Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister. 1849. 
Pommersche Provinzial-Chausseeban-Obli- 
gationen, auf den Inhaber lautend, zum Betrage 
von 300,000 Rithlr., deren Ausfertigung und Ausgabe 
als Anleihe seitens der Altpommerschen Landstube, mit 
fünf Prozent fährlicher Verzinsung auf die den Obli- 
gatlonen beigefügten Zinsloupons, zur Förderung des 
Chausserbaues in Altpommern. (Privil, v. 4. Mai 49.) 
213—215. — allmälige Tilgung derselben aus denje- 
ulgen 25,000 Rthlrn., welche die Provinz alljährlich 
zum Chausseebau aufzubringen hat, durch jährliche 
Ausloosung von mindestens einhundert Stück, zum Be- 
trage von 10,000 Rihlr. vom Jahre 1852. ab. (ebend.) 
213. 
Pommersche ritterschaftliche Privatbank, (. 
Bank. 
Portofreiheit der ritterschaftlichen Privatbank von 
Pommern, wie solche derselben innerhalb der Provinz 
für die Korrespondenz mit ihren Beamten und Agen- 
ten bereits verliehen ist. (Statuten der Bank v. 24. 
Aug. 49. "s. 43.) 370. 
Posamentierer, Nachweis deren Befähigung zum Be- 
triebe ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Be- 
ginn. (V. v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbestim- 
mung für üloemieng oder Umgehung dieser Vorschrift. 
(ebend. §. 74.) 4 
Posen, Provinz, (Gnbtenenhemn. — das Ober-Ap- 
pellationsgericht zu Posen wird aufgehoben, die Ober- 
landesgerichte zu Posen und Bromberg bleiben aber 
unter Vorbehalt weiterer Bestimmung bestehen, jedoch 
erhalten sie die Bezeichnung: „Appellationsgerichte“. 
(V. v. 2. Janr. 49. §. 24. 25.) 8. — die von den 
Bestimmungen der Verord. v. 2. Janr. 49., die Aus- 
hebung des eximirten Gerichtsstandes betr., abweichen- 
den Vorschristen der Verord. v. 16. Juni 34. (Ges. 
Samml. S. 75 ff.) über die Einrichtung der Justizbe- 
bre in jener Er treten außer Krast. (V. v. 
2. Janr. 49. F. 9.) 3. 
#eseareber 1 Befugniß derselben zur Ver- 
hängung von Geldbußen gegen ihre Untergebenen, so- 
weit ihnen solche durch besondere Gesetze oder Instruk- 
tionen beigelegt ist. (V. v. 11. Juli 49. §. 22.) 275. 
Präsident, dieser Amtscharakter soll dem ersten Direk- 
tor eines Stadtgerichts in Städten von 50,000 und 
mehr Einwohnern zustehen. (V. v. 2. Janr. 49 
. 19.) 6 
Preise, Normal., bei Ablösung der Reallasten, deren 
Feststellung durch Bildung von Distrikte-Kommisslonen. 
(G. v. 19. Novbr. 49.) 413—416. 
59 
Presse, Anordnungen und Vorschristen für dieselbe, mit 
Aushebung des Preßgesetzes vom 17. März 1818. und 
der §68. 151 — 155. 620. und 621. Tit. 20. Thl. II. 
des Allg. Landrechts, sowie der Art. 102. 20 1I. 204. 
217., serner der Art. 367. bis 372. und die auf diese 
Art. bezügliche Bestimmung des Artikels NM/4. des Rhei- 
nischen Strafgesetzbuches. (V. v. 30. Juni 49. Ss. 1—12. 
2t. 30. 32. 37. 43.) 220—228. 231. 232. 234. 235. 
236. — (. auch Druckschriften, Zeitungen, Zeitschrif- 
ten, Drucker, Herausgeber, Verleger 2c. 
Preßverbrechen, deren gerichtliche Untersuchung und 
Bestrafung unter Zuziehung von Geschworenen, als 
beisitzenden Richtern. (V. v. 3. Janr. 49. 88. 60. 61. 
75.) 24. 25. 28. — bei solchen, über welche am 1. Apr. 
49. noch nicht in erster Instanz erkannt worden, ist das 
Verfahren nach den Vorschriften der obigen Verord. 
umzuleiten. (ebend. S. 184.) 47 
Preßvergehen, welche Vergehen nach den Bestimmun- 
gen der Verord. v. 30. Juni 49. als jene nicht zu 
betrachten sind. (§. 39. ders.) 235. — als solche wer- 
den auch die in der Verord. v. 29. Juni 49., die Ver- 
hutung des Mißbrauchs des Versammlungs= u. Ver- 
einigungorechts betr., mit Strafe bedrohten Handlungen 
nicht betrachtet. (V. v. 29. Juni 40. §s. 20.) 224. 
Privatbank, rtterschaftliche, von Pommern, siehe 
Bank. 
Privat-Gerichte, slehe Gerichtsbehörden. 
Privat - Gerichtsbarkeit, deren Aufhebung ohne 
Entschädigung der zeltherigen Inhater. (V. v. 2. Janr. 
49. IS. 1—8.) 1—3. — silehe ferner Gerichtsbarkeit. 
Privat-Gerichtsbeamte, siehe Justizbeamte. 
Privatpersonen, Verfahren mit deren Anträgen auf 
Verfolgung von Verbrechen seitens der Staatsanwalte. 
(V. v. 3. Janr. 49. §. 9.) 15. 16. — in Zeitungen 
oder Zeitschriften angegriffen, Verpflichtung der Her- 
ausgeber dieser, zur resp. unentgeltlichen Aufnahme der 
Entgegnungen behufs der Berichtigung der in densel- 
ben erwähnten Thatsachen. (V. v. 30. Juni 49. F. 7.) 
227. — Strafe für die verweigerte Aufnahme. (ebend. 
S. 10.) 228. — die Bestimmungen der bestehendrn 
Gesetze über die gegen dies. begangenen Beleidigungen, 
welche die Merkmale der Verläumdung nicht enthalten. 
werden durch die Verord. v. 30. Juni 49. nicht berührt, 
(§. 41. ders.) 235. 
Pripilegirter Gerichtsstand, 
V. v. 2. Janr. 49. 8§#. 9—17.) 3— 
Hr#e auf solche angestellte Beamte, vrrfaheen wegen 
deren Entlassung. (V. v. 11. Juli 49. s. 90.) 288 f. — 
Probedienst im Militair, lehe Militalr-Probedienst. 
h Pro- 
ken Aufhebung.
	        
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