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Tagegelder, (Dläten), (Forts.)
49. §s. 5.) 416. — desgl. für die Mitglleder der Kreis-
Kommissionen und Kreis-Abtheilungs = Kommissionen
behufs der Vorarbeiten zur Aufhebung der bestehenden
Grundsteuerfreiheiten. (V. v. 29. Junt 49. 8. 5.)
238.
Tapezierer, Nachweis deren Befählgung zum Betriebe
ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V.
v. 9. Febr. 49. §s. 23.) 98. — Stdraftestimmung für
lbertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend.
S. 74.) 109.
Täschner, stehe Sattler.
Taxen, fär Backwaaren, deren Aufstellung in den bafür
bestimmten Berkaufslokalen. (V. v. 9. Febr. 49. . 72.)
109. — Bestrafung der üÜberschreitungen solcher Taxen
nach §. 186. der Gewerbe-Ord. . 72.) 109.
Taxregnaltio für die Belelhung des ländlichen Grund-
elgenthums mit neuen Pfandbriefen der Schlesischen
Londschaft. (A. E. v. 11. Mal 49. Anl. A.) 182.
184. 198—201.
Telegraphenanstalten, des Staats oder der Eisen-
bohn-Gesellschaften, Bestrafung der Vergehen gegen
dieselben. (V. v. 15. Juni 49.) 217—219. — Stra-
fen für vorsätzliche Handlungen, welche die Benutzung
dieser Anstalten zu ihren Zwecken verhindern oder sts-
ren. (ebend. §F. 1.) 217. — Verschärfung ders., wenn
durch dergl. Handlungen eln Mensch am Körper oder
an der Gesundheit beschädigt worden, oder dadurch das
Leben verloren hat. (ebend. f. 2.) 218. — Strafen
für fahrlássige Handlungen bei denselben. (. 3.) 218.
— Bestrafung und Entlassung der zur Beaussichtlgung
und Bedienung ders. angestellten Offizianten und
Personen für dergl. Vergehen. (s. 4 — 6.) 218 f. —
Ausschließung ders. von jeder ferneren Anstellung im
Telegraphen = oder Eisenbahndienste und Strafbar-
keit, wenn letztere dennoch erfolgt. (s§. 5. 6.) 218. f.
Telegraphen-Direktion, Königliche, deren Ein-
sehung zur Verwallung der Staatstelegraphen. (A. E.
v. W. März 49.) 146. — derselben sollen die allge-
meinen Befugnisse einer öffentlichen Behörde zustehen.
(ebend.) 146.— sie ist dem Ministerium für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten untergeordnet. (ebend.)
46.
Tennstädt,, Stadt, s. Chausseebau Nr. 16.
Termine, in Unkersuchungssachen, bei deren Versäumniß
trägt der Säumige die darurch verursachten Kosten. (V.
v. Z. Janr. 49. §s. 179.) 46. — s. auch Zeugen.
Testamente, deren Aufnahme gehört zur Kompetenz
der Einzelrichter. (V. v. 2, Janr. 49. f. 227. Nr. 7.)
Sachregistet. 1848.
Testamente, (Forks.)
8. — deren Annahme und Aufbewahrung in gerlschkli-
chen Deposltorien. (V. v. 18. Jull 49. §s. 8.) 297. —
rücksichtlich deren Errichtung in der Königlichen Familie
behält es bel der Hausverfassung sein Bewenden. (V.
v. 2. Janr. 49. S. 41.) 4.
Thatsachen, erdichtete oder entstellte, welche in der
Voraussetzung ihrer Wahrheit die Einrichtungen des
Staats oder die Anordnungen der Obrigkeit dem Hasse
oder der Verachtung aussetzen, Strase für deren öffent-
liche Behauptung oder Verbreitung. (V. v. 30. Juni
49. 8. 18.) 230. — öffentliche Bekanntmachung des
darüber gefällten Urthells auf Kosten des Berurthellten.
(K. 36.) 234. — Berichtigung derselben an Zeitun-
gen und Zeitschriften. (ebend. S. 7.) 227.
Tbierarzeneischule, deren Lehrplan ist vor dessen Ge-
nehmigung durch den Minister der Medizinal-Angel.
den Ministern des Krieges und für landwirthschaftliche
Angelegenheiten zur Außerung mitzutheilen. (A. C. v.
22. Juni 49.) 335. «
Thierärzte, jede organische Verfügung über die Aus-
bildung derselben hat der Minister der Medizinal -An-
gelegenhelten mit den Ministern des Krleges und für
landwirthschaftliche Angelegenheiten vorher zu berathen.
(K. C. v. 22. Juni 49.) 335.
Thronfolger, Königlicher, Bestrafung der demselben
durch Wort, Schrift, Druck, Zeichen, bilbliche oder
audere Darstellung zugefügten Beleldigungen. (V. v.
30. Juni 49. §. 21.) 230. — öffentliche Bekanntma-
chung des darüber gefällten Urtheils in der durch letz.
zu bestimmenden Art und Weise, auf Kosten des Ver-
urtheilten. (S. 36.) 234. ·»
Tischler, Nachwels deren Befähigung zum Berriebe
ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V.
9. Febr. 49. s. 23.) 98.— Strafbestimmung für lber-
tretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend. s.74.)
09
109.
Titel, die Untersuchung und Entscheldung über deren
Verlust erfolgt in erster Instanz mit Zuzlehung eines
Gerichtsschreibers durch Gerichtsabtheilungen, welche aus
drei Mitgliedern bestehen. (V. v. 3. Janr. 49. Ss. 27.
u. 38.) 19. 21. — die Kompetenz der Einzelrichter
ist davon ausgeschlossen. (ebend. §S. 27. 38.) 19. 21.
— der Beamten, deren Verlust in Folge der Dienst=
entlassung im Disziplinar = Strafverfahren, ohne daß
darauf besonders zu erkemen ist. (V. v. 10. Juli 49.
5. 18. Nr. 4.) 257. — (B. v. 11. Juli 49. §L. 19.
Nr. 2.) 274.
Todessstrafe, deren Verwirkung durch gewisse an ei-
nem im Belagerungszustand uklärten Orte oder
Be-