Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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(Nr. 3172) Bekanntmachung der von den Kammern ertheilken Genehmigung zu der unter 
dem 3. Juli 1849. erlassenen Deklaration des Gesetzes vom 9. Oktober 1848. 
Vom 12. September 1849. 
N die auf Grund des Artikels 105. der Verfassungsurkunde unter 
dem 3. Juli d. J. erlassene, in der Gesetzsammlung S. 249. verkündete 
Deklaration des Gesetzes vom 9. Oktober 1848., betreffend die Sisti- 
rung der Verhandlungen über die Regulirung der gutsherrlichen und 
bduerlichen Verhältnisse und über die Ablösung der Dienste, Natural- 
v Geldabgaben, sowie der uͤber diese Gegenstaͤnde anhaͤngigen 
rozesse, 
jenem Ar#tcl der Verfassungsurkunde gemäß den später zusammengerretenen 
Kammern zur Genehmigung, vorgelegt worden ist, haben beide Kammern der 
gedachten Deklaration ihre Genehmigung ertheilt. 
Dies wird hierdurch zur Beachtung bekannt gemacht. 
Berlin, den 12. September 1849. 
Das Staatsministerium. 
Graf v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. Strotha. 
v. d. Heydt. v. Rabe. Simons. von Schleinitz. 
  
(Nr. 3173.) Allerhöchster Erlatz vom 22. September 1849., betreffend daß dem Grafen 
von der Asseburg verliehene Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf 
der von ihm erbauten Straße von Melsdorf nach der Anhalt-Bernburg- 
schen Grenze in der Richtung auf Ballenstedt, sowie die Anwendung der 
dem Chausseegeld-Tarif vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmun- 
gen wegen der Chaussee-Polizeivergehen, auf die vorgedachte Straße so- 
wohl, als auch auf die damit in Anschluß stehende Straße von Erms- 
leben nach Harzgervde. 
A- den Bericht vom 14. September d. J. will Ich dem Grafen von der 
Asleburg das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf der von ihm erbau- 
ten Straße von Meisdorf nach der Anhalt-Bernburgschen Grenze in der Rich- 
tung auf Ballenstedt nach dem jedesmal für die Staatsstraßen bestehenden 
Tarif verleihen. Gleichzeitig bestimme Ich, daß die dem Chausseegeld-Tarif 
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Po- 
lizeivergehen auf die vorgedachte Srrße, sowie auf die damit in Anschluß sle- 
hende, gleichfalls von dem Grafen von der Asseburg erbaute Straße von 
Ermsleben nach Harzgerode Anwendung finden sollen. 
(N. 3172—3175. Der
	        
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