Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister. 1849. 65 
Revilsions= und Kassationshof, (Forts.) 
benten des Rheinischen Appellationsgerichtshofes und 
des Direktors des Justizsenats zu Ehrenbreitstein. (V. 
v. 10. Juli 49. 8§§. 21. 24. 27. 28. 32.) 257. 238. 
259. f. — derselbe beschließt über die unfreiwillige 
Versetzung eines Richters. (V. v. 10. Juli 49. F. 56.) 
264. 
Nevisions-Kollegium für Landeskultursachen, 
inwiewelt auf dasselbe, sowie auf dessen Präsldenten, 
Dirigenten und etatsmäßigen Räthe die Disziplinar- 
Vorschristen der Verordnung vom 10. Juli 49. an-- 
wendbar stnd. (s. 67. Nr. 1. 68—71. bers.) 267. — 
unfreiwillige Versetzung der Mitglieder desselben. (V. v. 
10. Juli 49. §. 70.) 267. — als endgültige Rekurs- 
Instanz gegen die Entscheidungen der Auseinander-- 
setzungsbehörden wegen der bei Ablösungen der Real- 
lasten anzunehmenden Normalpreise und Normal-Markt- 
orke. (G. v. 19. Novbr. 49. §s. 2.) 413. — Wahrneh- 
mung der Verrichtungen der Staatsanwaltschaft bei 
demselben. (V. v. 10. Juli 49. S. 71.) 257. 
Rbeinischer Revisions= und Kassationshof, 
slehe Revtsions- und Kassationshof. 
Rheinisches Handelsgesetzbuch, die Art. 110. bis 
189. desselben treten mit dem 1. Febr. 49. durch Ein- 
führung der allgemeinen deutschen Wechselordnung außer 
Kraft. (Einführungs-Ord. v. 6. Janr. 49.) 49. 
Rbeinisches Strafgesetzbuch, die in den Art. 
75—108. besfselben gedachten Verbrechen und Vergehen 
wider die innere und äußere Sicherheit des Staats 
sind im Bezirke des Rheinischen Appellationsgerichts- 
hofes zu Cöln als Hochverrath und Landesverrath an- 
zusehen, namentlich bei kriegsgerichtlicher Untersuchung 
und Bestrafung der während des Belagerungszustandes 
begangenen Verbrechen. (V. v. 10. Mai 49. §. 10.) 168. 
— Strafbestimmung für die ohne Erfolg gebliebene 
öffentliche Aufforderung oder Anrelzung zu einem durch 
die Artikel 86. u. 87. desselben vorgesehenen Verbrechen. 
(V. v. 30. Juni 49. Is. 14. u. 31.) 229. 232. — 
Aufhebung der Art. 102. 201. 204. 217., serner der 
Art. 367—372. und die auf diese Art. bezügliche Be- 
stimmung des Art. 374. desselben, durch vie über die 
Presse 2c. – neueren Vorschiisten und Bestim- 
mungen. (V. v. 30. Juni 49. 8. 43.) 235. 236. 
Rbeinische Strafprozeßordnung, die Art. 280. 
281. 282. ders., das Disziplinar-Strafverfahren gegen 
Beamte der Staatsanwaltschaft und der gerichtlichen 
Polizei betr., sind aufgehoben. (V. v. 11. Juli 49. S. 61.) 
282. — an den in den Art. 525. bis 541. ders. ent- 
haltenen Bestimmungen über die Regulirung des Ge- 
richtsstandes wird in Bezlehung auf die Beschlagnahme 
Jahrgang 1849. 
Abeinische Strafprozeßorduung, (Forts.) 
von Druckschriften nichts geeen: 
49. 5. 38.) 234. 
(V. v. 30. Juni 
Rheinprovinz, für den Osthein soll über dle Aus- 
schließung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens 
vor Gericht, aus Gründen des öffintlichen Wohls und 
der Sittlichkeit eine besondere Verordnung ergehen. 
(V. v. 2. Janr. 49. §. 32.) 11. — (. auch öffent- 
liches und mündliches Verfahren. 
Rbeinsberg, Ort, siehe Chausseebau, Nr. 6. 
Rbeinschifffahrts-Akte, vom 31. März 1831, Zu- 
sabz-Artikel XIX. zu derselben, betr. die Führung eines 
andern Segelschiffes, als das in dem Patente bezeichnete, 
sowie die Patentirung zur Führung von Dampfschiffen 
auf dem Rheine. (Genehmigungs-Urkunde v. 10. Septbr. 
49.) 375. 376. 
Richter (richterliche Beamte), die Ausnahmen hin- 
slchtlich deren Gerichtestandes in den §§. 1. u. 2. des 
Gesetzes vom 11. Aug. 48. (Ges.= Samml. S. 201.) 
werden aufgehoben. (V. v. 2. Janr. 49. §. 10.) 4. 
— kollegialischer Gerichte, aus den Ausfertigungen der 
von dens. abgefaßten Erkenntnisse müssen die Namen 
der Richter ersichtlich sein. (ebend. S. 33.) 11. — Nies. 
können zu Geschworenen nicht berufen werden. (V. v. 
3. Janr. 49. §. 63. Nr. 2.) 25. — deren Wahl für 
Handels= und Gewerbegrrichte (V. v. 2. Janr. 49. 
S. 18.) 6. — als solche sollen in Ehescheidungsprozessen 
in erster Instanz drei, in zweiter Instanz fünf genügen. 
(ebend. §. 12.) 4. — disponibel werdende, deren ander- 
weite Anstellung. (ebend. §. 20.) 9. — bei aufgehobenen 
Privatgerichten angestellt gewesen, anderweite Unter- 
bringung ders. (V. v. 2. Janr. 49. 98. 4. 6. 7.) 
2. 3. — desgl. in Neuvorpommern. (ebend. §. 4.) 2. 
— Ergänzungsrichter, deren Berufung zur ersten 
Abtheiluug der Krels= und Stadtgerichte für die Ab- 
urtheilung der Verbrechen. (V. v. 2. Janr. 49. §. 20.) 
b. 7. — auch an einzelstehende Richter (Bezirkorichter 
oder Gerichtskommissarien) kann nöthigenfalls eine solche 
Berufung ergehen. (ebend. §. 21.) 7. (s. auch Einzel- 
richter.) — Bestimmungen über die Dienstvergehen 
der Richter und deren Bestrafung, sowie über die un- 
freiwillige Versetzung derselben auf eine andere Stelle 
oder in den Ruhestand. (V. v. 10. Jull 40.) 253— 
270. 
Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen über Diensl- 
vergehen und deren Beßrafung. (58. 1 — 19.) 253—2357. 
Dienstvergehen überhaupt. (S. 1.) 233. — Amtsver- 
brechen. (Ss. 2. u. 3.) 283. 254. — Bloße Dienst- 
vergehen. (55. 4—6.) 254. — Digziplinar= und ge- 
wöhnliches Strasoerfahren wegen der nämlichen That- 
sachen. (I#. 7. 8.) 254. 255. — Verlust des Amts als 
i Folge
	        
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