nach dem Tarife vom 29. Februar 1810. (Gesetz-
Sammlung 1840. Seite 95.), auf der für Rechnung der Stadt Berlin erbau-
ten Kumsistage vom Rosenthaler Thore bei Berlin über den Gesundbrunnen
und Reinickendorf zum Anschlusse an die Berlin-Strelitzer Chaussee verleihen.
Gleichzeitig bestimme Ich hierdurch, daß die dem Chausseegeld-Tarif vom 29.
Februar 1840. angehängten Vorschriften wegen der Chaussee-Polizeivergehen
auf die vorbezeichnete Straße Anwendung finden sollen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 13. August 1849.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Rabe.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und an den
Finanzminister.
Jahrgang 1849. (Nr. 3165—31éé6.) 56 (Nr. 3166.)
Ausgegeben zu Berlin den 17. September 1849.