Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Bürgerliche Rechte, deren Verlust in Folge rechts- 
kräftigen richterlichen Erkenntnisses, schließt von der 
Thellnahme an den Wahlen für die zwelte Rammer 
aus. (V. v. 30. Mai 49. §. 8.) 208. — auch von der 
Wählbarkeit zum Abgeordneten der letztern. (ebend. §. 
29.) 209. — desgl. von den Wahlen zum Volkshause 
des deutschen Parlaments. (V. v. 25. Novbr. 49. §. 9.) 
425. — diejenigen, welche sich nicht im Vollgenusse 
ders. befinden, sind von der Theilnahme an der Wahl 
der Mitglieder des Gewerberaths und deren Stellver- 
treter ausgeschlossen. (V. v. 9. Febr. 49. §S. 7. Nr. 1.) 
94. 95. 
Bürgerrecht, die Untersuchung und Entscheidung über 
Verbrechen, welche den Verlust desselben unbrdingt 
zur Folge haben, erfolgt in erster Instanz mit Zuzie- 
hung eines Gerlchteschreibers durch Gerichts-Abtheilun- 
gen, welche aus drei Mitgliedern bestehen. (V. v. 3. 
Janr. 49. S§. 27. u. 38.) 19. 21. — die Kompetenz 
der Einzelrichter ist davon ausgeschlossen. (ebend. S§. 27. 
3#8.) 19. 21. 
Bürgerwehren, Aussetzung deren Errichtung und 
Umforung nach dem Gesetze vom 17. Oktbr. 1848, 
bie letzteres auf Grund der revidirten Versassung und 
nach Erlaß der neuen Gemeinde-Ordnung einer Revisson 
unterworfen worden ist. (G. v. 24. Oktbr. 49.) 402. 
— Zuruckgabe der denselben zur Ausrüstung vom Staate 
verabreichten Waffen. (ebend. S. 7.) 4072. 
Böürstenbinder, Nachweis deren Befähigung zum Be- 
triebe ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. 
(V. v. 9. Febr. 49. S. 23.) 98. — Strafbestimmung 
für Übertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend. 
S. 74.) 109. 
C. 
(Ca— Cl— Co— Cr— Cu—- siehe Ka. Kl. u. s. w., 
mit Ausschluß der Eigennamen.) 
Chausseebau, Ausführung desselben auf einzelnen Stra- 
ßen und Straßenstrecken, und zwar 
A. in der Provinz Preußen. 
1) von Königsberg in Pr. nach Aweiden, dem 
Magistrate erstgedachter Stadt ist allerhöchst das 
Rricht zur Erhebung eines Chausseegeldes für eine 
halbe Meile verlirhen, sowie auch die allgemeinen 
Bestimmungen wergen der Chausserpolizel - Vergehen 
auf die bezeichnete Straße Anwenrung finden sollen. 
(A. E. v. 15.Septbr. 49.) 379. 
B. in der Provinz Brandenburg. 
2) vom Rosenthaler Thore bei Berlin über den Ge- 
Sachregister. 1849. 
Chausseeban, (Forts.) 
sundbrunnen und Reinickendorf zum Anschlusse 
an die Berlin= Strelitzer Chaussee, dessen Ausfüh- 
rung für Rechnung der Stadt Berlin, mit Aller- 
höchster Bewilligung des Rechts zur Chausseegeld- 
Erhebung und Anwendung der allgem. Vorschriften 
wegen der Chaussee-Polizeivergehen. (A. E. v. 
13. Aug. 49.) 351. 
3) von Bernau nach Weißensee, zum Anschluß an 
die Berlin-Stettiner-Staats-Chaussee, dessen Aus- 
sübrung rurch eine Aktiengesellschaft mit Allerhöchster 
Genehmigung und Bewilligung des Rechts zur Er- 
hebung eines Chausseegeldes, sowie mit Anwendung 
der allgemeinen Bestimmungen wegen der Chaussee- 
pollzei-Vergehen. (A. E. v. 17. Septbr. 49.) 380. 
4) auf der Jüterbogk-Luckenwalder Straße, für 
solche wird den Kreisständen des Jüterbogk-Lucken- 
walder Kreises das Recht zur Erhebung eines 
Wegegeldes nach dem Chausseegeld -Tarife v. 29. 
Bebr. 1840. verliehen. (A. E. v. 9. März 49.) 161 
— auch sollen die dem letztern angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chaussee= Polizei-Vergehen 
auf jene Straße Anwendung finden. (ebend.) 101. 
von Neustadt--Eberswalde nach Oderberg, 
Bestätigung der Statuten der für denselben unter 
dem Namen: „Neustadt - Eberswalde= Oderberger 
Chausseegesellschaft“ gebildeten Aktiengesellschaft, mit- 
telst Allerhöchsten Erlasses v. 6. Aug. 49. (Minist.= 
Bekanntmachung v. 4. Septbr. 49.) 337. — dle 
Statuten selbst werden durch das Amteblatt der Re- 
gierung in Potodam zur öffentlichen Kenntniß ge- 
langen. (ebend.) 357. 
von Rheinsberg über Lindow, zum Anschlusse 
an die Neustadt - Ruppiner Straße, dessen Ausfüh- 
vung durch die Stände des Ruppiner Kreises, mit 
Allerhöchster Genehmigung und Verleihung der Be- 
sugniß zur Chausseegeld-Erhebung und zur Anwen- 
dung der allgemeinen Bestimmungen wegen der 
Chaussee-Polizeivergehen. (A. E. v. 22. Okkbr. 49.) 
432. 
— 
D 
S 
– 
) im Arnswalder Kreise, zu dessen Ausführung ist 
den Ständen dieses Kreises eine Anleihe von 100,000 
Rthlr. durch Ausfertigung und Ausgabe auf den 
Inhaber lautender Kreisobligatlonen, mit jährlicher 
Verzinsung zu fünf Prozent, gestattet. (Allerh. Priv. 
v. 14. Apr. 49.) 177—179. 
C. in der Provinz Hommern. 
8) in Altpommern, zu dessen Förderung wird von 
der Altpommerschen Landstube eine Anleihe im Be- 
trage
	        
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