Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister. 
Minden-Cölner Eisenbahn, s. Eisenbahnen 
r. 6. 
Minister (Staatsminister), Befugnisse derselten im Dis- 
ziplinar-Strafverfahren gegen die ihnen unmittelbar oder 
mittelbar untergebenen Beamten. (V. v. 11. Juli 49. 
§§. 22. 25. Nr. 1. u. 2. 68. 36. 91. 93. 97. 99.) 
275. 276. 277. 289. 290. 291. — dieselben können zu 
Geschworenen nicht berufen werden. (V. v. 3. Jan. 49. 
#S. 63. Nr. 1.) 25. 
Milnisterialdirektoren, dieselben können durch KS- 
niglicke Verfügung jederzeit mit Gewährung des vor- 
schriftsmäßigen Wartegeldes einstweilig in den Ruhe- 
stand versetzt werden. (V. v. 11. Juli 49. F§. 91.) 
290. 
Ministerien, betheiligte in Angelegenbeiten der Me- 
dizinal - Verwaltung, mit solchen soll der Minister der 
Medizinal-= Angelegenheiten sich über deren Interessen 
benebmen und nach Lage der Umstände gemeinschaftlich 
mit ihnen handeln. (A. E. v. 22. Juni 49.) 335. 
Binisterium der geistlichen, Unterrichts= und 
„von der evangeli- 
* Abtheilung resselten solen einstweilen in höherer 
Instanz die zu dem Ressort der Konsistorien gehörenden 
Angelegenheiten, unter dem Vorsitze des Direltors ge- 
dachter Abtheilung, selbstständtg und kollegialisch bear- 
beitet werden, bis der Art. 12 der Verfassungsurkunde 
v. S. Dezbr. 48 in Vollziehung zu setzen sein wird. (A. 
E. v. 20. Janr. 49.) 125. — Ressortverhältnisse jener 
Abtheilung zu dem Ministerium. (ebend.) 125. — in 
Betreff der den Regierungen zur Zeit noch zustebenden 
Befugnisse in Kirchensachen bewendet es vorläufig bei 
der gegenwärtigen Einrichtung, während in Fällin ge- 
mischten Ressorts es des Einverständnisseo der evange- 
lischen Abtheilung bedarf. (ebend.) 125. — Überweisung 
der gesammten Merdizinal-Berwaltung, mit Einschluß 
der Medizinal-- und Sanitäts-Polizei, an dasselbr. (A. 
E. v. 22. Juni 49) 335. (s. auch Thierarzeneischchule 
u. Thierärzte.) 
Minlsterium für Handel, Gewerbe und öf- 
sentliche Arbeiten, dasselbe ertheilt die Genehmi- 
gung zur Errichtung von Gewerberäthen. (V. v. 9. Fe- 
bruar 49. S§. 1. u. 3.) 93. 94. — es entscheidet über 
die Beschwerren gegen die Anordnungen der Reglerun- 
gen bei den Wahlen für die Gewerberäthe. (ebend. 
§. 12.) 96. — deegl. über Beschwerden gegen die An- 
orrnungen der Regierungen in Wahlangelegenheiten für 
die Gewerbegerichte. (V. v. 9. Febr. 49. §S. 10.) 113. 
— Feststellung der Statuten der ältern Innungen durch 
  
1840. * 
Ministerium für Handel, Gewerbe und öf- 
fentliche Arbeiten, (Forts.) 
dasselbe nach Maßgabe der Verordn. v. 9. Febr. 19. 
(S. 00. ders.) 107. 108. — Entscheidung desselben uber 
die Ausführung der Vestimmungen wegen Zulassung 
zum selbststänrigen Betrirbe gewisser Handwerke. (elend. 
58. 20 — .) 990. — demselken bleiben die näheren 
Bestimmungen uber die Prüsungs-Ausgaben der Hand- 
werker und über die Form der Prufungs= und Entk- 
lassungszeugnisse vorbehalten. (ebend. §. 12) 102. — 
— an dasselle findet der Rekurs oder die Berufung 
auf rechtliches Gehör gegen die Entscheidungen der Re- 
gierungen über streitige, angeblich auf besondern lästi- 
gen Erwerboliteln berubenre Zahlungen und Abgaben 
an Kirchen, milre Stiflungen 2c. bei der Aufnahme 
neuer Mitglieder in eine Innung und bei der Auf- 
nahme und Entlassung der Lehrlinge statt. (ebend. S. 0.5.) 
107. — bdemselben ist die Königliche Telegraphen-Di- 
rektion untergeordnet. (A. E. v. 23. März 49.) 110. 
— von demselben ressortirt unmittelbar die Königliche 
Kommission für die Westphölische Eisenbahn. (A. E. v. 
2. Febr. 49.) 127. — diese Kommission fübhrt fortan 
den Namen: Mnigliche Direktion der Westphälischen 
Eisenbahn.“ (A. E. v. 5. Novbr. 49.) 401. — Aus- 
übung des Oberansscherechte über die ritterschaftliche 
Privatbank von Pommern durch dasselte. (Statuten 
der Bank v. 21. Aug. 49. §. .) 302. — dasselbe 
bestimmt mit dem Finanzministerium den Zinssatz für 
die späteren Emissionen der von der Deichbaugesellschaft 
zur Melioration des Nieder-Oderbruchs ausgrstellten, 
auf jiden Inhaber lautenden Obligationen über eine 
Anleihe von 1,300,000 Rihlr. (Allerh. Privil. v. 5. 
Novbr. 49.) 408. 
Ministerium des Innern (Minisier des Innern), 
dasselbe setzt die Tage fest, an welchen die angeordncten 
Wahlen für die zweite Kammer stattfinden sollen. (V. 
v. 30. Mai 49. S. 17. u. W.) 208. 200. — detogl. 
den Tag der Wahl der Wahlmänner für die Wahlen 
der Abgeordneten zum Volkshause des deutschken Par- 
laments. (V. v. 26. Norvbr. 49. S. 20.) 428. — nach 
der Überweisung der gesammten Medizinal-Verwallung 
an das Ministerium der Medizinal-Angelegenhriten geht 
an dasselbe vom Ministerio des Innern auch die Me- 
dizinal= und Sanitätspolizei über. (A. E. v. 22. Juni 
49.) 335. — von demselben und dem Justizminister 
sind die Anordnungen wegen Bildung der Geschwore- 
nenlisten zu treffen. (V. v. Z. Janr. 49. S. 181.) 47. 
— Ermchligung desselben zur Gründung eines beson- 
deren Amtsblalts nibst Anzeiger für Berlin, wenn sich 
solcheo als zweckmäßig ergiebt. (G. v. 21. Dezkr. 49. 
§S. 2.) 441. 
g* Mi-
	        
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