Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister. 1849. 63 
Regierungen, (Forts.) 
rung ebenders. Vererd. (I§. 24. 20. 28. 30. 43.) 99. 
100. 103. — dbieselben entscheiven über streitige, angeb- 
lich auf besondren lästigen Erwerbstiteln beruhende Zah- 
lungen und Abgaben an Kirchen, milde Stiflungen 2c. 
bei der Aufnahme neuer Mitglierer in eine Innung und 
bei der Aufnahme und Entlassung der Lehrlinge. (V. 
v. 9. Febr. 49. S. 65.) 107. — fle erthellen die Ge- 
nehmigung zur Beschränkung des Einkaufs von Lebens- 
mitteln auf den Wochenmärkten seitens gewisser Klassen 
von Käufern, während einer bestimmten Zeit. (ebend. 
5. 71.) 109. — dieselben können die Fortsetzung des 
berkmmlichen Wockenmarktsverkehrs mit Handwerker- 
waaren, ohne Zulassung auswärtiger Verkäufer dersel- 
ben Waaren, gestatten. (V. v. 9. Febr. 49. S. 70.) 
108. f. — slehe auch Provinzlal= und Verwaltungs- 
behörden. 
Regierungsbezirke, Zahl der in jerem derselben zu 
wählenden Abgeordneten fur die zweite Kammer. (V. 
v. 30. Mai 49. §. 2. nebst Verzeichniß.) 205. 211. 
— auf den Antrag deren Verwaltungochefs kann für 
den Fall eines Aufruhrs der oberste Militairbefeyloha- 
ber rücksichtlich einzelner Orte und Bezirke provisorisch 
den Belagerungszustand erklären. (V. v. 10. Mai 49. 
8. 2.) 165. 
Regierungspräásidenten (und Vicepräsidenten), die- 
selben können durch Königliche Verfügung jederzeit mit 
Gewährung des vorschriftsmäßigen Wartegeldes einst- 
weilig in den Ruhestand versetzt werden. (V. v. 11. 
Juli 49. §. 94.) 200. — Ernennung von Polizeian- 
walten durch erstere, nach Anhörung des Ober-Staats- 
anwalts, zu den Geschäften des Staatsanwalts in Un- 
tersuchungen wegen Vergehen. (V. v. 3. Janr. 49. 
8. 28.) 19. — dieselben stellen die Geschworenen-Listen 
definitiv zusammen. (V. v. 3. Janr. 49. 89§. 66. u. 
67.) 20. — zu Geschworenen selbst können sie nicht 
berufen werden. (V. v. J. Janr. 49. §S. 63. Nr. 3.) 
25 
Reichenbach, Kreis, stehe Handelskammern. 
Reichsunmittelbare, ehemalige, deren zeitherige Be- 
freiung von der Klassensteuer hört mit dem 1. Janr. 
1850. auf. (G. v. 7. Dezbr. 49.) 436. 
Reisschläger, Nachweis deren Befähigung zum Be- 
triebe ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Be- 
ginn. (V. v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Straftestim- 
mung für Übertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. 
(ebend. S. 74.) 109. 
Neinickendorf, Ort, bei Berlin, s. Chausseebau 
Nr. 2. 
Reisekosten, deren Festsetzung für die Offiziere und 
Militairpersonen, sowie fur diejenigen Militairbeam- 
ten, denen ein bestimmter Militairrang beigelegt ist, bei 
Dienst= und Versetzungsreisen. (Regulativ v. 28. 
Dezember 48.) 81—65. — bei dergl. Rcisen auf Eisen- 
bahnen orer Dampfschiffen, nebst Vergütung der Neben- 
kosten. (ebend. §. 1. Nr. 1—4.) 81. 82. — bel solchen, 
welche nicht auf Eisenbahnen oder mit Dampfschiffen 
zurückgelegt werden können. (ebend. §. 2. Nr. 1. u. 2.) 
2. 83. — Berechnung einzelner Meilentheile bei sol- 
chen. (S. .) 83. — Ossiziere und Militairbeamte, welche 
mehr als eine Fourageration beziehen, erhallen für 
Dienstreisen innerhalb einer Enlfernung von 6 Meilen, 
von ihrem Wohnsitze ab gerechnet, keine Entschädigung. 
(§. 4.) 83.— Entschädigungen für den Umzug bei Ver- 
setzungen, resp. mit und ohne Familie. (§S. 5—8.) 83. 
bis 85. — solche finden bei Versetzungen auf eigenen 
Antrag nicht statt. (G. 7.) 81.— das Rriegeministerlum 
ist ermächtigt, die erforderlichen Erläuterungen zur obi- 
gen vom 1. Janr. 1849. an in Kraft tretenden Ver- 
ordnung zu erlassen und im Sinne ders. etwalge An- 
träge und Zweifel zu erledigen. (§. 9.) 85. — der 
Geschworenen mit 8 Sgr. für jede Meile der Hin= und 
der Herreise. (V. v. 3. Janr. 49. §. 74.) 27. — fur die 
Mitglieder der Distrikts -Kommisstonen zur Feststellung 
der bei Ablösung der Reallasten zu brachtenden Normal- 
preise und Normal-Marktorte. (G. v. 19. Novbr. 49. 
5 5.) 416. — desgl. fur die Mitgli-der der Kreis- 
Kommtssionen und Kreis-Abtheilungs-Kommissionen be- 
hufs der Vorarbeiten zur Aufhebung der bestehenden 
Grundsteuer-Freiheiten. (V. v. 29. Juni 49. §. 5.) 
238 
Nekurs, an das Revislons-Kollegium für Landes- 
kultursachen gegen die Entscheidungen der Auselnander- 
setzungsbehsrden wegen der bei Ablösungen der Real- 
lasten anzunehmenden Normalpreise und Normal-Markt- 
orte. (G. v. 19. Novbr. 49. S. 2.) 413. — an dle 
Regierungen gegen die Entscheirungen der Kommunal= 
behörden über die Gesuche wegen nachträglicher Ein- 
schreibungen in die Verzeichnisse der Wahlberechtigten 
zur Wahl der Mitglieder des Gewerberaths und deren 
Stellvertreter. (V. v. 9. Febr. 49. 8. 11.) 95. f. — 
in wie weit solcher gegen die Bescheide der Gewerbe- 
gerichte slattfinden kann, ist nach der in den verschie- 
denen Landestheilen bestehenden allgemeinen Prozeß- 
gesetzgebung zu beurtheilen. (V. v. 9. Febr. 49. §. ö1.) 
123. — jedoch entscheidet über denselben das Handels- 
gericht, oder wo ein solches nicht besteht, das Kreis- 
oder Stadtgericht des Bezirks. (ebend. §. 54.) 123. — 
an das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent- 
liche Arbeiten oder Berufung auf rechtliches Gehör, 
ge-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.