Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

54 Sachregister. 1849. 
Ober-Prokuratoren, Rheinische, Befugnisse dersel- 
ben in Diczlplinar - Strafsachen. (V. v. 11. Juli 49. 
SS. 62. 64.) 282. 283. — f. oauch Staatsanwalte u. 
Staatsanwaltschaft. 
Oberrod, Gemeinde, stehe Chausseebau Nr. 18. 
Ober- Staatsanwalte, dieselben gehören nicht zu 
den richterlichen Beamten, daher sie in ihrer Amtefüb- 
rung nicht der Aufsicht der Gerichte, sondern der des 
Justizministers unterworsen sind, dessen Anweisungen 
sie nachzukommen haben. (V. v. J. Janr. 49. §S. .) 14. 
— Anstellung eines solchtn bei jedem Appellationsge- 
richte. (ebend. §S. 2.) 14. — die definitive Ernennung 
ders. erfolgt durch des Königs Majestät ouf den An- 
trag des Justizministers. (ebend. §. 3.) 14. — biesel- 
ben können auch die Funktionen der Staatsanwaltschaft 
bei den Gerichten erster Instanz übernehmen, wenn sie 
dies für zweckmäßig erachten. (ebend. §. 10.) 16. — 
solche können nur nach einer mindestens vierjährigen 
Dienstzeit bei einem Appellationsgerichte, eine etats- 
imßige Richterstelle bei dem Obertribunale bekleiden. 
(V. v. 2. Janr. 49. §. 37.) 12. — s. auch Staats- 
anwaltschaft. 
Ober-Tribunal, Geheimes, in Berlin, dasselbe führt 
künftig den Namen: „Ober-Tribunal“ (V. v. 
2. Janr. 49. §S. 27.) 9. — die Vereinigung des Rhei- 
nischen Revisions= u. Kassatiensbofes mit demselben wird 
einem besondern Gesetze verbehalten. (ebend. §. 27.) 9. 
— die Präsirenten und Näthe desselben werden durch 
des Königs Majestät selbst ernannt. (V. v. 2. Janr. 
49. 8. 30.) 12. — bei demselben kann Niemand eine 
etatomäßige Richterstelle bekleiden, welcher nicht minde- 
stens vier Jahre als Richter oder Ober-Staatsanwalt 
bei einem Appellationsgerichte sungirt hat. (V. v. 2. 
Janr. 49. §. 37.) 12. — den bei dems. künstig anzu- 
stellenden Rechtsanwalten soll in der Regel die gleich- 
zeilige Funktion eines Notars nicht beigelegt werden. 
(V. v. 2. Janr. 49. §S. 30.) 10. — dasselbe bilret 
sortan in den Rechtssachen aus dem Bezirke des Appel- 
latiensgerichts zu Greifswald die dritie und höchste 
Instanz. (ebend. §. 28.) 9. — dasselbe ist die entschei- 
dende Instanz über Nichtigkeitsbeschwerden gegen Appel- 
lationserkenntnisse, über die im F. 38. der Verord. v. 
3. Janr. 49. bezeichneten Verbrechen u. gegen Erkennt- 
nisse der Geschworenengerichte (S. 60 ibid.) (V. v. 
3. Janr. 19. I§. 114 — 150.) 40. 41. — als Digzi- 
plinargericht in Ansehung seiner Mitglieder u. der Prä- 
sidenten u. Direktoren der Appellationsgrrichte. (V. v. 
10. Juli 409. &. 21. 23.) 257. 258. — Verweisung 
der Erledigung einer Digoziplinar-Sacke von einem Ap- 
pellatione gerichte an ein anderes durch dasselbe. (ebend. 
Ss. 2b. 32, 68 u. 69.) 259. 200. 207. — Berufung 
Ober-Tribunal, (Forts.) 
au dasselbe gegen die von den Appellationsgerichten 
erlassenen Urtheile. (S§. 41. 43.) 201. — asselbe be- 
schließt über die unfreiwillige Versetzung eines Richters. 
(V. v. 10. Juli 49. S. 56.) 204. — dasselbe und des- 
sen erster Präsirent üben die ihnen beigelegten Befug- 
nisse auch in Ansehung der landwirthschaftlichen Aus- 
einandersetzungs- Behörden aus. (V. v. 10. Juli 49. 
S , 68. u. 69.) 207. — Verhälmisse desselben zu dem 
General-Auditoriate. (ebend. Ss. 72 — 77.) 207. 268. 
— in den von den Regierungen bereits in erster In- 
stanz entschiedenen Ansprüchen aus den Kriegsjahren 
1#800 — 7. u. 1812 — 15. tritt dasselbe in die Stelle 
der aufgelösten Immrdiat - Kommission für die zweite 
und letzte Instanz. (A. E. v. 7. Dezbr. 48.) 90. 
Oder, Strem (linken Ufers), Statut des Herruprolsch- 
Brandschützer Deichverbandes zur gemeinsamen Anlegung 
und Unterhaltung eines zum Schuße gegen die Uberfluthun- 
gen ders. und der Weistritz, in Gemeinschaft mit der bethei- 
ligten siskalischen Forstverwaltung, zu erbauenden Deiches, 
(u. 2. Oktbr. 49.) 383—402.— s. ferner Deichverband. 
Oderberg, Ort, sehe Chaussebau Nr. 5. 
Oderbruch, Mieder-, Auofuhrung des Melioratlens- 
werks für denselben durch die kestehende Deichbaugesell- 
schaft nach dem früheren Plane mittelst Durchstichs der 
Höhe bei Hohensaathen, in Verfolg der Verordnung 
vom 22. Aug. 1818. (A. E. v. 23. Juli 49.) 338.— 
Aufnahme einer Anleihe seitens der zur Melioration 
desselben bestehenden Deichbaugesellschaft, zum Betrage 
von 1,300,000 Rthlr. gegen Ausstellung und Emission 
auf jeden Inhaber lautender, mit Zinskoupons verse- 
hener Obligationen. (Allerh. Privil. vom 5. Novbr. 49. 
nebst beigefügtem Plan.) 408— 412. — der Zinssatz 
für die erste Emission dieser Obligationen wird auf 
4 Prozent bestimmt; für jede spätere Emission wird 
derselbe von dem Minister für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten und von dem Flnanzminister festge- 
stellt. (ebend.) 408. — allmälige Tilgung derselben aus 
dem von der Deichkorporation aufzubringenden Tilgungs- 
sonds, nach der durch das Loos zu bestimmenden Reihe- 
folge. (ebend. und Is. 4—6. des Planes.) 408. 409. f. 
— Bewilligung der Staatsgarantie für die Zinsen 
dieser Anleihe. (ebend.) 408. 
Offentlich, im Sinne der §. 13. 14. 10. 17. 18. 19. 
23. und 29. der Verordnung v. 30. Juni 49. ist eine 
Handlung, wenn sie an öffentlichen Orten oder in 
öffentlichen Zusammenkünsten, oder durch Druck- und 
andere Schristen vorgenommen wird, welche verkauft, 
verbreitet, an Orten, welche dem Publikum zugänglich 
sind, ausgeslellt oder angeschlagen werden. (V. v. 30. 
Juni 49. §J. 31.) 232. 
Ef-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.