Sachregister. 1849. 7
Barmen, Stadt, vierzehntägige Verlängerung der Zah-
lungozeit der in ders. vom 10. bis 25. Mal 49, zahlba-
ren Wechsel und anderer Handelspapiere. (V. v. 17. Mai
49.) 175. — dieser Verorknung haben beide Kammern
ihre Genehmigung ertheilt. (Staatsminist.-Bekanntmach.
vom 6. Oktbr. 49.) 378.
Bäuerliche Erbfolge, in der Provinz Westphalen,
der über solche unter dem 18. Dezbr. 1818. erlassenen
Verordnung haben beide Kammern ihre Genehmigung
ertheilt. (Staateminist.-Bekanntmach, v. 13. Novbr.
49.) 406.
Bäuerliche Grundstücke, stehe ländliche Grund-
stücke.
Baumeister, dleselben sind nicht besugt,, bei der Lei-
tung von Bauunternehmungen die Arbeiten derjenigen
Handwerke, für welche sie das Befähigungszeugniß der
Reglerung vicht besitzen, oder den vorgeschriebenen Nach-
weis der Befählgung nicht geführt haben, ohne Zuzie-
hung geprüfter Meister ausführen zu lassen. (V. v.
9. Febr. 49. §. 25.) 99. — Strafbestimmung für Uber-
tretung ober Umgehung dieser Vorschrift. (ebend. 8.
74.) 109.
Bauten, öffentliche, (mit Einschluß der Feslungsbau-
höfe), deren besondere Regelung bleibt vorbehalten, da-
her die Bestimmungen der Verord. v. 9. Febr. 49. über
Handwerks- u. Innungsverhältnisse, auf solche keine
Anwendung finden. (§8. 76. der gedachten Verord.)
110.
Beamte, in Disziplinarsachen gegen solche wird durch
die Vorschristen der Verord. v. 3. Janr. 49. über die
Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfah-
rens mit Geschworenen in Untersuchungssachen, nichts
geändert. (das. §. 181.) 46. — auf Probe, Kündigung
oder sonst auf Wilderruf angestellt, deren Dienstentlas-
sung ohne förmliches Disziplinarverfahren, wenn sie
nicht vorher ohne einen solchen Vorbehalt in einem an-
dern Amte angestellt waren. (V. v. 11. Juli 49. §. 90.)
288. f. — zur Dieposition gestellte, Anwendung der
Diszlpllnar-Verordnung v. 11. Juli 49. auf solche.
(§. 102. ders.) 291. — öffentliche, Bestrafung der den-
selben in Ausübung ihres Berufs oder in Bezlehung
auf solchen z ücten Beleigungn. (V. v. 30. Juni
49. S8s. 23. u. 31.) 231. 232. — Versolgung solcher
Bestrafung durch die Stgatsanwalsschaft nur auf An-
trag des Beleidigten. (ebend. §. 31.) 233. — ösffentl.
Bekanntmachung des darüber gefällten Urtheils, in der
rurch letzteres zu bestimmenden Art und Weise, aouf Kosten
des Verurtheilten. (. 36.) 234. — Wählbarkelt ders.
zu Geschworenen. (V. v. 3. Janr. 49. F. 63.) 25. —
Beamte, (Forts.)
nicht richterliche, Bestimmungen über die Dienst-
vergeben derselben, sowie uber die Versetzung derselben
auf eine andere Stelle oder in den Rudestand.
(Verord. v. 11. Juli 49.) 271 — 202. —
diese Verordnung findet auf alle in unmittelbarem
oder mittelbarem Staatsrienste stehenden Beamten An-
wendung, die nicht unter die Bestimmungen der die
Richter betreffenden Verordnung vom 10. Juli 49.
fallen; sie ist jedoch nicht anwendbar auf Geistliche und
Kirchenbeamte. (S. 1.) 271.
Erster Abschuitt. Allgemeine Bestimmung'n über Dienst-
vergehen und deren Bestrasundg. (s. 27—20.) 271—274.
Dienstvergehen überhaupt (S. 2.) 271.— Amtsverbrechen.
(I8. 3. 4.) 271. 272. — Bloße Dienstvergeben. (§.
5—7.) 272. — Dicgziplinar- und gerichtliches Ver-
fabren wegen der nämlichen Thatsachen. (§5. 8. 9.)
272. 273. — Verlust des Amies als Felge anderer
Shasen. (§. 10.) 273. — Unerlaubte Entsernung
vom Amte (§. 11—15.) 273. 174. — Zustellung
der Vorladungen 2c. (s. 16.) 274. — Disziplinar-
strafen (ss. 17—20,) 274.
Zweiter Abschnitt. Von dem Dieziplinar = Versahren.
(6&. 21—51.) 275—280.
Verfahren für Ordnungsftrasen. (s5. 21—23.) 275.
— Versfahren wegen Emsernung aus dem Amte. (68.
24. 25.) 275. 276. — entscheidende Behörden erster
Instanz. (#§. 26—29.) 270. — Kompetenz-Streilig-
keiten. (8&. 30—33.) 277. — Voruntersuchung (§ß.
34—36.)277. — mündliche Verhanrlung vor der ent-
scheidenden Behörde erster Instanz. (8#.37—41.) 278.
— Entscheidung erster Instanz. ((6. 42—44.) 278.
279. — Berufung an das Staateministerium. (55.
45—1.) 279. 280.
Dritter Abschnitt. Vorläusige Dienstenthebung. (66.
52—58.) 280. 281.
— Suspension kraft des Gesetzes. (/. 52. 63.)
260. — Suspension durch Verfügung. (s. 4.) 2681.—.
Einstuß der Suspension auf das Diensteinkommen.
(66. 55—7.) 281. — Vorläufige Untersagung der
Ausübung der Amtsverrichtungen. (§. 58.) 201.
Vierter Abschnitt. Nähere und besondere Bestimmungen
in Betreff der Beamen der Justiz-Verwallung. (55.
59—83.) 281— 287.
4. Ondnungsstrafen gegen verschiedene Justizbeamte.
(&. 60 —69.) 282 — 284. — gegen Beamte der
Staatsanwaltschast und der gerichtlichen Dolizei. (65.
öl. 62.) 282. — gegen Burrau= und Unterbeamte.
(. 63.) 282. — gegen Gerichtsschruäber, Gerichs-
vollzieher bei den Rheinischen Gerichten. (6. 64.) 282.
263. — gegen Parketschreiber. (§. 65.) 283. — gegen
Büreau= und Unterbeamte bei den General-Kommis-
sionen und dem Revisions-Kollegium, so wie gegen
Spezlal-Kommissarien. (85. 60. 67.) 283. — gegen
Büu-