Sachregister. 1849.
Strafen, (Forks.)
417. — desgl. während des erklärten Belagerungs-
zustandes. (V. v. 10. Mai 49. Ss. 9. u. 10.) 167.
168. — für die während des erklärten Belagerungs-
Zustandes in dessen Bereich begangenen Verbrechen und
Vergehen, deren kriegsrechtlicher Ausspruch und Voll-
streckung. (V. v. 10. Mai 49. ss. 6—10. 13.) 166—
168. 169. 170. — s. auch Disziplinar= und Ordnungs-
strafen, Geldstrafen, Freiheitsstrase, Zuchthausstrufe 2c.
— desgl. strafbare Handlungen.
Strafgelder, slehe Geldstrafen.
Strafgesetzbuch, Rheinisches, slehe letz.
Sctrafmaß, mit welchem in den Gesetzen Vergehen und
Verbrechen bedroht sind, Bemessung der gerichtlichen
Kompetenz nach demselben in Untersuchungen wegen
solcher in erster Instanz. (V. v. 3. Janr. 49. Is. 27.
38. 60. 61.) 18. 21. 24. 25. — im Dieziplinarstraf-
verfahren gegen Richter und Beamte. (V. v. 10. Jult
49. Sb. 10—19.) 256. 257. — (V. v. 11. Jull 49.
55. 17 - 20.) 274.
Strafprozeßordnung, Rheinische, s. letzt.
Setrafvollstreckung, dieselbe wird durch das vom
Staatsanwalte gegen das Urtheil eingelegte Rechtemittel
nicht aufgehalten, wenn der Angeklagte zu einer Frei-
Peltsstrafe verurtheilt ist. (V. v. 3. Janr. 49. S. 158.)
42. — dagegen hält die Einlegung der Appellatton
oder Nichtigkeitsbeschwerde von Seiten des Angeklagten
die Vollstreckung der Strafe auf. (ebend. 8. 159.)
42. — eine vorläusige Abführung des zu einer Frei-
heitsstrafe Verurtheilten nach der Strafanstalt ist, selbst
mit dessen Einwilligung, nicht ferner zulässig. (ebend.
8. 159.) 42. — das Gericht ist jedoch befugt und
verpflichtet, die erforderlichen Sicherheitsmaßregeln ge-
gen den Verurtheilten zu treffen. (ebend. S. 159.) 42.
Straßen (und Pläßtze), öffentliche, in wie fern Personen
zu Dienstleistungen auf solchen die pollzeiliche Erlaubniß
zu versagen ist. (V. v. 9. Febr. 49. §J. 68.) 108. —
s. auch Versammlungen und Aufzüge. — desgl. An-
schlagzettel, Plakate, Druckschriften.
Streblitz, Groß-, Ort, stehe Chausseebau Nr. 11.
Studirende, deren Gerichtsstand soll durch ein beson-
deres Gesetz anderweit bestimmt werden, bis wohin es
bel den darüber bestehenden Vorschriften verbleibt. (V.
v. 2. Janr. 49. 8. 10.) 4.
Stuhlmacher, Nachweis deren Befähigung zum Be-
triebe ihres Gewerbes vor dessen selbständigem Beginn.
(V. v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbestimmung
für Übertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend.
—
emshorh, Ort, siehe Chausseeban Nr. 13,
Jahrgang 1849.
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Subalternbeamte, aufgehobener Prlvatgerichte, an-
derweite Unterbringung derselben. (V. v. 2. Janr. 49.
96. 5. 6. 7.) 2. 3.
Subbastationen, eines zusammengehörigen Kom-
pleres von [Gütern, welche in den Bezirken verschie-
dener Gerichte gelegen sind, deren Leitung. (V. v.
2. Janr. 49. §s. 16.) 5. — unbeweglicher Güter der
Pegebesolenen (§. 586. Tit. 18. Thl. II. des Allg.
— I. K. O. v. 10. Novbr. 1830. Ges. Samml.
P. 344. , zur Diepensation von solchen bedarf es nicht
weiter der Genehmigung der vorgesetzten Behörde, viel-
mehr genügt der Beschluß der kompetenten kollegialischen
Gerichts. (V. v. 2. Janr. 49. 8. 14.) 5. — der von der
Schlesischen Landschaft mit neuen Pfandbriefen bellehe-
nen ländlischen Grundstücken, Anordnungen für die-
selben. (A. E. v. 11. Mal 49. und §. 15. des belge-
sügten Regulativs.) 182. 188.
Supernumerarien, in Ansehung deren Entlassung
kommen die darauf bezüglichen besonderen Bestimmungen
zur Anwendung. (V. v. 11. Juli 49. S. 92.) 289. —
slehe auch Civil-Supermmerarien.
Symbole, slehe Zelchen.
T.
Tagegelder (Dläten), deren Gewährung für die Offlziere
und Militalrpersonen, sowie für diejenigen Militatr-
beamten, denen ein bestimmter Militairrang beigelegt ist,
bei Dienst= und Versetzungsreisen. (A. E. v. 28. Dezbr.
48.) 85 —88. — Aufstellung der einzelnen Sätze für
solche (ebend. S. 1.) 85. 86. — Fortfall der zeitherigen
Reisezulagen. (6. 2.) 86. — gegen die Tagegelder fällt
der Anspruch auf Naturalquartier oder Servis im Kom-
mandoorte weg. (§. 3.) 86. — Zeltberechnung für
deren Gewährung. (F. 4. u. 7.) 86. 87. — in wel-
chen Verhältnissen solche nicht gewährt werden. (§§.
5—8.) 87. — auf das Korps der Landgendarmerie
und auf das Korps der Feldjäger finden die Bestim-
mungen dieser Verord. nicht Anwendung. (. 9.) 87.
— die Bewilligung nach obigen Bestimmungen beginnt
mit dem 1. Janr. 49. (§. 10.) 88. — das Kriegs-
ministertum wird zugleich ermächtigt, obige vorläufigen
Bestimmungen für ihre Anwendung näher zu deklariren.
(6. 11.) 88. — solche werden den Geschworenen nicht
gezahlt. (V. v. 3. Janr. 49. S. 74.) 27. — für die
Mitglieder der Distrikts -Kommissionen zur Feststellung
der bei Ablösung der Reallasten zu beachtenden Nor-
malpreise und Normal-Marktorte. (G. v. 19. Novbr.
t