Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister. 1849. 
Strafen, (Forks.) 
417. — desgl. während des erklärten Belagerungs- 
zustandes. (V. v. 10. Mai 49. Ss. 9. u. 10.) 167. 
168. — für die während des erklärten Belagerungs- 
Zustandes in dessen Bereich begangenen Verbrechen und 
Vergehen, deren kriegsrechtlicher Ausspruch und Voll- 
streckung. (V. v. 10. Mai 49. ss. 6—10. 13.) 166— 
168. 169. 170. — s. auch Disziplinar= und Ordnungs- 
strafen, Geldstrafen, Freiheitsstrase, Zuchthausstrufe 2c. 
— desgl. strafbare Handlungen. 
Strafgelder, slehe Geldstrafen. 
Strafgesetzbuch, Rheinisches, slehe letz. 
Sctrafmaß, mit welchem in den Gesetzen Vergehen und 
Verbrechen bedroht sind, Bemessung der gerichtlichen 
Kompetenz nach demselben in Untersuchungen wegen 
solcher in erster Instanz. (V. v. 3. Janr. 49. Is. 27. 
38. 60. 61.) 18. 21. 24. 25. — im Dieziplinarstraf- 
verfahren gegen Richter und Beamte. (V. v. 10. Jult 
49. Sb. 10—19.) 256. 257. — (V. v. 11. Jull 49. 
55. 17 - 20.) 274. 
Strafprozeßordnung, Rheinische, s. letzt. 
Setrafvollstreckung, dieselbe wird durch das vom 
Staatsanwalte gegen das Urtheil eingelegte Rechtemittel 
nicht aufgehalten, wenn der Angeklagte zu einer Frei- 
Peltsstrafe verurtheilt ist. (V. v. 3. Janr. 49. S. 158.) 
42. — dagegen hält die Einlegung der Appellatton 
oder Nichtigkeitsbeschwerde von Seiten des Angeklagten 
die Vollstreckung der Strafe auf. (ebend. 8. 159.) 
42. — eine vorläusige Abführung des zu einer Frei- 
heitsstrafe Verurtheilten nach der Strafanstalt ist, selbst 
mit dessen Einwilligung, nicht ferner zulässig. (ebend. 
8. 159.) 42. — das Gericht ist jedoch befugt und 
verpflichtet, die erforderlichen Sicherheitsmaßregeln ge- 
gen den Verurtheilten zu treffen. (ebend. S. 159.) 42. 
Straßen (und Pläßtze), öffentliche, in wie fern Personen 
zu Dienstleistungen auf solchen die pollzeiliche Erlaubniß 
zu versagen ist. (V. v. 9. Febr. 49. §J. 68.) 108. — 
s. auch Versammlungen und Aufzüge. — desgl. An- 
schlagzettel, Plakate, Druckschriften. 
Streblitz, Groß-, Ort, stehe Chausseebau Nr. 11. 
Studirende, deren Gerichtsstand soll durch ein beson- 
deres Gesetz anderweit bestimmt werden, bis wohin es 
bel den darüber bestehenden Vorschriften verbleibt. (V. 
v. 2. Janr. 49. 8. 10.) 4. 
Stuhlmacher, Nachweis deren Befähigung zum Be- 
triebe ihres Gewerbes vor dessen selbständigem Beginn. 
(V. v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbestimmung 
für Übertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend. 
— 
emshorh, Ort, siehe Chausseeban Nr. 13, 
Jahrgang 1849. 
73 
Subalternbeamte, aufgehobener Prlvatgerichte, an- 
derweite Unterbringung derselben. (V. v. 2. Janr. 49. 
96. 5. 6. 7.) 2. 3. 
Subbastationen, eines zusammengehörigen Kom- 
pleres von [Gütern, welche in den Bezirken verschie- 
dener Gerichte gelegen sind, deren Leitung. (V. v. 
2. Janr. 49. §s. 16.) 5. — unbeweglicher Güter der 
Pegebesolenen (§. 586. Tit. 18. Thl. II. des Allg. 
— I. K. O. v. 10. Novbr. 1830. Ges. Samml. 
P. 344. , zur Diepensation von solchen bedarf es nicht 
weiter der Genehmigung der vorgesetzten Behörde, viel- 
mehr genügt der Beschluß der kompetenten kollegialischen 
Gerichts. (V. v. 2. Janr. 49. 8. 14.) 5. — der von der 
Schlesischen Landschaft mit neuen Pfandbriefen bellehe- 
nen ländlischen Grundstücken, Anordnungen für die- 
selben. (A. E. v. 11. Mal 49. und §. 15. des belge- 
sügten Regulativs.) 182. 188. 
Supernumerarien, in Ansehung deren Entlassung 
kommen die darauf bezüglichen besonderen Bestimmungen 
zur Anwendung. (V. v. 11. Juli 49. S. 92.) 289. — 
slehe auch Civil-Supermmerarien. 
Symbole, slehe Zelchen. 
T. 
Tagegelder (Dläten), deren Gewährung für die Offlziere 
und Militalrpersonen, sowie für diejenigen Militatr- 
beamten, denen ein bestimmter Militairrang beigelegt ist, 
bei Dienst= und Versetzungsreisen. (A. E. v. 28. Dezbr. 
48.) 85 —88. — Aufstellung der einzelnen Sätze für 
solche (ebend. S. 1.) 85. 86. — Fortfall der zeitherigen 
Reisezulagen. (6. 2.) 86. — gegen die Tagegelder fällt 
der Anspruch auf Naturalquartier oder Servis im Kom- 
mandoorte weg. (§. 3.) 86. — Zeltberechnung für 
deren Gewährung. (F. 4. u. 7.) 86. 87. — in wel- 
chen Verhältnissen solche nicht gewährt werden. (§§. 
5—8.) 87. — auf das Korps der Landgendarmerie 
und auf das Korps der Feldjäger finden die Bestim- 
mungen dieser Verord. nicht Anwendung. (. 9.) 87. 
— die Bewilligung nach obigen Bestimmungen beginnt 
mit dem 1. Janr. 49. (§. 10.) 88. — das Kriegs- 
ministertum wird zugleich ermächtigt, obige vorläufigen 
Bestimmungen für ihre Anwendung näher zu deklariren. 
(6. 11.) 88. — solche werden den Geschworenen nicht 
gezahlt. (V. v. 3. Janr. 49. S. 74.) 27. — für die 
Mitglieder der Distrikts -Kommissionen zur Feststellung 
der bei Ablösung der Reallasten zu beachtenden Nor- 
malpreise und Normal-Marktorte. (G. v. 19. Novbr. 
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