Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Staatsanwaltschaft, (Forts.) 
49. 56. 71. 73.) 255. 258. 259. 200. 261. 202. 263. 
2564. 267. 269. — desgl. gegen nicht richterliche 
Beamte. (V. v. 11. Juli 49. S. 38. 39. 40. 45. 47. 
49. 61. 62. 70. 83. 88.) 278. 279. 282. 284. 287. 
288. — vorläufige Beschlagnahme von Druckschriften 
durch dieselbe und deren Organe — Polizeibehörden, 
Sicherheitsbeamte, Beamte der gerichtlichen Polizei — und 
weiteres Verfahren vor der zustänbigen 2— 
(V. v. 30. Juni 49. Ss. 32. 33.) 232. — Be- 
sugniß verselben, in Ansehung der in den * 23. und 
29. vorgedachter Verordnung vorgesehenen Beleldigun- 
gen die Verfolgung einzuleiten. (ebend. §. 34.) 233. 
— es findet jedoch wegen Beleldigung einer Kammer 
nur mit Ermächtigung derselben und wegen der in den 
Is. 22. 23. und 29. sonst vorgesehenen Beleidigungen 
nur auf den Antrag des Beleidigten elne Verfolgung 
statt. (ebend. §S. 34.) 233. — nach eingeleiteter ge- 
richtlicher Untersuchung wird deren Forkgang durch Zu- 
rücknahme jener Ermächtigung oder durch eine Verzicht- 
leistung auf die Bestrafung nicht gehemmt. (§. 31.) 233. 
— schreitet die Staatsanwaltschaft nicht ein, so bleibt 
dem Beleidigten die Verfolgung im Wege des Civil= 
prozesses unbenommen. (ebend. §. 34.) 
Staatsbeamte (Staatsdiener) s. Beamte. 
Staatsbürgerliche Rechte, die Verurthellung zu 
deren immerwährender oder zeitiger Entziehung oder Ein- 
schränkung, zieht den Verlust des Amtes oder der Penslon 
von selbst nach sich, ohne daß darauf besonders erkannt 
wird. (V. v. 10. Juli 49. §. 9.) 255. — (V. v. 11. 
Juli 49. 8. 10.) 273. 
Staats-Garantie, deren Bewilligung für die Zinsen 
der von der Deichbau-Gesellschaft zur Melioration des 
Nieder = Oderbruchs gemachten Anleihe von 1,300,000 
Rthlr. (Allerh. Privil, v. 5. Novbr. 49.) 408. 
Staatsgebäude, wo solche entbehrliche und für den 
Gewerberath geeignete Räumlichkeiten darbieten, wer- 
den diese dem Gewerberathe überwiesen werden. (V. v 
9. Febr. 49. §. 21.) 98. — desgl. in Beziehung auf 
die Beschaffung der Geschäftslokale für die Gewerbe- 
gerichte. (V. r. 9. Febr. 49. J. 16.) 115. 
Staatsministerium, dasselbe hat die zur Ausführung 
der Wahlen der Abgeordneten für die zweite Kammer 
erforderlichen näheren Bestimmungen in einem zu er- 
lassenden Reglement zu kreffen. (V. v. 30. Mai 49. 
S. 32.) 210. — Erla eines Reglements seitens des- 
selben zur speziellen Ausführung der Wahlen der Ab- 
geordneten zu dem Volkshause des deutschen Parla- 
ments. (V. v. 20. Novbr. 49. §. 43.) 430. 
— von demselben kann für den Fall elnes Aufruhrs 
Sachregister. 1849. 
Staatsministerium, (Forts.) 
die Erklärung des Belagerungszustandes erfolgen. (V. 
v. 10. Mai 49. §. 2.) 165. — alsdann kann dasselbe 
erforderlichenfalls die Art. 5. 6. 7. 24. 25. 26. 27. 
und 28. der Verfassungs-Urkunde v. 5. Dezbr. 48, zeit- 
und distriktsweise außer Kraft setzen. (ebend. §S. 5.) 166. 
— auch außer dem Belagerungszustande können im Falle 
des Krieges oder Aufruhrs die Art. 5. 6. 24. 25. 26. 
27. und 28. ders. vom Staats-Ministerium zeit= und 
bistriktsweise außer Kraft gesetzt werden. (ebend. S. 16.) 
170. — erfolgt die zeit= oder distriktswelse Suspendi- 
rung der in den §5. 6. u. 16. angeführten Artikel der 
Verfassungs = Urkunde oder elnzelner dieser Artikel, so 
muß den Kammern sofort nach ihrem Zusammentreten 
darüber Rechenschaft gegeben werden. (§. 5. u. 16.) 
106. 170. 171. — Befugnisse desselben in Diszlplinar- 
Strafsachen gegen Beamte. (V. v. 11. Juli 40. 88. 22. 
27. 28. 29. 30. 45—51. 97.) 275. 276. 277. 279. 
280. 290. 
Staats-Oberbaupt, eines deutschen oder eines an- 
dern mit dem Preußischen Staate in anerkanntem vol- 
kerrechtlichen Verkehr stehenden Staats, Bestrafung der 
demselben zugefügten Beleidigungen. (V. v. 30. Jum 
49. §. 22.) 230. — Verfolgung solcher Bestrafung 
durch die Staatoanwaltschaft nur auf Antrag des Be- 
leidigten. (ebend. §S. 34.) 233. — öffentliche Bekannt- 
machung des darüber gefällten Urtheils in der durch 
letzteres zu bestimmenden Art und Weise, auf Kosten 
des Verurtheilten. (§. 36.) 234. — des Preußischen 
Staats, s. Königs Majestät u. Majestätsver- 
brechen. 
Staatsprüfungen, große, s. Prüfungen. 
Staatssteuern, direkte, (Klassensteuer, Grundsteuer, 
Gewerbesteuer) nach Maßgabe deren Entrichtung wer- 
den die Urwähler bei den Wahlen für die gei Kam- 
mer in drei Abtheilungen getheilt. (V. v. 30. Mai 49. 
88. 10—13) 206. 207. 
Staatsverband, Preußischer, demselben muß auch der- 
jenige berelts ein Jahr lang angehört haben, welcher 
zum Abgeordneten der zweiten Kammer wählbar sein will. 
(V. v. 30. Mal 49. §. 29.) 209. — s. auch Volkshaus 
und Wohnsitz. 
Städte, in denjenigen Provinzen, in welchen bereits 
früher Königl. Gerichte an die Stelle der slädttschen 
getreten sind, deren Verhältniß erleldet bis zu dessen 
anderweiter Regulirung durch die Verord. v. 2. Jan. 
49. keine Veränderung. (daselbst s. 8.) 3. — (. auch 
Notarien, Stadt= u. Kretsgerichte. 
Stadtgerichte, Gerichte erster Instanz, kollegialische 
Einrichtung, Jurisdiktionsbezirke, Geschäfts- und Res- 
sortverhältnisse derselben, in Verbindung mit Einzelrich- 
tern.
	        
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