Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Sachregister. 
Beamte, (Forts.) 
B 
uͤbergange-Bestimmungen. 
Bũrtan-· und Unterbeamie bei dem General-Audiko- 
riate ind dessen Unserbebörben. (5. 68.) 283. — 
Beschwerden gegen Orwnungsstrafen. (§. 69.) 283. 284. 
2. Ensernung aus dem Amte. (6.70—83.)284—287. 
— Stoatsanwalte und Beamte der gerichtlichen Po- 
lizei. (S. 70.) 294. — Büre#au= und Unterbeamte. 
. 71.) 284. — Besondere Bestimmungen für Ge- 
richtsschreiber und Gerichtsvollzieher. (S. 72.) 285. — 
desgl. für Advokaten, Rechisanwalt# und Notarien. 
(66. 73—60.) 285. 286. — Dienstvergehen der Ad- 
vokaten und Rechtsanwalte In den Situngen. (86. 81. 
82.) 286. 287.— Erledigung des Amies eines Richts- 
anwaltes, Notars, Gerichtsvollziehers. (§. 83.) 257. 
Fünster Abschnitt. Besondere Bestimmungen in Betreff 
der Gemeindebramten. (§. 84.) 287. 
Sechster Abschultt. Besondere Bestimmungen in Betreff 
der Militairbeamten. (I&. 85—89.) 287. 288. 
Siebenter Abschnitt. Besondere Bestimmungen in Be- 
treff der Entlassung von Beamten, welche auf Widerruf 
angestellt sind, der Referendarien 2c. (I#. 90 — 93.) 
288. 289. 
Achter Abschnitt. Verfügungen im Interesse des Diensles, 
welche nicht Gegenstand eines Disziplinarversahrens sind. 
(68. 94—102.) 289—291. — Versetzung ohne Strase, 
mil Wartegelds-Bewilligung und Pension bei einstweiliger 
Versetzung in den Nuhestand. (s§. 94.) 289. 290. — 
gängliche Versetzung in den Ruhestand. (St. 95 — 102.) 
290. 291. 
esondere Bestimmung fär den Bezick des Rhelnischen 
Rechis wegen Versolgung und Bestrafung der Verletzungen der 
Amtspfticht in der bisherigen Weise und nach den bestehenden 
Gesetzen, von welchen durch die Bestimmungen der 9. —. u. 5. 
der gegenwärkigen Verordnung nichts geändert wird. (F. 103.) 
291. 
Beendigung der bereits er- 
öffneten gerichtlichen Unkersuchungen in der bieh’rigen Weise 
und Vohstreckung der bisherigen Strafresolute. (§. 104.) 291. 
292. — Aushebung aller dieser Verordnung entgegenstehenren 
Vorschriften. (S. 105.) 292 — einstweiligr Versetzung ulcht 
richterlicher Beamten in den Ruhestand mit Bewilligung von 
Wartegeld. (Verord. vom 11. Juli 49. 88. 50. 94.) 280. 
289. 290. — gänzliche Versetzung richterlicher und nicht rich- 
terlicer Beamten in den Ruhestand, siehe Pensiont- 
rungen. — (.. ouch Gemeindebramte, Besoldungen, Dienst- 
einkommen, Dienstentlassung dc. — richterliche Beamte, s. 
Richter. 
Beglaubigungen, gerichtliche, deren Ertheilung ver- 
bleibt den Appellatiensgerichten in bisheriger Art. (V. 
v. 2. Janr. 49. §. 25. Nr. 5 u. §. 35.) 9. 11. 
Bebörden, össentliche, Aussetzung deren Amtshand- 
lungen am 22. u. 20. Janr. 49., den Tagen der Wah- 
len für die Kammern, gleichwie an Sonn= und Fest- 
1849. 
Behörden, öfsentliche, (Forts.) 
tagen. (A. E. v. 5. Jan. 49.) 48. — desgl. am 17. 
Juli 49., dem Tage der stattfindenden Wahlen zur zwei- 
ten Kammer. (A. E. v. 9. Juli 49.) 251. — auf de- 
ren amtliche Bekanntmachungen sind die wegen der An- 
schlagezettel und Plakate getroffenen Bestimmungen nicht 
anwendbar. (V. v. 30. Juni 49.S.B.) 227.— Verpflichtung 
der Herausgeber öffentl. Blätter zur Aufnahme amtlicher 
Bekanntmachungen ders. gegen Entrichtung der üblichen 
Einrückungsgebühren. (V. v. 30. Juni 49. §. 6.) 227. 
— Strafe fur deren Verweigerung. (ebend. §. 10.) 
227. — deien Entgegnungen zur Berichtigung der in 
Zeilungen und Zeitschriften erwähnten Thatsachen sind 
die Herausgeber derselben resp. unentgeltlich aufzunrhmen 
verpflichtet. (V. v. 30. Juni 49. §s. 7.) 227. — Strase 
für dessen Verweigerung. (s. 10.) 228. — Bestrafung 
der denselben in Ausubung ihres Berufs oder in Be- 
ziehung auf solchen zugesügten Beleirigungen. (V. v. 
30. Juni 49. §§. 23. u. 31.) 231. 232.— Verfolgung 
solcher Bestrafung durch die Staatsanwaltschaft nur auf 
Antrag des Belc Kigten. (. 34.) 233. — Sssentliche 
Brkanntmachung des darüber gefällten Urtheils auf 
Kosten des Verurtheilten. (S. 36.) 234. — Strafe für 
denjenigen, der zum Ungehorsam gegen deren Anord- 
nungen öfsentlich auffordert oder anreizt. (V. v. 30. 
Juni 49. S§S. 16. und 31.) 229. 232. — (Civil= und 
Militair-), wer sich des Angriffs oder des Widerstandes 
gegen deren Abgrordnete an einem im Belagerungs- 
zustand erklärten Orte oder Bezirke, in offener Gewalt 
und mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen versehen, 
schuldig macht, wird kriegsrechtlich mit dem Tode bestraft. 
(V. v. 10. Mal 49. §. 8.) 167. — f. auch Provinzlal-, 
Verwaliungs-, Polizei- kc. Behörden, Regierungen rc. 
Beistände, welche der Klasse der Gewerbetreibenden 
nicht angehören, deren Zuzlehung zu den Verhandlungen 
vor den Gewerbegerichten und deren Vergleichsaus= 
schüssen ist nicht gestattet. (V. v. 9. Febr. 40. S. 49.) 122.— 
s. auch Rechtsanwalte. 
Bekanutmachungen, amtliche, Verxflichtung der 
Herausgeber von Zritungen und Zeitschriften zu deren 
Aufnahme in dieselben, gegen Zahlung der üblichen 
Einrückungsgebühren. (V. v. 30. Juni 49. §S. 6.) 227. 
— Scrase für deren Verweigerung. (§. 10.) 228. — 
auf solche sind die wegen der Anschlagzettel und Plakate 
getroffenen Anordnungen nicht anwendbar. (ebd. S. S.) 227. 
— deren Publikation durch die Intelligenzblätter ge- 
setzlich vorgeschrieben worden, sollen vom 1. Janr. 1850. 
ab durch den öffentlichen Anzeiger der Amteblätter er- 
folgen. (G. v. 21. Dezbr. 49. 8. 3.) 441. — die öffentliche 
Bekanntmachung gefällter Erkenntnisse wegen ciner öffent- 
lich begangenen Handlung, wolche durch die §5. 18—21. 
oder
	        
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