Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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(Nr. 3318.) Allerbschster Erloß vom 14. September 1850., wegen Einsetzung der Königlichen 
Direktion der Bergisch-Mrkischen Eisenbahn. 
!7 Ausführung der Bestimmungen des §. 1. des mit der Bergisch-Märki= 
schen Eisenbahn-Gesellschaft unterm 23. August 1850. abgeschlossenen Berriebs- 
Ueberlassungs-Vertrages ermächtige Ich Sie, Behufs des vollständigen Aus- 
baus, so wie der Verwaltung und des Betriebes der Bergisch-Markischen 
Eisenbahn, eine Behörde unter dem Namen „Knigliche Direktion der Bergisch- 
Märkischen Eisenbahn“ einzusetzen, welche von Ihnen unmittelbar ressorkiren, 
vorlufig in Elberfeld ihren Sitz nehmen und in Angelegenheiten der ihr über- 
tragenen Geschäfte alle Befugnisse einer öffentlichen Behörde haben soll. Die- 
er Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur bffentlichen Kenniniß zu 
ringen. 
Sanssouci, den 14. September 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 3318—3349.) (Nr. 3319.)
	        
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