Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

60 Sachregister. 1849. 
Professoren, mis deiß. zu Geschworenen. (V. Prozesse, (Forts.) 
3. Janr. 4 auf Mündlichkeit und Öffentlichkeit beruhenden Ver- 
Prorofom 8 a mit Eingesessenen des fahrens in solchen in den Bezirken des Appellations- 
Gerichtslezirks über Gesuche in ihren Rechtsangelegen. gerichts zu Greifswald und des Justigsenats zu 
heiten und deren Weiterbeförderung gehört zur Kom. Ehrenbreitstein, unter Aufhebung der bteherigen, 
petenz der Einzelrichter. (V. v. 2. Janr. 49. s. 22. demselben aatsigenlihene Prozeßvorschriften. (Verord. 
Nr. 6.) 8. — deren Führung von einem vereideten v. 21. Juli 49.) 30 
Gerichtsschreiber in Untersuchungen wegen Vergehen. Erstet Abschnitt. Moandatoproꝛes. Gs. 4—5.) 
(V. v. 3. Janr. 49. ". 37.) 20. — desgl. wegen Ver- 
brechen. (ebend. §. 38.) 21. — desgl. wegen schwerer 
Verbrechen, sowie wegen politischer und Preßverbrechen, 
307—309. 
Zweiter Abschnitt. Ord entlicher Proze. (s#.6—41.) 
309—317. 
vor Schwurgerichten. (ebend. S. 99. 114.) 31. 32. ninrne — nicht schleunigen 
35. — deren Bührung in Disziplinar= Untersuchungen 2) deegl. in —’ und einfachen Sachen, 
gegen richterliche Beamte. (Verord. v. 10. Juli 49. (55. 37. 38.) 316 
5. 39.) 201. — desgl. gegen nicht richterliche 3) desgl. in Insurien- Prozessen und geringfũgigen 
Beamte. (V. v. 41. Juli 49. 8. 43.) 279. Sachen. (§. 39.) 316. 317. 
Protokollführer, vereidete, Zuziehung eines solchen 4) Verhandlung vor elnem Kommissar. C. 40.) 317. 
zu den Voruntersuchungen wegen Verbrechen. (Verord. 5) Orstnatte der Erkenntnisse und Verfügungen. 
(. 41.) 317. 
Dritter Abschnitt. Von den Rechtemitteln und Ve- 
schwerden gegen erlassene Ensscheidungen, Bescheide 
v. 3. Janr. 49. s. 43.) 22 
Provinzialbehörden, als entscheidende Dieziplinar= 
behörden in erster Instanz gegen nicht richterliche Be- und Verfägungen. 
amte ihres Ressorts. (V. v. 11. Juli 49. 65. 26. 1. Gemeinsame Bestimmungen für die Rechtemittel 
Nr. 2., 28. 29. 33.) 276. 277. — Verfahren u. Ent- der Appellation, Revision und Nichllgkeitsbeschwerde. 
scheidung ders. (ebend. s§. 33—44.) 277—279. — (I. 42—46.) 317. 318. 
Berufung an das Staatoministerlum gegen deren Ent- II. Bestimmungen über die Appellation. Gs. 47—55.) 
scheidungen. (IS§. 45—51.) 279. 280. — dieselben sind 318—320. 
ermächtigt, die ihnen untergeordneten Beamten mit Geld- III. Vom Rechlsmittel der Revision. Gs. 56—68.) 
320. 321. 
IV. Von dem 3achemitevr der Nichtigkellsbeschwerde. 
(56. 59—63.) 321. 
V. Von dem zahentn des Rekurses. Ss. 64—66.) 
buße bis zu dreißig Thalern zu belegen. (Verord. v. 
11. Juli 49. §S. 22.) 273. — slehe ferner Regierungen, 
Oberprästdenten 2c., desgl. Verwaltungsbehörden. 
  
  
  
Provinzialrechte, welche auf die nach den zeitherigen 322. 323. 
Bestimmungen vom ordentlichen Gerichtsstande eximir- VI. Von der Restitution. (é6. 67—69.) 323. 324 
ten Personen und Sachen nicht Anwendung gefunden VII. Von der Konkurrenz verschledener Rechiemsttel. 
haben, deren Anwendung bleibt für solche auch ferner (. 70—73.) 324. 325. 
ausgeschlosen. ** 1. 2. Janr. 49. 8. 15.) 5. VIII. Von Beschwerden. (s. 74. 75.) 325. 
- llegien, siche leh. Vierter Msschatt. Deenber Prozeßarten. (36. 76, 
A22 eme 
Provinzial-Steuerdirekt „ fete 24% (55. 80—90.) 7 ebhinnunzes. 
Prozesse, Civil-, (Rechtsstreiktglete, über die Ver- Sechster Abschnitt. F Bestinmungen. 
pflichtung zur Entrichtung von Besttzveränderungs-Ab- (S§. 91— 98.) 331—333 
gaben, die wetzen deren amtlichen Sistirung im s. 2. Prozessionen, kirchliche, eacche gehören nicht zu den- 
Nr. 2. Lu. g. u. Nr. Z. des Gesetzes vom 9. Oktbr. jenigen öffentlichen Aufzügen, welche einer borhngisen 
1848 enthaltenen Bestimmungen beziehen sich auch auf Genehmigung oder Anzeige bedürfen. (V. v. 29. Junt 
diejenigen Prozesse, in welchen bereits bezahlte Besltz= 49. §S. 11.) 223. 
veränderungs-Abgaben zurückgesordert werden, sofern Prozeßkosten, slehe Kosten, Gebühren und Gebühren- 
hierbel Streit über die Existenz der Verpflichtung zu taxen. 
deren Entrichtung entsteht. (Dekl. v. 3. Juli 49.) 219. Prüfungen, juridische, rücksichtlich derselben bleibt 
— dieser Deklaratlon haben beide Kammern ihre Ge- eine Revislon der darüber bestehenden Vorschriften vor- 
nehmigung ertheilt. (Staatsminist.-Bekanntm. v. 12. behalten. (V. v. 2. Janr. 49. §s. 37.) 12. — Staats- 
Septbr. 49.) 377. — Einführung eines gleichmäßigen, prüfung, große juridische, — Referendarten, welche 
solche
	        
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