Sachregister. 1849. 65
Revilsions= und Kassationshof, (Forts.)
benten des Rheinischen Appellationsgerichtshofes und
des Direktors des Justizsenats zu Ehrenbreitstein. (V.
v. 10. Juli 49. 8§§. 21. 24. 27. 28. 32.) 257. 238.
259. f. — derselbe beschließt über die unfreiwillige
Versetzung eines Richters. (V. v. 10. Juli 49. F. 56.)
264.
Nevisions-Kollegium für Landeskultursachen,
inwiewelt auf dasselbe, sowie auf dessen Präsldenten,
Dirigenten und etatsmäßigen Räthe die Disziplinar-
Vorschristen der Verordnung vom 10. Juli 49. an--
wendbar stnd. (s. 67. Nr. 1. 68—71. bers.) 267. —
unfreiwillige Versetzung der Mitglieder desselben. (V. v.
10. Juli 49. §. 70.) 267. — als endgültige Rekurs-
Instanz gegen die Entscheidungen der Auseinander--
setzungsbehörden wegen der bei Ablösungen der Real-
lasten anzunehmenden Normalpreise und Normal-Markt-
orke. (G. v. 19. Novbr. 49. §s. 2.) 413. — Wahrneh-
mung der Verrichtungen der Staatsanwaltschaft bei
demselben. (V. v. 10. Juli 49. S. 71.) 257.
Rbeinischer Revisions= und Kassationshof,
slehe Revtsions- und Kassationshof.
Rheinisches Handelsgesetzbuch, die Art. 110. bis
189. desselben treten mit dem 1. Febr. 49. durch Ein-
führung der allgemeinen deutschen Wechselordnung außer
Kraft. (Einführungs-Ord. v. 6. Janr. 49.) 49.
Rbeinisches Strafgesetzbuch, die in den Art.
75—108. besfselben gedachten Verbrechen und Vergehen
wider die innere und äußere Sicherheit des Staats
sind im Bezirke des Rheinischen Appellationsgerichts-
hofes zu Cöln als Hochverrath und Landesverrath an-
zusehen, namentlich bei kriegsgerichtlicher Untersuchung
und Bestrafung der während des Belagerungszustandes
begangenen Verbrechen. (V. v. 10. Mai 49. §. 10.) 168.
— Strafbestimmung für die ohne Erfolg gebliebene
öffentliche Aufforderung oder Anrelzung zu einem durch
die Artikel 86. u. 87. desselben vorgesehenen Verbrechen.
(V. v. 30. Juni 49. Is. 14. u. 31.) 229. 232. —
Aufhebung der Art. 102. 201. 204. 217., serner der
Art. 367—372. und die auf diese Art. bezügliche Be-
stimmung des Art. 374. desselben, durch vie über die
Presse 2c. – neueren Vorschiisten und Bestim-
mungen. (V. v. 30. Juni 49. 8. 43.) 235. 236.
Rbeinische Strafprozeßordnung, die Art. 280.
281. 282. ders., das Disziplinar-Strafverfahren gegen
Beamte der Staatsanwaltschaft und der gerichtlichen
Polizei betr., sind aufgehoben. (V. v. 11. Juli 49. S. 61.)
282. — an den in den Art. 525. bis 541. ders. ent-
haltenen Bestimmungen über die Regulirung des Ge-
richtsstandes wird in Bezlehung auf die Beschlagnahme
Jahrgang 1849.
Abeinische Strafprozeßorduung, (Forts.)
von Druckschriften nichts geeen:
49. 5. 38.) 234.
(V. v. 30. Juni
Rheinprovinz, für den Osthein soll über dle Aus-
schließung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens
vor Gericht, aus Gründen des öffintlichen Wohls und
der Sittlichkeit eine besondere Verordnung ergehen.
(V. v. 2. Janr. 49. §. 32.) 11. — (. auch öffent-
liches und mündliches Verfahren.
Rbeinsberg, Ort, siehe Chausseebau, Nr. 6.
Rbeinschifffahrts-Akte, vom 31. März 1831, Zu-
sabz-Artikel XIX. zu derselben, betr. die Führung eines
andern Segelschiffes, als das in dem Patente bezeichnete,
sowie die Patentirung zur Führung von Dampfschiffen
auf dem Rheine. (Genehmigungs-Urkunde v. 10. Septbr.
49.) 375. 376.
Richter (richterliche Beamte), die Ausnahmen hin-
slchtlich deren Gerichtestandes in den §§. 1. u. 2. des
Gesetzes vom 11. Aug. 48. (Ges.= Samml. S. 201.)
werden aufgehoben. (V. v. 2. Janr. 49. §. 10.) 4.
— kollegialischer Gerichte, aus den Ausfertigungen der
von dens. abgefaßten Erkenntnisse müssen die Namen
der Richter ersichtlich sein. (ebend. S. 33.) 11. — Nies.
können zu Geschworenen nicht berufen werden. (V. v.
3. Janr. 49. §. 63. Nr. 2.) 25. — deren Wahl für
Handels= und Gewerbegrrichte (V. v. 2. Janr. 49.
S. 18.) 6. — als solche sollen in Ehescheidungsprozessen
in erster Instanz drei, in zweiter Instanz fünf genügen.
(ebend. §. 12.) 4. — disponibel werdende, deren ander-
weite Anstellung. (ebend. §. 20.) 9. — bei aufgehobenen
Privatgerichten angestellt gewesen, anderweite Unter-
bringung ders. (V. v. 2. Janr. 49. 98. 4. 6. 7.)
2. 3. — desgl. in Neuvorpommern. (ebend. §. 4.) 2.
— Ergänzungsrichter, deren Berufung zur ersten
Abtheiluug der Krels= und Stadtgerichte für die Ab-
urtheilung der Verbrechen. (V. v. 2. Janr. 49. §. 20.)
b. 7. — auch an einzelstehende Richter (Bezirkorichter
oder Gerichtskommissarien) kann nöthigenfalls eine solche
Berufung ergehen. (ebend. §. 21.) 7. (s. auch Einzel-
richter.) — Bestimmungen über die Dienstvergehen
der Richter und deren Bestrafung, sowie über die un-
freiwillige Versetzung derselben auf eine andere Stelle
oder in den Ruhestand. (V. v. 10. Jull 40.) 253—
270.
Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen über Diensl-
vergehen und deren Beßrafung. (58. 1 — 19.) 253—2357.
Dienstvergehen überhaupt. (S. 1.) 233. — Amtsver-
brechen. (Ss. 2. u. 3.) 283. 254. — Bloße Dienst-
vergehen. (55. 4—6.) 254. — Digziplinar= und ge-
wöhnliches Strasoerfahren wegen der nämlichen That-
sachen. (I#. 7. 8.) 254. 255. — Verlust des Amts als
i Folge