Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

— 81 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
Nr. 4.— 
  
(Nr. 3096.) Reisekosten-Regulativ für die Urmee. D. d. den 28. Dezember 1848. 
D. die zeitherigen Bestimmungen wegen Verguͤtung der Reisekosten, so- 
wohl fuͤr kommissarische Geschaͤfte in Dienstangelegenheiten, als bei Versetzun- 
en, den veraͤnderten Verhaͤltnissen nicht mehr entsprechen, so bestimme Ich 
hlerburch für die Offiziere und Militairpersonen und für diejenigen Militair- 
Beamten, denen ein bestimmter Militairrang beigelegt ist, auf den Antrag des 
Staatsministerü, was folgt: 
K. 1. 
1) Bei Dienst= und Versetzungsreisen, welche auf einer Eisenbahn oder mit 
Dampfschiffen gemacht werden können, wird an Reisekosten einschließlich 
des Gepäckes vergüret, 
-a) den Offizieren bis zum Haupimann und Rittmeister incl. abwärts, 
den General-Stabs-, General-, Regiments= und Ober-Stabs-Aerzten, 
imgleichen den Trainrendanten « 
= 10 Sgr. — 
b) den Lieutenants, den Garnisonstabs= und Bataillons-Aerzten, den 
Stabs= und Assistenz-Aerzten, den Ingenieur-Geographen und Train= 
Controleuren 
-7 Sgr. 6 P. — 
c) 1. den Ober-Feuerwerkern, Feldwebeln, Wachtmeistern, Unterärzten, 
Portopeefähnrichen, den zur Fortifikation und zu den Artillerie= 
Depots gehörenden, im Feldwebel= und Unteroffiziersrange stehenden 
Unterbeamten, wie solche im Militair-Strafrecht, Gesetzsammlung 
—* * Pag. 357. und 377., aufgeführt stehen, und den Kur- 
schmieden 
= 5 Sgr. = 
2. den Unteroffizieren und Soldaten, welche in der Regel auf den 
Fußmarsch angewiesen sind, ausnahmsweise in den durch das 
Kriegsministerium zu bestimmenden Fällen, ebenfalls 
— 5 r. - 
auf die Meile. 8 
2) Außerdem wird als Verguͤtung für die Nebenkosten, welche beim Zu- 
Jahrzang 1849. (Nr. 30906.) 11 gehen 
Ausgegeben zu Berlin den 16. Januar 1849.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.