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(Nr. 3318.) Allerbschster Erloß vom 14. September 1850., wegen Einsetzung der Königlichen
Direktion der Bergisch-Mrkischen Eisenbahn.
!7 Ausführung der Bestimmungen des §. 1. des mit der Bergisch-Märki=
schen Eisenbahn-Gesellschaft unterm 23. August 1850. abgeschlossenen Berriebs-
Ueberlassungs-Vertrages ermächtige Ich Sie, Behufs des vollständigen Aus-
baus, so wie der Verwaltung und des Betriebes der Bergisch-Markischen
Eisenbahn, eine Behörde unter dem Namen „Knigliche Direktion der Bergisch-
Märkischen Eisenbahn“ einzusetzen, welche von Ihnen unmittelbar ressorkiren,
vorlufig in Elberfeld ihren Sitz nehmen und in Angelegenheiten der ihr über-
tragenen Geschäfte alle Befugnisse einer öffentlichen Behörde haben soll. Die-
er Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur bffentlichen Kenniniß zu
ringen.
Sanssouci, den 14. September 1850.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 3318—3349.) (Nr. 3319.)