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(Nr. 3187.) Bekanntmachung der von den Kammern ertheilten Genehmigung zu der unter
dem 18. Dezember 1848. erlassenen Verordnung über die bauerliche Erb-
folge in der Provinz Westphalen. Vom 13. November 1849.
N die auf Grund des Artikels 105. der Verfassungs-Urkunde unter
dem 18. Dezember 1848. erlassene, in der Gesetzsammlung Seite 425 — 426.
verkündete
Veordnunz, betreffend die bäuerliche Erbfolge in der Provinz West-
phalen,
jenem Artikel der Verfassungs-Urkunde gemäß den später zusammengetretenen
Kammern zur Genehmigung vorgelegt worden ist, haben beide Kammern der
gedachten Verordnung ihre Genehmigung ertheilt.
Dies wird hierdurch zur Beachtung bekannt gemacht.
Berlin, den 13. November 1849.
Das Staatsministerium.
Graf v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. Strotha.
v. d. Heydt. v. Rabe. Simons. v. Schleinitz.
Berichtigung
eines Druckfehlers im §S. 27. des Statuts des Herrnprotsch-
Brandschützer Deichverbandes, Stück 37 der Gesetzsammlung.
In dem F. 27. des im 37sten Stück der Gesetzsammlung abgedruckten
Statuts des Herrnprotsch-Brandschützer Deichverbandes vom 2. Okkober d. J.
ist ein Fehler bemerkt worden, welcher, da der Oruck im Augenblick der Ent-
deckung bereits über die Hälfte vorgeschritten war, nur in dem kleineren Theile
der Auflage hat berichtigt werden können. Es muß nämlich in dem gedachten
§. 27. in der ersten Zeile statt:
„der Eigenthümer des Verbandes“
heißen:
„der Eigenthümer des Vorlandes“,
was hierdurch zur bffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Berlin, den 14. November 1849.
Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten.
Im Merhebh Auftrage.
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