Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister. 1849. 7 
Barmen, Stadt, vierzehntägige Verlängerung der Zah- 
lungozeit der in ders. vom 10. bis 25. Mal 49, zahlba- 
ren Wechsel und anderer Handelspapiere. (V. v. 17. Mai 
49.) 175. — dieser Verorknung haben beide Kammern 
ihre Genehmigung ertheilt. (Staatsminist.-Bekanntmach. 
vom 6. Oktbr. 49.) 378. 
Bäuerliche Erbfolge, in der Provinz Westphalen, 
der über solche unter dem 18. Dezbr. 1818. erlassenen 
Verordnung haben beide Kammern ihre Genehmigung 
ertheilt. (Staateminist.-Bekanntmach, v. 13. Novbr. 
49.) 406. 
Bäuerliche Grundstücke, stehe ländliche Grund- 
stücke. 
Baumeister, dleselben sind nicht besugt,, bei der Lei- 
tung von Bauunternehmungen die Arbeiten derjenigen 
Handwerke, für welche sie das Befähigungszeugniß der 
Reglerung vicht besitzen, oder den vorgeschriebenen Nach- 
weis der Befählgung nicht geführt haben, ohne Zuzie- 
hung geprüfter Meister ausführen zu lassen. (V. v. 
9. Febr. 49. §. 25.) 99. — Strafbestimmung für Uber- 
tretung ober Umgehung dieser Vorschrift. (ebend. 8. 
74.) 109. 
Bauten, öffentliche, (mit Einschluß der Feslungsbau- 
höfe), deren besondere Regelung bleibt vorbehalten, da- 
her die Bestimmungen der Verord. v. 9. Febr. 49. über 
Handwerks- u. Innungsverhältnisse, auf solche keine 
Anwendung finden. (§8. 76. der gedachten Verord.) 
110. 
Beamte, in Disziplinarsachen gegen solche wird durch 
die Vorschristen der Verord. v. 3. Janr. 49. über die 
Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfah- 
rens mit Geschworenen in Untersuchungssachen, nichts 
geändert. (das. §. 181.) 46. — auf Probe, Kündigung 
oder sonst auf Wilderruf angestellt, deren Dienstentlas- 
sung ohne förmliches Disziplinarverfahren, wenn sie 
nicht vorher ohne einen solchen Vorbehalt in einem an- 
dern Amte angestellt waren. (V. v. 11. Juli 49. §. 90.) 
288. f. — zur Dieposition gestellte, Anwendung der 
Diszlpllnar-Verordnung v. 11. Juli 49. auf solche. 
(§. 102. ders.) 291. — öffentliche, Bestrafung der den- 
selben in Ausübung ihres Berufs oder in Bezlehung 
auf solchen z ücten Beleigungn. (V. v. 30. Juni 
49. S8s. 23. u. 31.) 231. 232. — Versolgung solcher 
Bestrafung durch die Stgatsanwalsschaft nur auf An- 
trag des Beleidigten. (ebend. §. 31.) 233. — ösffentl. 
Bekanntmachung des darüber gefällten Urtheils, in der 
rurch letzteres zu bestimmenden Art und Weise, aouf Kosten 
des Verurtheilten. (. 36.) 234. — Wählbarkelt ders. 
zu Geschworenen. (V. v. 3. Janr. 49. F. 63.) 25. — 
Beamte, (Forts.) 
nicht richterliche, Bestimmungen über die Dienst- 
vergeben derselben, sowie uber die Versetzung derselben 
auf eine andere Stelle oder in den Rudestand. 
(Verord. v. 11. Juli 49.) 271 — 202. — 
diese Verordnung findet auf alle in unmittelbarem 
oder mittelbarem Staatsrienste stehenden Beamten An- 
wendung, die nicht unter die Bestimmungen der die 
Richter betreffenden Verordnung vom 10. Juli 49. 
fallen; sie ist jedoch nicht anwendbar auf Geistliche und 
Kirchenbeamte. (S. 1.) 271. 
Erster Abschuitt. Allgemeine Bestimmung'n über Dienst- 
vergehen und deren Bestrasundg. (s. 27—20.) 271—274. 
Dienstvergehen überhaupt (S. 2.) 271.— Amtsverbrechen. 
(I8. 3. 4.) 271. 272. — Bloße Dienstvergeben. (§. 
5—7.) 272. — Dicgziplinar- und gerichtliches Ver- 
fabren wegen der nämlichen Thatsachen. (§5. 8. 9.) 
272. 273. — Verlust des Amies als Felge anderer 
Shasen. (§. 10.) 273. — Unerlaubte Entsernung 
vom Amte (§. 11—15.) 273. 174. — Zustellung 
der Vorladungen 2c. (s. 16.) 274. — Disziplinar- 
strafen (ss. 17—20,) 274. 
Zweiter Abschnitt. Von dem Dieziplinar = Versahren. 
(6&. 21—51.) 275—280. 
Verfahren für Ordnungsftrasen. (s5. 21—23.) 275. 
— Versfahren wegen Emsernung aus dem Amte. (68. 
24. 25.) 275. 276. — entscheidende Behörden erster 
Instanz. (#§. 26—29.) 270. — Kompetenz-Streilig- 
keiten. (8&. 30—33.) 277. — Voruntersuchung (§ß. 
34—36.)277. — mündliche Verhanrlung vor der ent- 
scheidenden Behörde erster Instanz. (8#.37—41.) 278. 
— Entscheidung erster Instanz. ((6. 42—44.) 278. 
279. — Berufung an das Staateministerium. (55. 
45—1.) 279. 280. 
Dritter Abschnitt. Vorläusige Dienstenthebung. (66. 
52—58.) 280. 281. 
— Suspension kraft des Gesetzes. (/&#. 52. 63.) 
260. — Suspension durch Verfügung. (s. 4.) 2681.—. 
Einstuß der Suspension auf das Diensteinkommen. 
(66. 55—7.) 281. — Vorläufige Untersagung der 
Ausübung der Amtsverrichtungen. (§. 58.) 201. 
Vierter Abschnitt. Nähere und besondere Bestimmungen 
in Betreff der Beamen der Justiz-Verwallung. (55. 
59—83.) 281— 287. 
4. Ondnungsstrafen gegen verschiedene Justizbeamte. 
(&. 60 —69.) 282 — 284. — gegen Beamte der 
Staatsanwaltschast und der gerichtlichen Dolizei. (65. 
öl. 62.) 282. — gegen Burrau= und Unterbeamte. 
(. 63.) 282. — gegen Gerichtsschruäber, Gerichs- 
vollzieher bei den Rheinischen Gerichten. (6. 64.) 282. 
263. — gegen Parketschreiber. (§. 65.) 283. — gegen 
Büreau= und Unterbeamte bei den General-Kommis- 
sionen und dem Revisions-Kollegium, so wie gegen 
Spezlal-Kommissarien. (85. 60. 67.) 283. — gegen 
Büu-
	        
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