Sachregister. 1849.
Pommersche Provinzial-Chausseeban-Obli-
gationen, auf den Inhaber lautend, zum Betrage
von 300,000 Rithlr., deren Ausfertigung und Ausgabe
als Anleihe seitens der Altpommerschen Landstube, mit
fünf Prozent fährlicher Verzinsung auf die den Obli-
gatlonen beigefügten Zinsloupons, zur Förderung des
Chausserbaues in Altpommern. (Privil, v. 4. Mai 49.)
213—215. — allmälige Tilgung derselben aus denje-
ulgen 25,000 Rthlrn., welche die Provinz alljährlich
zum Chausseebau aufzubringen hat, durch jährliche
Ausloosung von mindestens einhundert Stück, zum Be-
trage von 10,000 Rihlr. vom Jahre 1852. ab. (ebend.)
213.
Pommersche ritterschaftliche Privatbank, (.
Bank.
Portofreiheit der ritterschaftlichen Privatbank von
Pommern, wie solche derselben innerhalb der Provinz
für die Korrespondenz mit ihren Beamten und Agen-
ten bereits verliehen ist. (Statuten der Bank v. 24.
Aug. 49. "s. 43.) 370.
Posamentierer, Nachweis deren Befähigung zum Be-
triebe ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Be-
ginn. (V. v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbestim-
mung für üloemieng oder Umgehung dieser Vorschrift.
(ebend. §. 74.) 4
Posen, Provinz, (Gnbtenenhemn. — das Ober-Ap-
pellationsgericht zu Posen wird aufgehoben, die Ober-
landesgerichte zu Posen und Bromberg bleiben aber
unter Vorbehalt weiterer Bestimmung bestehen, jedoch
erhalten sie die Bezeichnung: „Appellationsgerichte“.
(V. v. 2. Janr. 49. §. 24. 25.) 8. — die von den
Bestimmungen der Verord. v. 2. Janr. 49., die Aus-
hebung des eximirten Gerichtsstandes betr., abweichen-
den Vorschristen der Verord. v. 16. Juni 34. (Ges.
Samml. S. 75 ff.) über die Einrichtung der Justizbe-
bre in jener Er treten außer Krast. (V. v.
2. Janr. 49. F. 9.) 3.
#eseareber 1 Befugniß derselben zur Ver-
hängung von Geldbußen gegen ihre Untergebenen, so-
weit ihnen solche durch besondere Gesetze oder Instruk-
tionen beigelegt ist. (V. v. 11. Juli 49. §. 22.) 275.
Präsident, dieser Amtscharakter soll dem ersten Direk-
tor eines Stadtgerichts in Städten von 50,000 und
mehr Einwohnern zustehen. (V. v. 2. Janr. 49
. 19.) 6
Preise, Normal., bei Ablösung der Reallasten, deren
Feststellung durch Bildung von Distrikte-Kommisslonen.
(G. v. 19. Novbr. 49.) 413—416.
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Presse, Anordnungen und Vorschristen für dieselbe, mit
Aushebung des Preßgesetzes vom 17. März 1818. und
der §68. 151 — 155. 620. und 621. Tit. 20. Thl. II.
des Allg. Landrechts, sowie der Art. 102. 20 1I. 204.
217., serner der Art. 367. bis 372. und die auf diese
Art. bezügliche Bestimmung des Artikels NM/4. des Rhei-
nischen Strafgesetzbuches. (V. v. 30. Juni 49. Ss. 1—12.
2t. 30. 32. 37. 43.) 220—228. 231. 232. 234. 235.
236. — (. auch Druckschriften, Zeitungen, Zeitschrif-
ten, Drucker, Herausgeber, Verleger 2c.
Preßverbrechen, deren gerichtliche Untersuchung und
Bestrafung unter Zuziehung von Geschworenen, als
beisitzenden Richtern. (V. v. 3. Janr. 49. 88. 60. 61.
75.) 24. 25. 28. — bei solchen, über welche am 1. Apr.
49. noch nicht in erster Instanz erkannt worden, ist das
Verfahren nach den Vorschriften der obigen Verord.
umzuleiten. (ebend. S. 184.) 47
Preßvergehen, welche Vergehen nach den Bestimmun-
gen der Verord. v. 30. Juni 49. als jene nicht zu
betrachten sind. (§. 39. ders.) 235. — als solche wer-
den auch die in der Verord. v. 29. Juni 49., die Ver-
hutung des Mißbrauchs des Versammlungs= u. Ver-
einigungorechts betr., mit Strafe bedrohten Handlungen
nicht betrachtet. (V. v. 29. Juni 40. §s. 20.) 224.
Privatbank, rtterschaftliche, von Pommern, siehe
Bank.
Privat-Gerichte, slehe Gerichtsbehörden.
Privat - Gerichtsbarkeit, deren Aufhebung ohne
Entschädigung der zeltherigen Inhater. (V. v. 2. Janr.
49. IS. 1—8.) 1—3. — silehe ferner Gerichtsbarkeit.
Privat-Gerichtsbeamte, siehe Justizbeamte.
Privatpersonen, Verfahren mit deren Anträgen auf
Verfolgung von Verbrechen seitens der Staatsanwalte.
(V. v. 3. Janr. 49. §. 9.) 15. 16. — in Zeitungen
oder Zeitschriften angegriffen, Verpflichtung der Her-
ausgeber dieser, zur resp. unentgeltlichen Aufnahme der
Entgegnungen behufs der Berichtigung der in densel-
ben erwähnten Thatsachen. (V. v. 30. Juni 49. F. 7.)
227. — Strafe für die verweigerte Aufnahme. (ebend.
S. 10.) 228. — die Bestimmungen der bestehendrn
Gesetze über die gegen dies. begangenen Beleidigungen,
welche die Merkmale der Verläumdung nicht enthalten.
werden durch die Verord. v. 30. Juni 49. nicht berührt,
(§. 41. ders.) 235.
Pripilegirter Gerichtsstand,
V. v. 2. Janr. 49. 8§#. 9—17.) 3—
Hr#e auf solche angestellte Beamte, vrrfaheen wegen
deren Entlassung. (V. v. 11. Juli 49. s. 90.) 288 f. —
Probedienst im Militair, lehe Militalr-Probedienst.
h Pro-
ken Aufhebung.