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Sachregister.
Appellationsgerichte, (Forts.)
oder zur Stellvertretung beschäftigt werden. (ebend. §.
25.) 8. 9. — Ressort und Kompttenz derselben (ebend.
88. 25. und 35.) 9. 11. — dies. entscheiden die Kom-
petenz - Streitigfeiten der Gerichtsbehörden hinsichtlich
der zu dem Ressort der letztern nbergehenden Sachen.
(V. v. 2. Janr. 49. §. 10.) 5. — auch können diesel-
ben die Führung des Hypothekenbuchs über einen zu-
sammen gehörigen Kompler von Gütern, welche in den
Bezirken verschierener Gerichte gelegen sind, so wie ein-
tretenden Falls dic Leltung von Sequestrationen und
Subhastationen derselben, Einem dieser Gerichte über-
tragen. (ebend. §. 16.) 5. — vor solchen findet eine Ver-
handlung und Enescheidung des Rechtestreits in erster
Instanz in den Fällen der S#. 131. bis 147. Tit. 2.
Thl. I. der allg. Gerichtsordnung nicht weiter statt,
vielmehr können dies. nur einem andern Gerichte er-
ster Instanz übertragen werden. (V. v. 2. Janr. 49.
§. 17.) 5. — Abgabe der Rechtsangelrgenheiten der
Eximirten an die ordentlichen Gerichte seitens derselb.
(ebend. §. 25.) 9. — kommt es bei Gegenständen
ihres Ressorls auf eine Devositalverwaltung an, so be-
dienen sich dieselben des Depositoriums des am Orte
befinrlichen Gerichto erster Instanz. (ebend. §. 25.) 9.
— ihre eigenen Depositorien werden aufgelöst. (ebend.
§ 25.) 9. — Anwendung der Gebührentaxe für Ober-
gerichte v. 23. Aug. 1815. bei denselben. (V. v. 2.
Janr. 49. §. 29.) 10. — den bei denselben künftig an-
zustellenden Rechtsanwalten soll in der Regel die gleich-
zeitige Funktion eines Notars nicht beigelegt werden.
(V. v. 2. Janr. 49. §F. 30.) 10. — Wiederanstellung
disponibel werdender richterlicher Beamten bei dens.
(ebend. S. 26.) 9. — Erledigung deren Aufträge durch
Einzelrichter des Gerichtsbezirke. (V. v. 2. Janr. 49.
§. 22. Nr. 9.) 8. — Entscheidung ders. auf die Be-
schm#erden der Staatsanwalte über die von den
Gerichten zurückgewiesene Eröffnung einer Un-
tersuchung. (V. v. 3. Janr. 49. §. 12.) 16.
— auf deren Vorschlag bestimmt der Justizminister die
zur Abhaltung der Schwurgerichte bei schweren Ver-
brechen geeigneten Gerichtsbehörden und die ihnen an-
zuweisenden Bezirke (V. v. 2. Janr. 49. §. 27.) 7. —
vor solche gehören die Beschwerden über die Beschlüsse
der Gerichte wegen Verhaftung oder Freilassung der
Angeklagten, bei deren Entscheidung es dann bewendet.
(V. v. 3. Janr. 49. §. 13.) 16. — (einschließlich des
Nopellationsgerichtshofes zu Cöln und des Justizsenats
zu Ehrenbreitstein) ols Disziplinargerichte in
Ansehung ihrer Mitglieder, mit Aueschluß der Prä-
sirenten und Direktoren, und in Ansehung aller übri-
gen Richter ihres Gerichtssprengele. (V. v. 10. Juli
1849.
Apvellationsgerichte, (Forts.)
40. éS, 20. 21. 23—28. 31. 32.) 257—260. — einer
aus drei Mitgliedern bestehenden Abtheilung des Ap-
pellationsgerichts gebührt die Entscheidung über den
Rekurs gegen Urtheile in Polizeistrafsachen er-
ster Instanz, wogegen ein weiteres Rechtsmittel nicht
stattfindet. (Verord. vom 3. Januar 49. I§. 168—
170.) 43. 44. — auch steht dem Appellationsgerichte
im polizeilichen Mandatsverfahren die Entscheirung
auf die Beschwerde des Angeschuldigten über die Zu-
trückweisung des dagegen eingelegten Restitutions-
gesuchs zu. (ebend. 95. 176. 177.) 45. — von den-
selben ist die gegen Mitglieder und Stellvertreter der
Gewerbegerichte durch deren Vorsitzenden verhängte
Amtssuspension zu bestätigen oder aufzuheben. (V. v.
9. Febr. 49. §. 13.) 114. — denselben sind die Na-
men der zum Vorsipxenden und Stellvertreter des Ge-
werbegerichts Gewählten anzuzeigen. (ebend. §. 14.)
115.— das Ober-Appellationsgericht zu Greifswald,
in Neuvorpommern, bleibt unter Vorbehalt weilerer
Bestimmung bestehen, es erhält aber die Bezeichnung:
„Appellalionsgericht“. (V. v. 2. Janr. 49. I. 24. u.
25.) 8. — in den Rechtssachen aus dem Bezirke dessel-
ben bildet das Obertribunal zu Berlin die dritte und
höchste Instanz. (ebend. §. 28.) 9. — Einführung ri-
nes gleichmäßigen, auf Mumlichkrit und Öffentlichkeit
beruhenden Verfahrens in Civilprozessen in dessen Bezirk,
unter Aufhebung der bisherigen, demselben entgegen-
stehenden Proz pvorschriften. (V. v. 21. Juli 49.)
307—333. — ssehe auch Prozesse.
Appellationsgerichtshof , Rhelnischer, zu Cöln,
Bestrafung der Verletzungen der Amtepflicht in dessen
Bezirk, sowie der Dienstvergehen der Untersuchungs-
richter oder Friedensrichter, als Beamte der gerichtli-
chen Polizel. (V. v. 10. Juli 49. S. 80. u. 81.) 269.
— s. auch Gerlchtsschreiber, Gerichtsvollzleher 2c.
Appellationsinstanz, dieselle bilden die Appella=
tionsgerichte für alle Appellationssachen ihres Bezirks.
(V. v. 2. Janr. 49. S. 25. Nr. 1.) 9.
Arbeiten, welche derselben zu den unter den einzelnen
Handwerken begriffenen Verrichtungen gehören, darüber
hat der Gewerberath, mit Berucksichtigung der über
ihre Abgrenzung getroffenen Anordnungen, nach den
Verhältmissen des öffentlichen Gewerbebetriebes zu ent-
scheiden. (V. v. 9. Febr. 49. S. 28.) 99. f. — in öf-
fentlichen Anstalten, deren besondere Regelung bleibt
vorbehalten, daher die Bestimmungen der Verord. v.
9. Febr. 49, uber Handwerks-, Innungs= und Fa-
brikenverhältnisse, auf solche keine Anwendung finden.
(8. 76. der gedachten Verord.) 110.
Ar-