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Richter, (Forts.)
Folge anderer Strasen. (s. 9.) 255. — unerlaubte
Entsernung vom Amte. (5§. 10 — 14.) 255. 256. —
Zußtellung der Vorladungen 2c. (§. 15.) 256. —
Mahnung an die Amtspflichten. (Ss. 16. 17.) 256. f.
— Disziplinar-Strafen. (§. 18. 19.) 257.
Zweiter Abschnitt. Vom dem Disziplinar-Verfahren.
Cs. 20 —45.) 257—252.
Disziplinax-Verfahren. (s. 20.) 257. — Disziplinar-
herichte. (s. 21—27.) 257—259. — Kompetenz-
Streiligkeiten. (s. 26.) 259. — Voruntersuchung. (s8.
29 — 34.) 259. 260. — mündliche Verhandlung. (§8.
35 —40.) 260. 201. — Berufung. (I§. 41 —45.)
201. 262.
Dritter Abschnitt. Von der Amtssuspension.
62.) 269. 263.
Suspenslon kraft des Gesetzes. (66. 46. 47.) 2627. —
Suspensien durch Beschluß. (85. 48. 49.) 202. 263.
— Einfluß der Suspension auf das Diensteinkommen.
(I. 50 — 2.) 263.
Vierter Abschnitt. Von der zunien Vse buns auf
eine andere Sielle. (656. 53—57.) 263.
Fünfter Abschultk. Von der anpnnn s in
den Ruhestand. (56. 58—60.) 265. 266.
Sechster Abschnikt. Nähere Bestimmungen, bektreffend die
Auseinandersetzungs= Behörden, das General-Auditorlat
und die Auditeure. (s. 67—81.) 266—269.— Anwend-
barleit derselben. (H. 67.) 266. f. — Bestimmungen we-
tzen der Auseinandersetzungs--Behörden. (SH. 68—x71.)
207. — begl, wegen des Generals-Andikoriats und der
Auditeurr. (s5. 72—79.) 267—269.
Bestimmungen für den Bezirk des rheinischen Rechts
wegen Verfolgung und Bestrafung der Verletzungen der
Amtepflicht in der bisherigen Weise und nach den beste-
benden Gesetzen, an welchen durch die Bestimmungen der
é5. 2. u. 4. der gegenwärtigen Verordnung nichts grändert
wim. (S. 80.) 209. — in den nämlichtn Bezirken findel
wegen Dienstvergehen, welche Untersuchungerichter oder
Friedensrichter als Beamte der gerichtlichen Polizei be-
gehen, lediglich eine Bestrafung und ein Verfahren nach
den Bestimmungen dieser Verordnung statt. (GS. 81.) 209.
übergangs- Bestimmungen. Beendigung der Untersu-
chungen, welche im Wege des gewöhnlichen Strasoerfah=
rens ober des Disziplinarverfahrens bereits eröffnet sind,
in der bishrrigen Weise und Vollstreckung der desfallsigen
Strasresolute. (6. 62.) 209. — Suspension vom Amte.
(. 83.) 2609. — Aufhebung aller, dieser Verord. entgegen-
stehenden Vorschtisten. (s. 84.) 270. — s. auch Einzel-
richter. — nicht richterliche Beamte, siehe Bramte.
Nichterstellen, rücksschtlich der zur Verwaltung ders.
nothwendigen Qualifikalionen bleibt eine Revislon der
darüber bestehenden Vorschriften vorbehalten. (V. v.
2. Janr. 49, S. 37.) 12.
(. 46—
Sachregister. 1849.
Niemer, slehe Sattler.
Nitterschaftliche Privatbank von Pommern,
stehe Bank.
Rotbgießer, Nachweie deren Befählgung zum Betriebe
ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn.
(V. v. 9. Febr. 49., §S. 23.) 98. — Strafbestmmung
für Übertretung oder Umgehung dleser Vorschrift.
(ebend. F. 74.) 109.
Ruhestand, einstweilige Versetzung nicht richterlicher
Beamten in denselben, mit Gewährung von Wartegeld.
(V. v. 11. Juli 49. SP. 50. 94.) 280. 289. 200. —
gänzliche Versetzung richterlicher und nicht richterlicher
Beamten in denselben, ssehe Pensionirungen.
RNubestörer, in öffentlichen, gerlchtlichen Sipungen, de-
ren Entfernung aus den Sitzungssälen und nach den
Umständen sofortige Bestrafung derselben mit einer Ge-
fängnißstrafe bis zu acht Tagen, nachdem der Staats-
anwalt darüber gehört worden. (V. v. 3. Janr. 49.
#v 180.) 46. — (V. v. 30. Juni 49. . 40.) 236.
Ruppiner Kreisstände, siehe Chaussebau Nr. 6.
S.
Saarbrücker Eisenbahn, siehe Elsenbahnen Nr. 9.
Sachsa, Ort und Gemelnde, slehe Chausseebau
Nr. 21.
Sachverständige, dies. können in einer und derselben
Sache nicht auch zugleich Geschworne sein. (V. v.
3. Janr. 49. §. 95.) 31. — deren Zuzlehung bei den
Verhandlungen vor den Gewerbegerichten und deren
Vergleichsausschüssen. (V. v. 9. Febr. 49. S#. 20. 31.)
1160. 118.— bergmämische, deren Zuziehung seitens der
ordentlichen Gerichte in streitigen Bergwerkssachen. (V.
v. 2. Janr. 49. §F. 13.) 4.
Saud, von benachbarten Grundstücken zum Chaussee-
bau, siehe letz.
Saoitäts-Polizei, slehe Medizinal-Verwaltung.
Sattler, mit Einschluß der Riemer und Täschner, Nach-
weis deren Befähigung zum Betriebe ihres Gewerbes
vor rnreen selbstständigem Beginn. (V. v. 9. Febr. 49.
§. 23.) 98. — Strafbestimmung für lbertretung oder
Umgehung dieser Vorschrift. (ebend. 8. 74.) 109.
Schadensersatz, Klagen vor den Civilgerichten auf sol-
chen werden von den in der Verordn. v. 30. Juni 49.
über die Verjährung enthaltenen Bestimmungen nicht
berührt. (§. 35. ders.) 234. — wenn das Gesetz bei
bloßen Dienstvergehen die Verpflichtung zu solchem aus-
spricht, so gehört die Klage der Betheiligten vor das
Civilgericht. (V. v. 10. Juli 49. H. ö.) 234. — (V.
v. 11. Juli 49. §S. 6.) 272. .
Schie-