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Schwägerschafts-Verhältniß, bis zum dritten
Grade, zwischen Richtern bei dem nämlichen Gerichte,
als Veranlassung zur unfreiwilligen Versetzung. (V. v.
10. Juli 49. §s. 54.) 264. — Verschwägerte im zweiten
Grade können nicht zu gleicher Zeit Mitglieder des Ge-
werberathe sein. (V. v. 9. Febr. 49. 8. 8.) 95.
Schweidnitz, Kreis, s. Handelskammern.
Schwertfeger, Nachwels deren Besähigung zum Be-
triebe ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn.
(V. v. 9. Febr. 49. §s. 23.) 918. — Strafbestimmung
für Übertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebd.
S. 74.) 109.
Schwurgerichte, in Untersuchungen wegen schwerer
Verbrechen, die in den Gesetzen mit einer härtern als
dretjährigen Freiheitsstrafe bedroht sind und die nicht
zu den im §. 38. der Verord. v. 3. Janr. 49. bezeich-
neten gehören, so wie wegen politischer und Preßverbre-
chen, allgemelne Anorrnungen und Vorschriften für
rieselben. (V. v. 3. Janr. 49. IS 60—100.) 24—42.
— ein solches wird dem für dergl. Verbrechen aus
5 Richtern und einem Gerichtsschreiber bestehenden Ge-
richte zugeordnet. (ebend. S. 00.) 24. — für solche sind
die vazu geeigneten Gerichtsbehörden und die ihnen
anzuweisenden Bezirke durch den Justizminister auf den
Vorschlag des Appellationsgerichts besonders zu bestim-
men. (V. v. 2. Janr. 49. §. 22.) 7.
Bildung der Geschworenen--Listen. (B. v. 3. Janr. 49.
SS. 62—68.) 25. 26.
Eröffnung der Untersuchung. (S§. 75—78.) 28.
Hauptversahren. (55. 79—125.) 28—36
a. Vorladung und Kommumazlalverfahr-n. (I5. 79—62.)
28. 29.
b. Bildung des Schwurgerichts. (65. 93—97.) 29—31.
c. Verhandlung der Sache vor dem Schwurgerichte. (#.
98—116.) 31—35.
d. Urtelssprechung. (ss. 117—125.) 35. 36.
Anfechtung der Erkenminisse. (s. 126—160.) 36—42.
1. Appellatlon. (6§. 126—137.) 36—9.
2. Nichtigkeitsbeschwerdr. (66. 138—450.) 39—41.
3. Restitmtion. (s. 151—156.) 41. 42.
4. Folgen der Einlegung der Rechtemittel auf die Hast
des Angeklagten. (§6. 157—159.) 42.
5. Aushebung des Rechtsmillels der Aggravation. (§.100.)
4.
— die in den §§. 13—22, der Verord. v. 30. Junl 49.
vorgesehenen strafbaren Handlungen gehören zur Kom-
petenz ders. (V. v. 30. Juni 49. §. 39.) 234. 235.—
dasselbe gilt von den in dem §. 23. erwähnten Belel-
digungen, welche mittelst verkaufter, verbreiteter, öffent-
lich ausgestellter oder angeschlagener Druckschriften be-
gangen werden. (ebend. §. 39.) 235. — die übrigen
Vergehen, welche in dem §. 23., sowie diejenigen, welche
Sachregister.
1849.
Schwurgerichte, orts.)
in den S. 10. und 11. 24. und 29. vorgesehen sind
werden als politische oder Preßvergehen nicht betrachtet.
(ebend. §. 39.) 235. — Ausschließung deren Mitwir-
kung, wenn nach den bestehenden Gesetzen die in der
Sitzung eines Gerichts begangenen strafbaren Hand-
lungen sofort abgeurtheilt, oder die in derselben vorge-
fallenen oder ermittelten Disziplinarvergehungen so-
fort disziplinarisch geahndet werden sollen. (ebend.
S. 40.) 235.
Esenhenrn, Nachweis deren Befähigung zum Be-
triebe ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Be-
ginn. (V. v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbestim-
mung für übertretung oder Umgehung dieser Vorschrift.
(ebend. &. 74.) 109.
Seiler, Nachwels deren Befähigung zum Betriebe ihres
Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V. v.
9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbestimmung für Über-
tretung oder Umgehung dleser Vorschrift. (ebend. s.74.)
109
Selbstverlag, auf den in solchem erscheinenden Druck-
schriften muß der Name und Wohnort des Verfassers
oder Herausgebers genannt sein. (V. v. 30. Juni 49.
§S. 1.) 2260. — Strafe für Zuwiderhandlung dagegen.
G. 10.) 228
Senatspräsidenten, deren Anstellung bei den Appel-
lationsgerichten. (V. v. 2. Janr. 49. S. 25.) 8.
Sequestrationen, eines zusammengehörigen Komplexes
von Gütern, welche in den Bezirken verschiedener Ge-
richte gelegen sind, deren Leitung. (B. v. 2. Janr. 49.
§. 10.) 5. — der von der Schlesischen Landschaft mit
neuen Pfandbriefen beliehenen ländlichen Grundsticcke,
Anordnungen für dieselben. (A. E. v. 11. Mal 49.
und Ss. 13. und 14. des beigefügten Regulativs.)
182. 188.
Servis, der Anspruch auf solchen fällt für die Zelt,
in welcher Tagegelder gegeben werden, im Kommando-
Ort des Militairs weg. (A. E. v. 28. Dezbr. 48.
g. 3.) 86.
Sicherheitsbeamte, Handhabung der Sicherhelts-
polizel seitens derselben in Verbindung mit dem Staats-
anwalte. (V. v. 3. Janr. 49. S. 4. 7. 8.) 14. 15.
Siebmacher, Nachweis deren Befählgung zum Betriebe
ihres Gewerbes vor dessen selbststänrigem Beginn.
(V. v. 9. Febr. 49. § 23.) 98. — Strafbestlmmung
für Übertretung oder Umgehung dieser Vorschrift.
(ebend. §. 74.) 109
Slegen, Kreis, Ecrichtung einer Handelskammer für
dens. (A. E. v. 25. Mai 49.) 215. — Sig derfelben
in der Stadt Siegen. (rbend.) 215.
Sil-