Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

2 Sachregister. 1849. 
Amtsblätter, (Forts.) Amtstitel, slehe Titel. 
ein besenderes Amteblatt nebst Anzeiger zu gründen. Amtsverbrechen, welche nur mit Amtsentsetzung, Kas- 
(G. v. 21. Dezbr. 49. §. 2.) 441. — Bekanntmachung 
jeder rechtskräftigen Verurtheilung wegen verbotwidriger 
Lohnabsinrung der Fabrikarbeiter 2c. durch solche in 
denjenigen Kreisen, in welchen der Verurtheilte und der 
bethriligte Arbeiter ihren Wohnsitz haben, auf Kosten 
des erstern. (V. v. 9. Febr. 49. s. 75.) 110. — of 
fentlicher Anzeiger für dieselben, in allen Fällen, 
in welchen die Gesetze eine Bekanntmachung durch das 
Intelligenzblatt vorschreiben, tritt mit dem 1. Janr. 
18650. an deren Stelle eine Bekanntmachung durch jenen 
ein. (G. v. 21. Dezbr. 49. F. 3.) 441. 
Amtsentsetzung (Dienstentsetzung, Kassation), deren 
Untersuchung und Entscheidung in erster Instanz erfolgt 
mit Zuziehung eines Gerichtsschreibers durch Gerichts- 
abtheilungen, welche aus drel Mitgliedern bestehen. (V. 
v. 3. Janr. 49. §I. 27. und 38.) 19. 21. — die Kom- 
petenz der Einzelrichter ist davon ausgeschlossen. (ebend. 
d5. 27. 38.) 19. 21. — von Mitgliedern des Ge- 
werberaths und deren Stellvertretern, Verfahren bei 
solcher. (V. v. 9. Febr. 40. §S. 15.) 97. — desgl. von 
Mitgliedern und Stellvertretern der Gewerbegerichte. 
(V. v. 9. Febr. 49. §. 13.) 114. s. auch Amter. 
Amtshandlungen der Behörden und einzelnen Be- 
amten, Aussetzung derselben am 22. und 29. Janr. 
49., den Tagen der Wahlen für die Kammern, gleich- 
wie an Sonn= und Festtagen. (A. E. v. 5. Janr. 49.) 
48. — desgl. am 17. Juli 49., dem Tage der stattfin- 
denden Wahlen zur zweiten Kammer. (A. E. v. 9. Juli 
49.7 251. 
Amtssuspension (einstweilige oder zeitweise Entfer- 
nung von den Dienstverrichtungen), deren Verhängung 
gegen richterliche Beamte im gewöhnlichen oder im 
Disziplinar-Strafverfahren. (V. v. 10. Juli 49. §s. 18. 
Nr. 3. Ssé.46 — 40. 83.) 257. 202. 203. 209. 
— desgl. gegen nicht richterliche Beamte. (V. v. 
11. Juli. 49. 68. 52 —58.) 280. 281. — Anordnungen 
wegen theilweiser oder gänzlicher Innebehallung des 
Diensteinkommens während ders., Verwendung des letz- 
tern und Gewährung nur eines zum nothdürftigen Un- 
terhalte erforderlichen Betrages bei vorläufig ausgespro- 
chener Dienstentlassung oder Amtsentsetzung. (ebend. 
5. 1S. 50. 61.) 257. 203. — (68. 33. 35—58.)280.281. 
— bei Freisprechungen ist der inne behaltene Theil des 
Dienstelnkommens vollständig nachzuzahlen. (ebend. S. 52.) 
203. — (6. ö7.) 281. — der Mitglieder des Gewerbe- 
raths und deren Stellrertreter, Verfahren bei selcher 
(V. v. 9. Febr. 49. §. 15.) 97. — desgl. derjenigen 
der Gewerbegerichte. (V. v. 9. Fehr. 49. §. 13.) 114. 
sation und Unfähigkeits-Erklärung zu allen öffentlichen 
Amtern bedroht sind, deren gerichtliche Untersuchung 
und Entscheirung in erster Instarz. (V. v. J. Janr. 
40. §. 38. Nr. 3.) 21. — wegen welcher eine Bestra- 
fung nach den bestehenden Gesetzen auf Grund eines 
gerichtlichen Verfahrens stattfindet. (V. v. 10. Juli 49. 
S. 2.) 253.— (V. v. 411. Juli 49. §. 2.) 271. — die 
Bestimmung des §. 333. Tit. 20. Thl. 1. des Allg. 
L. R. ist nicht anwendbar, wenn nicht die Verletzung 
der Amtopflicht von dem Richter oder dem Beamten in 
der Abslcht verübt worden ist, sich oder Andern Vortheil 
zu verschaffen, oder dem Staate oder Andern Nachtheil 
zuzufügen. (ebend. s. 3.) 254. — (§. 4.) 272. 
Angeklagte, über deren Verhaftung oder Freilassung 
steht dem Gerichte währeud des ganzen Laufes der Un- 
tersuchung die Beschlußnahme zu. (V. v. 3. Janr. 49. 
§. 13.) 16. — Beschwerden über letztere gehören vor 
das zuständige Appellationsgericht, bei dessen Entschei- 
dung es bewendet. (ebend. §. 13.) 10. — Freilassung 
ders., wenn das Gericht auf die Anklage des Staats- 
anwalts die Ersffnung der Untersuchung für nicht 
zulässig erachtet. (V. v. 3. Janr. 49. §. 40.) 22. 
— Verfahren gegen solche in Untersuchungen erster In- 
stanz wegen Vergehen. (V. v. 3. Janr. 49. SS. 30— 
37.) 19—21. — gegen solche sind Zwangemittel jeder 
Art, durch welche dieselben zu irgend einer Erklärung 
gensthigt werden sollen, unzulässig. (V. v. 3. Janr. 49. 
S. 18.) 17. — Anordnungen für deren Vertheidigung. 
(V. v. 3. Janr. 49. Ss. 16. 17.) 16. 17. — in Haft 
befindliche, deren Freilassung darf durch Einlegung eines 
Rechomittels von Seiten des Staatsanwalts niemals 
verzögert werden, wenn das Urtheil eine Freiheitsstrafe. 
gegen sie nicht verhängt hat. (V. v. 3. Janr. 49. 8. 
157.) 42. — ist Letzteres der Fall, so hält das von dem 
Staatsanwalt gegen das Urtheil eingelegte Rechtsmit- 
tel den Antritt der Strafe nicht auf. (ebend. F. 158.) 
42. — dagegen wird durch die Einlegung der Appel- 
lation oder Nichtigkeitsbeschwerde von Seiten des An- 
geklagten die Vollstreckung der Strafe aufgehalten. (G. 
150.) 42. — zu einer Freiheitsstrase verurthrilt, de- 
ren vorläusige Abführung nach der Strafanstalt, ist, 
sellst mit dessen Einwilligung, nicht serner zulässlg. G. 
159.) 42. — schwerer Verbrechen, Verfahren gegen 
solche. (V. v. 3. Janr. 49. SS 79—82.) 28. 20. — 
verhaftete, vor den Kriegsgerichten während des Bela- 
gerungezustandee, deren Verweisung an den ordenllichen 
Richter findet statt, wenn das Kriegsgericht sich für nicht 
kompetent erachtet, in welchem Falle es über die Fort- 
dauer oder Aufhebung der Haft im Urtheile zugleich be- 
sondere
	        
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