Sachregister.
Angeklagte, ((Fortf.)
sondere Verfügung erläßt. I(V. v. 10. Mai 49. 6. 13.
Nr. 4.) 109. 170. —. s. auch Untersuchungen, Erkennt-
nisse, Rechtsmittel 2c.; desgl. Vertheidigung.
Anhalt-Köthen, Herzogthum, vasselbe ist dem zwischen
den Staaten des Zollvereins bestehenden Münzkartel vom
21. Oktbr. 1845 beigetreten. (Minist.-Bekanntmach. v.
31. Aug. 49.) 356.
–m Ort und Gemeinde, siehe Chausseebau Nr.
Ankage-Prozß, nur auf dessen Erhebung, nicht
serner von Amtswegen, sollen die Gerichte bei Einlei-
tung und Führung der Untersuchungen wegen einer
Gesetzesübertretung einschreiten. (V. v. 3. Janr. 49.
§. 1.) 14. — wegen Vergehen, Verfahren rücksichtlich
ders. in Untersuchungen erster Instanz. (V. v. 3. Janr.
40. 29—37.) 19— 21. — desgl. wegen geringer
Verbrechen. (ebend. s§S. 38—59.) 21—24. — deogl. in
Untersuchungen wegen schwerer Verbrechen, volitischer
und Preßverbrechen. (ebend. S#§ 76 — 78.) 28.
Anklageschriften, der Staatsanwalte, was in solchen
zur sörmlichen Untersuchung gegen eine bestimmte Per-
son enthalten sein muß. (V. v. Z. Janr. 49. 8. 39.)
21. — Berathung und Beschlußnahme des Gerichts
darüber, ohne Beisein des Staatsanwalts. (ebend.
8. 40.) 21.
Aureizungen, öffentliche, zur Begehung strafbarer
Handlungen, Strafbestimmungen für solche. (V. v.
30. Juni 49. §S§. 13— 19. 31.) 228—230. 232.
Anschlagezettel, in Städten und Ortschaften, für
welche Gegenstände und Zwecke solche nur zulässig sind.
(V. v. 30. Juni 49. §. 8.) 227. — Strasen für
übertrelungen der desfallsigen Vorschristen. (§. 11.)
228. — Bezeichnung der Stellen rurch eine allge-
meine und öffentlich bekannt gemachte Verfügung der
Ortspolizeibehörde, an welchen solche als hiezu ungeeig-
net nicht stattfinden dürfen. (ebend. S. S.) 227. — auf
die amtlichen Bekanntmachungen öffentlicher Behörden
sind die vorstehenden Bestimmungen nicht anwendtar.
(ebend. F. 8.)
Anstalten, öffentliche, die besondere Regelung der Ar-
beiten in solchen bleibt vorbehalten, daher die Bestim-
mungen der Verord. v. 9. Febr. 49. über Handwerks.,
Innungs- und Fabrikenverhältnisse, auf solche keine An-
wendung finden. (S. 76. der gedachten Verord.) 110.
Anstellungen, anderweltige, der durch die neue Or-
ganisation disponibel werdenden richterlichen Beam-
ten. (V. v. 2. Janr. 49. §. 26.) 9. — desgl. der
bei den aufgehobenen Privatgerichten angestellt gewese-
nen Richter, Subaltern= und Unterbeamten. (V. v. 2.
Janr. 49. I§S. 4—7.) 2. 3.
1849. 3
Anstellungssachen, dieselben verbleiben den Appella-
tionsgerichten in ihrem Ressort. (V. v. 2. Janr. 49.
§. 25. Nr. 6. und §. 35.) 9. 11.
Anwalte, slehe Staatsanwalte, Rechtsanwalte und Po-
lizeianwalte.
Anzeiger, öffentlicher, zu den Regierungs = Amtsblät-
tern, siehe Amtsblätter.
Appellation, Rechtemittel, gegen die von den Einzel-
richtern und den Gerichtsabtheilungen für gewisse Ver-
brechen (§. 27. 38. der Verord. v. 3. Janr. 49.) ge-
fällten Urtel, Vorschriften für dieselbe. (V. v. Z. Jonr.
49. öo§s. 126 —137.) 35— 39. — die Verhandlung
und Cntscheidung zweiter Instanz erfolgt von einer aus
fünf Mitglieder nebst einem Gerichtsschreiber bestehen-
den Abtheilung des zuständigen Appellationsgerichts
(ebend. §. 132.) 38. — mündliches und weiteres Ver-
fahren in ders. (ebend. §§#. 133— 136.) 38. — gegen
ein Appellationsurtel über die in dem obigen s. 27. ge-
dachten Vergehen findet ein weiteres Rechtemittel nicht
statt. (ebend. §. 137.) 39. — durch die Einlegung
ders. von Seiten des Angeklagten wird die Vollstreckung
der Strafe aufgehalten. (Verord. v. 3. Janr. 49.
5S. 159.) 42. — Verfahren in der Appellations = In-
stanz für Disziplinar = Strafsachen gegen richterliche
Beamte. (Verordn. vom 10. Juli 49. §. 44.) 201.
— in wie weit die Appellation gegen die Entschei-
dungen der Gewerbegerichte stattfinden kann, ist nach
der in den verschiedenen Landestheilen bestehenden all-
gemeinen Prozeßgesetzgebung zu beurtheilen. (V. v.
9. Febr. 49. 8. 54.) 123. — jedoch entscheidet über
bleselbe das Handelsgericht, oder wo ein solches nicht
besteht, das Kreis= oder Stadtgericht des Bezirks.
(ebend. §. 54.) 123.— f. auch Rechtsmittel, desgl.
Berufung.
Appellationsgerichte , diese Bezeichnung erhalten
sortan sämmtliche Oberlandesgerichte, das Kammerge-
richt zu Berlin jund das Ober-Appellationsgericht zu
Greisswald, welche sämmtlich unter Vorbehalt weiterer
Bestimmung bestehen bleiben. (V. v. 2. Janr. 49. 68.
24. 25.) 8. — sie theilen sich nach Bedürfniß in Se-
nate und sollen aus einem (Ersten) Präsidenten, einem
oder mehreren Senatepräsidenten oder Abtheilungs-Di-
rigenten und aus der erforderlichen Anzahl von Räthen
bestehen. (ebend. §S. 25.) 8. — etatsmähiges Mitglied
ders. kann Nicmand werden, welcher nicht mindestens
vier Jahre bisher bei einem Obergerichte und künf-
tig bei einem Kreis= oder Stadtgerichte als Rich-
ter oder definitiv als Staatsanwalt angestellt ge-
wesen ist. (V. v. 2. Janr. 49. #. 37.) 12. — Asses-
soren können bei denselben nur vorübergehend zu einer
nach den Geschaftever altmis en nothwendigen Aushülfe
oder