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Beschlagnahme (Arrestschlag), (Forts.)
68. 4. 5. 7.) 14. 15. — im Begzirke des Rheinischen
Appellatlonsgerichtshefrs zu Cöln hat über die Auf-
hetung oder Fortdauer der Beschlagnahme von Duuck-
schristen der Untersuchungsrichter allemal an die Raths-
kammer zu deren Beschlußnahme zu berichten. (V. v. 30.
Juni 49. §. 33.) 233. — auch wird an den dort gel-
tenden Bestimmungen über die Regulirung des Gerichts-
stanres — Strasprozehordnung Art. 525. bis 541.—
nichts grändert. (ebend. 8. 38.) 234. — vorläufige, von
Druckschristen, durch die Staatsanwallschaft und deren
Organe und weitere Verfelgung ders. vor der zustänri-
gen Gerichtsbehörde. (ebend. ss. 32—35.) 232—234.—
der in gerichtlichen Depositorien aufbewahrten Deku-
mente und deren Wiederaufhebung. (V. v. 18. Juli
49. s. 6.) 297. — solche kann rücksichtlich der der
ritterschaftlicken Privatkank von Pommern anvertrauten
Gelder niemals stattfinden. (Statuten der Bank v.
24. Aug. 49. §. 45.) 371.
Beschwerdeinstanz, selche bilden für alle Kreis= und
Startgerichte die Appellationsgerichte ihres Sprengels.
(V. v. 2. Janr. 49. S. 25. Nr. 3. u. §. 35.) 9. 11.
Beschwerden über gerlchtliche Verfügungen in pro-
zessnalischen Angelegenheiten, deren Führung und Erle-
digung in dem zulässigen Instanzenzuge. (Verord. v.
2. Janr. 49. §S. 356.) 11. — diejenigen über Diszl-
plin, Geschäftsbetrieb oder Verzögerungen (6. 37 der
Verord. v. 21. Juli 40.) sind hinsichtlich aller Rechts-
angelegenheiten im Aussichtswege, demnach schließlich
durch den Juslizminister zu erledigen. (ebend. §. 35.)
11. — solche stehen den Staatsanwalten innerhalb einer
zehntägigen präklusivischen Frist bei den Appellations-
gerichten — über die von den Gerichten zurückgewiesene
Eröffnung einer Untersuchung offen. (Verord. v. 3. Janr.
49. §. 12.) 16. — bei der Entscheidung jener Gerichte
muß es dann aber verbleiben. (ebend. §. 12.) 10. —
über die Entscheidungen des Gewerberaths, deren Füh-
rung bei den Regierungen, mit Ausschluß des Rechts-
weges. (Verord. v. 9. Febr. 49. Ss. 2. 28. 36. 36.
47. 49.) 94. 99. 101. 103. — s. auch Justizmini-
sterium, Staateministerium, Ober-Tribunal 2c.
Besitzveränderungs-Abgaben, die Bestimmungen
wegen amtlicher Sistirung der Prozesse über die Ver-
pflichtung zu deren Entrichtung (§. 2. Nr. 2. Li# G.
und Nr. 3. des Gesetzes v. 9. Oktbr. 1848.) beziehen
sich auch auf diejenigen Prozesse, in welchen bereits be-
zahlte Besitzveränderungs-Abgaben zurückgesordert wer-
den, sofern hierbei Strett über die Erxistenz der Ver-
pflichtung zu deren Entrichtung entsteht. (Dekl. v. J.
Juli 49.) 249. — dieser Deklaration haben beide Kam-
Sachregister.
1849.
. —
— # as Abgabe - (Forts.)
mern ihre Genehmigung ertheilt. (Staateminist.-Be-
kanntmach, v. 12. Septbr. 49.) 377.
Besoldungen (Gehälter), deren theilweise Inne-
behaltung und Verwendung bei Amtssuspenslonen.
(Verord. v. 10. Juli 49. 868. 47. 50. 51.) 262.
2063. — (Verord. v. 11. Juli 49. Ss. 53. 55
—ö8.) 280. 281. — deren Entzlehung wegen uner-
laubter Entsernung vom Amte im Wege des Digzipli-=
nar-Strafverfahrens. (ebend. Ss. 10. 12.) 255 f. —
(55. 11. u. 13.) 273. — bei Freisprechungen ist der
innebehalteue Theil derselben vollständig nachzuzahlen.
(ebend. S. 52.) 203. — (S. ö7.) 281. — dreimonatliche
Fortzahlung derselben nach Ankündigung der eintreten-
den Pensiontrung. (ebend. S. öb.) 200. — (58. 98.)
291. — s. auch Diensteinkommen.
Bestellgeld, für Brlefe, Adressen und Geldscheine, dessen
Erhebung seitens der Hostanstalten mit 3 Sgr. (G. v.
21. Dezbr. 49. §S. 5.) 440.
Betten, gebrauchte, in wie fern die polizelliche Erlaub-
niß zu dem Handel mit solchen zu versagen ist. (Ver-
ord. v. 9. Febr. 49. 8. 68.) 108.
Beurlaubte des Soldatenstandes (der Linie und Land-
wehr), Strafe für deren Aufforderung oder Anreizung,
der Einberufung-Ordre nicht zu folgen. (Verordn. v.
23. Mai u. G. v. 19. Novbr. 49.) 180. 417. — s. auch
Soldatenstand.
Beneler, Nachweis deren Befähigung zum Betriebe ih-
res Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V.
v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbestimmung für
Ubertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend.
S. 74.) 109.
Bevollmächtigte, Zulassung von solchen bel dem Un-
tersuchungsverfahren wegen Polizelvergehen. (V. v. Z.
Janr. 49. §. 164.) 43. — in wie weit solche zu den
Verhandlungen vor den Gewerbegerichten und deren
Vergleichsausschüssen zugelassen werden können. (V. v.
9. Febr. 49. 8. 50.) 122.
Bewaffnete Macht, Aufkietung derselben gegen Wi-
dersetlicheiten in den für ausgelöst erklärten Versamm-
lungen. (V. v. 29. Mat 49. §S. ö.) 222. — Bestrafung
der den Mitgliedern derselben in Ausübung ihres Be-
rufe oder in Beziehung auf solchen zugefügten Belei-
digungen. (V. v. 30. Juni 49. S# 23. u. 31.) 231.
232. — Verfolgung solcher Bestrafung durch die Staats-
anwaltschaft nur auf Antrag des Beleldigten. (§. 34.)
23. — öffentliche Bekanntmachung des darüber ge-
fällten Urtheils in der durch letzteres zu bestimmenden
Art und Weise auf Kosten des Verurtheilten. (s. 36.)
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